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VeVA - Elkuch Josef AG Recycling Center Eschen

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Anh. 1 Ziff. 2.1<br />

Bst. a<br />

Weiterleiten dieser Abfälle keine Begleitscheine verwenden, wenn die Weiterleitung<br />

firmenintern in ein Zwischenlager erfolgt.<br />

Es ist immer ein Begleitschein zu verwenden, wenn rücknahmepflichtige Sonderabfälle<br />

aus einem Zwischenlager an eine Drittfirma zur Entsorgung übergeben werden.<br />

8.5. Sammelbegleitschein (Muster im Anhang 8)<br />

Sonderabfälle dürfen mit einem Sammelbegleitschein transportiert werden, sofern die<br />

Menge pro Abfallcode 200 kg nicht übersteigt. Ein Beispiel für die sinnvolle Verwendung<br />

von Sammelbegleitscheinen ist das Einsammeln von Sonderabfällen bei Ärzten<br />

oder das Einsammeln von Fotoabwässern und Fixierbädern bei Fotogeschäften. Die<br />

Verwendung des neuen Sammelbegleitscheins erfolgt nicht mehr gleich wie früher.<br />

Da das neue Abfallverzeichnis wesentlich mehr Abfallarten aufweist und die gleiche Art<br />

Abfall herkunftsbezogen mehrmals mit verschiedenem Code aufgelistet ist, gilt für die<br />

Verwendung des Sammelbegleitscheins folgendes:<br />

• Auf dem Sammelbegleitschein können verschiedene Abfallcodes und<br />

verschiedene Abgeberbetriebe aufgeführt werden.<br />

• Es können alle Sonderabfälle mit dem Sammelbegleitschein eingesammelt<br />

werden, sofern die Menge pro Abgeberbetrieb und Abfallcode kleiner 200 kg ist.<br />

• Jede Abgabe respektive Zeile auf dem Sammelbegleitschein muss vom<br />

entsprechenden Abgeberbetrieb unterzeichnet werden.<br />

• Jede Abgabe/Entgegennahme (d.h. jede Zeile auf dem Sammelbegleitschein)<br />

muss vom Entsorgungsunternehmen mit der Liste der angenommenen<br />

Sonderabfälle gemeldet werden (Art. 12 Abs. 1).<br />

• Auf dem Sammelbegleitschein muss das Datum eingetragen werden. Er gilt somit<br />

nur für einen Tag.<br />

Der Abgeberbetrieb muss einen Beleg über die Übergabe der Abfälle während<br />

mindestens fünf Jahren aufbewahren. Als Beleg gilt z.B. die Rechnung des<br />

Entsorgungsunternehmens. Das Aufbewahren eines Belegs wird vom Abgeberbetrieb<br />

in eigenem Interesse gemacht. Sollte das Entsorgungsunternehmen Ihrer<br />

Verpflichtung bezüglich Meldung der angenommenen Sonderabfälle nicht nachkommen,<br />

so kann er der kantonalen Behörde im Fall einer Kontrolle belegen, dass er<br />

seine Abfälle korrekt entsorgt hat.<br />

Sammelbegleitscheine sind als Block mit 25 Exemplaren und kosten Fr. 3.30.-/Block.<br />

Bezugsadresse:<br />

BBL / Bundesamt für Bauten und Logistik<br />

Bereich Vertrieb<br />

3003 Bern<br />

Fax: 031 325 50 58<br />

http://www.bbl.admin.ch/internet/produkte_und_dienstleistungen/online_shop/zivile_dr<br />

ucksachen/index.html?lang=de<br />

8.6. Begleitschein Inlandverkehr<br />

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