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Mitt.Bl. BM M-V 12/2004 S. 779 - Universität Rostock

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Nr. <strong>12</strong>/<strong>2004</strong> <strong>Mitt</strong>eilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern 807<br />

I. Allgemeines<br />

§ 1 Regelstudienzeit, Studienaufbau und Stundenumfang<br />

§ 2 Prüfungsaufbau<br />

§ 3 Bestehen oder Nichtbestehen<br />

§ 4 Bildung der Noten für Module<br />

§ 5 Bewertung der Prüfungsleistungen<br />

§ 6 Prüfungstermine<br />

§ 7 Meldefristen und Fristüberschreitung<br />

§ 8 Freiversuch<br />

§ 9 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß<br />

§ 10 Wiederholung der Modulprüfungen und der Bachelor Thesis<br />

§ 11 Arten der Prüfungsleistungen<br />

§ <strong>12</strong> Mündliche Prüfungen<br />

§ 13 Klausurarbeiten und sonstige schriftliche Arbeiten<br />

§ 14 Projektarbeit<br />

§ 15 Bachelor Thesis<br />

§ 16 Prüfungsausschuss<br />

§ 17 Zentrales Prüfungsamt<br />

§ 18 Prüfer und Beisitzer<br />

§ 19 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und<br />

Prüfungsleistungen<br />

§ 20 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen<br />

Prüfungsordnung<br />

der Hochschule Wismar,<br />

University of Technology, Business and Design,<br />

für den dualen Bachelor-Studiengang<br />

Maschinenbau<br />

Vom 13. Juli <strong>2004</strong><br />

Aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz<br />

- LHG M-V) vom 5. Juli 2002 (GVO<strong>Bl</strong>. M-V S. 398) 1, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juni 2003<br />

(GVO<strong>Bl</strong>. M-V S. 331) 2, erlässt die Hochschule Wismar, University of Technology, Business and Design, die folgende Prüfungsordnung<br />

für den dualen Bachelor-Studiengang Maschinenbau als Satzung:<br />

I. Allgemeines 3<br />

§ 1<br />

Regelstudienzeit, Studienaufbau und<br />

Stundenumfang<br />

(1) Im dualen Bachelor-Studiengang wird das wissenschaftliche<br />

Hochschulstudium mit einer betrieblichen Ausbildung zur Vorbereitung<br />

auf eine externe IHK-Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf<br />

verknüpft. Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester.<br />

Sie umfasst sechs theoretische Fachsemester an der Hochschule<br />

Wismar, Praktika zur Vorbereitung auf die Facharbeiterprüfung<br />

vor der IHK zu Schwerin, Ingenieurpraktika und die Prüfungen,<br />

einschließlich der Bachelor Thesis.<br />

(2) Das Studium schließt mit der Bachelorprüfung ab.<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

II. Bachelorprüfung<br />

§ 21 Zweck und Durchführung der Bachelorprüfung<br />

§ 22 Prüfungsvorleistungen<br />

§ 23 Art und Umfang der Bachelorprüfung<br />

§ 24 Zusatzmodule<br />

§ 25 Bildung der Gesamtnote und Zeugnis<br />

§ 26 Bachelorgrad und Bachelorurkunde<br />

III. Schlussbestimmungen<br />

§ 27 Ungültigkeit der Bachelorprüfung<br />

§ 28 Einsicht in die Prüfungsakten<br />

§ 29 Übergangsregelungen<br />

§ 30 In-Kraft-Treten<br />

Anlagen<br />

Anlage 1 Prüfungsplan<br />

Anlage 2 Wichtungen zur Bildung der Modulnoten<br />

und der Gesamtnote<br />

Anlage 3 Diploma Supplement<br />

(3) Zum Studium gehören berufspraktische Ausbildungsabschnitte,<br />

die die berufliche Ausbildung in den vorgesehenen Berufen<br />

und das Ingenieurpraktikum beinhalten. Einzelheiten regelt<br />

die Ordnung für das Praktikum.<br />

(4) Die ersten beiden Semester im dualen Studiengang beinhalten<br />

vorwiegend die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung vor der<br />

IHK, die sich aus berufspraktischen Bestandteilen im Betrieb und<br />

berufspraktischen und -theoretischen Bestandteilen im Schweriner<br />

Ausbildungszentrum (SAZ) auf der Grundlage von speziellen<br />

Ausbildungsrahmenplänen zusammensetzt. Im zweiten Studienjahr<br />

beginnen die Studierenden mit dem ersten theoretischen<br />

Fachsemester an der Hochschule Wismar. Die Vorbereitung auf<br />

die Facharbeiterprüfung wird in den vorlesungsfreien Zeiten des<br />

zweiten und dritten Ausbildungsjahres fortgesetzt, die Abschlussprüfung<br />

im entsprechenden Beruf erfolgt am Ende des dritten Stu-<br />

________<br />

1 <strong>Mitt</strong>l.bl. <strong>BM</strong> M-V S. 511<br />

2 <strong>Mitt</strong>l.bl. <strong>BM</strong> M-V S. 181<br />

3 Die Prüfungsordnung des dualen Bachelor-Studienganges Maschinenbau dient der Anwendung der Gesetze und der Gestaltung des Studiums auch im Hinblick auf die<br />

Gleichstellung von Frau und Mann. Soweit die folgenden Vorschriften geschlechtsspezifische Wortformen verwenden, gelten diese gleichermaßen für beide Geschechter.

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