VeVA - Elkuch Josef AG Recycling Center Eschen
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Anh. 1 Ziff. 2.1<br />
Bst. a<br />
Weiterleiten dieser Abfälle keine Begleitscheine verwenden, wenn die Weiterleitung<br />
firmenintern in ein Zwischenlager erfolgt.<br />
Es ist immer ein Begleitschein zu verwenden, wenn rücknahmepflichtige Sonderabfälle<br />
aus einem Zwischenlager an eine Drittfirma zur Entsorgung übergeben werden.<br />
8.5. Sammelbegleitschein (Muster im Anhang 8)<br />
Sonderabfälle dürfen mit einem Sammelbegleitschein transportiert werden, sofern die<br />
Menge pro Abfallcode 200 kg nicht übersteigt. Ein Beispiel für die sinnvolle Verwendung<br />
von Sammelbegleitscheinen ist das Einsammeln von Sonderabfällen bei Ärzten<br />
oder das Einsammeln von Fotoabwässern und Fixierbädern bei Fotogeschäften. Die<br />
Verwendung des neuen Sammelbegleitscheins erfolgt nicht mehr gleich wie früher.<br />
Da das neue Abfallverzeichnis wesentlich mehr Abfallarten aufweist und die gleiche Art<br />
Abfall herkunftsbezogen mehrmals mit verschiedenem Code aufgelistet ist, gilt für die<br />
Verwendung des Sammelbegleitscheins folgendes:<br />
• Auf dem Sammelbegleitschein können verschiedene Abfallcodes und<br />
verschiedene Abgeberbetriebe aufgeführt werden.<br />
• Es können alle Sonderabfälle mit dem Sammelbegleitschein eingesammelt<br />
werden, sofern die Menge pro Abgeberbetrieb und Abfallcode kleiner 200 kg ist.<br />
• Jede Abgabe respektive Zeile auf dem Sammelbegleitschein muss vom<br />
entsprechenden Abgeberbetrieb unterzeichnet werden.<br />
• Jede Abgabe/Entgegennahme (d.h. jede Zeile auf dem Sammelbegleitschein)<br />
muss vom Entsorgungsunternehmen mit der Liste der angenommenen<br />
Sonderabfälle gemeldet werden (Art. 12 Abs. 1).<br />
• Auf dem Sammelbegleitschein muss das Datum eingetragen werden. Er gilt somit<br />
nur für einen Tag.<br />
Der Abgeberbetrieb muss einen Beleg über die Übergabe der Abfälle während<br />
mindestens fünf Jahren aufbewahren. Als Beleg gilt z.B. die Rechnung des<br />
Entsorgungsunternehmens. Das Aufbewahren eines Belegs wird vom Abgeberbetrieb<br />
in eigenem Interesse gemacht. Sollte das Entsorgungsunternehmen Ihrer<br />
Verpflichtung bezüglich Meldung der angenommenen Sonderabfälle nicht nachkommen,<br />
so kann er der kantonalen Behörde im Fall einer Kontrolle belegen, dass er<br />
seine Abfälle korrekt entsorgt hat.<br />
Sammelbegleitscheine sind als Block mit 25 Exemplaren und kosten Fr. 3.30.-/Block.<br />
Bezugsadresse:<br />
BBL / Bundesamt für Bauten und Logistik<br />
Bereich Vertrieb<br />
3003 Bern<br />
Fax: 031 325 50 58<br />
http://www.bbl.admin.ch/internet/produkte_und_dienstleistungen/online_shop/zivile_dr<br />
ucksachen/index.html?lang=de<br />
8.6. Begleitschein Inlandverkehr<br />
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