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Arbeitnehmerkammer Bremen<br />
steigen wollen, dominiert innerhalb der Kategorie „61 bis 64 Jahre“ das Ausstiegsalter<br />
von 63 Jahren, innerhalb der Kategorie „60 Jahre oder früher“ das<br />
Ausstiegsalter von 60 Jahren. Diese Angaben reflektieren offenbar die für<br />
bestimmte Jahrgänge noch bestehenden Möglichkeiten, mit 60 oder mit 63<br />
Jahren eine Altersrente mit Abschlägen vorzeitig in Anspruch nehmen zu können<br />
(Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit, Altersrente für<br />
Frauen) 3 .<br />
Die Aufgliederung des geplanten Ausstiegsalters nach 3 Altersgruppen<br />
(40–45 J. / 46–55 J. / 56 u. m. J.) vermittelt folgendes Bild: je jünger die<br />
Befragten sind, umso früher erwarten sie, das Arbeitsleben zu beenden, je<br />
älter die Befragten sind, umso später beabsichtigen sie, in Rente zu gehen.<br />
Die noch erwerbstätigen älteren Beschäftigten, die die Altersgrenze von 55<br />
Jahren bereits überschritten haben, weder erwerbslos noch erwerbsunfähig<br />
sind, kalkulieren realistisch mit einem späten Renteneintritt (8,6 % mit 60<br />
Jahren, 5,7 % mit 62 Jahren, 22,9 % mit 63 Jahren, 54,3 % mit 65<br />
Jahren).<br />
Abb 5: Geplantes Ausstiegsalter der bremischen Erwerbstätigen (ab 40 J.)<br />
nach Bildungsabschluss<br />
geplantes<br />
Ausstiegsalter<br />
20<br />
Betriebliche Fachhochschul- Hochschul-<br />
Ausbildung<br />
abschluss<br />
abschluss<br />
(131) (34) (50)<br />
% % %<br />
weiß nicht 4,6 5,9 6,0<br />
65 J. oder später 48,0 50,0 70,0<br />
61 – 64 Jahre 26,0 14,7 14,0<br />
60 J. oder früher 21,4 29,4 10,0<br />
100,0 100,0 100,0<br />
3 Vergleiche im Anhang die von H. Engstler erstellte Übersicht 1: Anhebung der Altersgrenzen<br />
für die vorgezogenen Altersrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung.