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Mitt.Bl. BM M-V 12/2004 S. 779 - Universität Rostock

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788 <strong>Mitt</strong>eilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. <strong>12</strong>/<strong>2004</strong><br />

I. Allgemeines<br />

§ 1 Regelstudienzeit, Studienaufbau und Stundenumfang<br />

§ 2 Prüfungsaufbau<br />

§ 3 Bestehen oder Nichtbestehen<br />

§ 4 Bildung der Noten für Module<br />

§ 5 Bewertung der Prüfungsleistungen<br />

§ 6 Prüfungstermine<br />

§ 7 Meldefristen und Fristüberschreitung<br />

§ 8 Freiversuch<br />

§ 9 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß<br />

§ 10 Wiederholung der Modulprüfungen und der Bachelor Thesis<br />

§ 11 Arten der Prüfungsleistungen<br />

§ <strong>12</strong> Mündliche Prüfungen<br />

§ 13 Klausurarbeiten und sonstige schriftliche Arbeiten<br />

§ 14 Projektarbeit<br />

§ 15 Bachelor Thesis<br />

§ 16 Prüfungsausschuss<br />

§ 17 Zentrales Prüfungsamt<br />

§ 18 Prüfer und Beisitzer<br />

§ 19 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen<br />

§ 20 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen<br />

Prüfungsordnung<br />

der Hochschule Wismar,<br />

University of Technology, Business and Design,<br />

für den Bachelor-Studiengang<br />

Maschinenbau<br />

Vom 13. Juli <strong>2004</strong><br />

Aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz<br />

- LHG M-V) vom 5. Juli 2002 (GVO<strong>Bl</strong>. M-V S. 398) 1, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juni 2003<br />

(GVO<strong>Bl</strong>. M-V S. 331) 2, erlässt die Hochschule Wismar, University of Technology, Business and Design, die folgende Prüfungsordnung<br />

für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau als Satzung:<br />

I. Allgemeines<br />

§ 1<br />

Regelstudienzeit, Studienaufbau und Stundenumfang 3<br />

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Sie umfasst die<br />

theoretischen Studiensemester, ein Ingenieurpraktikum und die<br />

Prüfungen, einschließlich der Bachelor Thesis.<br />

(2) Das Studium schließt mit der Bachelorprüfung ab.<br />

(3) Zum Studium gehören berufspraktische Ausbildungsabschnitte,<br />

wie das Vorpraktikum und das Ingenieurpraktikum. Das<br />

Vorpraktikum im Umfang von zwölf Wochen, von dem mindestens<br />

vier Wochen vor der Aufnahme des Studiums abzuleisten<br />

sind, muss für die Zulassung zur Bachelor Thesis nachgewiesen<br />

werden. Eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit oder Aus-<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

II. Bachelorprüfung<br />

§ 21 Zweck und Durchführung der Bachelorprüfung<br />

§ 22 Prüfungsvorleistungen<br />

§ 23 Art und Umfang der Bachelorprüfung<br />

§ 24 Zusatzmodule<br />

§ 25 Bildung der Gesamtnote und Zeugnis<br />

§ 26 Bachelorgrad und Bachelorurkunde<br />

III. Schlussbestimmungen<br />

§ 27 Ungültigkeit der Bachelorprüfung<br />

§ 28 Einsicht in die Prüfungsakten<br />

§ 29 Übergangsregelungen<br />

§ 30 In-Kraft-Treten<br />

Anlagen<br />

Anlage 1 Prüfungsplan<br />

Anlage 2 Wichtungen zur Bildung der Modulnoten<br />

und der Gesamtnote<br />

Anlage 3 Diploma Supplement<br />

bildung wird angerechnet. Einzelheiten regelt die Ordnung für das<br />

Vorpraktikum.<br />

(4) In der vorlesungsfreien Zeit am Ende des vierten und zu<br />

Beginn des fünften Fachsemesters liegt das Ingenieurpraktikum.<br />

Ein Ingenieurpraktikum ist ein in das Studium integrierter, von<br />

der Hochschule Wismar geregelter, inhaltlich bestimmter und<br />

betreuter Ausbildungsabschnitt, der in der Regel in einem Betrieb<br />

oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis mit einem<br />

Umfang von mindestens zwölf Wochen abgeleistet wird. Einzelheiten<br />

regelt die Ordnung für das Ingenieurpraktikum.<br />

(5) Im sechsten Fachsemester erfolgt die Anfertigung der Bachelor<br />

Thesis und die Ablegung des Kolloquiums nach Maßgabe von<br />

§ 15 Abs. 8 bis 10.<br />

(6) Alle Lehrveranstaltungen sind zu Modulen zusammengefasst.<br />

In jedem Modul ist eine studienbegleitende Modulprüfung abzu-<br />

_______<br />

1 <strong>Mitt</strong>l.bl. <strong>BM</strong> M-V S. 511<br />

2 <strong>Mitt</strong>l.bl. <strong>BM</strong> M-V S. 181<br />

3 Die Prüfungsordnung des Bachelor-Studienganges Maschinenbau dient der Anwendung der Gesetze und der Gestaltung des Studiums auch im Hinblick auf die Gleichstellung<br />

von Frau und Mann. Soweit die folgenden Vorschriften geschlechtsspezifische Wortformen verwenden, gelten diese gleichermaßen für beide Geschlechter.

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