Die Stimme der Verbraucher - Verbraucherzentrale
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Finanzdienstleistungen<br />
Nach wie vor viele<br />
Geschädigte wegen EC- und<br />
Kreditkartenmissbrauchs<br />
18<br />
Deshalb tun dies viele Banken nicht. Stattdessen<br />
behaupten sie, <strong>der</strong> Kunde habe die<br />
Versicherung von sich aus gewünscht. Mittlerweile<br />
hat die Bundesregierung den Handlungsbedarf<br />
erkannt: Banken sollen künftig<br />
beweisen, dass <strong>der</strong> Abschluss des Kredits zu<br />
den angebotenen Konditionen auch ohne die<br />
Versicherung möglich war. <strong>Die</strong>se Beweislastumkehr<br />
ist allerdings bisher am falschen Ort<br />
formuliert. Damit sie direkt in einem Prozess<br />
zwischen <strong>Verbraucher</strong> und Bank gilt, ist sie im<br />
Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern.<br />
Enttäuschend ist aus Sicht des <strong>Verbraucher</strong>zentrale<br />
Bundesverbandes <strong>der</strong> nach wie<br />
vor unzureichende Schutz vor unseriösen<br />
Kreditvermittlern. <strong>Die</strong> dem Gesetzentwurf zugrunde<br />
liegende EU-<strong>Verbraucher</strong>kreditrichtlinie<br />
ermöglicht es den Mitgliedstaaten ausdrücklich,<br />
zusätzliche Pflichten für Kreditvermittler<br />
einzuführen. Davon macht die Bundesregierung<br />
bislang jedoch keinen Gebrauch. Eine<br />
Studie im Auftrag <strong>der</strong> SCHUFA Holding AG aus<br />
dem Jahr 2007 schätzt, dass betrügerische<br />
Kreditvermittler pro Jahr mindestens 150<br />
Millionen Euro umsetzen und knapp 400 000<br />
Personen ansprechen.<br />
> www.vzbv.de/go/presse/833/3/10/index<br />
> www.vzbv.de/go/presse/1137/36/102/index<br />
> www.vzbv.de/go/presse/1081/36/102/index<br />
> www.vzbv.de/go/dokumente/772/3/10/index<br />
Vertrauen in den Zahlungsverkehr<br />
erhalten<br />
Beschwerden über den Missbrauch gestohlener<br />
EC- und Kreditkarten gehören zur<br />
täglichen Erfahrung in den <strong>Verbraucher</strong>beratungsstellen.<br />
Allein die <strong>Verbraucher</strong>zentrale<br />
Nordrhein-Westfalen registrierte über 1.500<br />
Geschädigte. Wer haftet für die entstandenen<br />
Schäden <strong>der</strong> Bankkunden – <strong>der</strong> Kunde o<strong>der</strong><br />
die Bank? Nach wie vor fehlt eine unmissverständliche<br />
Regelung zur Haftungsverteilung<br />
zugunsten <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong> beim Missbrauch<br />
von Zahlungskarte und PIN. In vielen Fällen<br />
gehen die Betroffenen vor Gericht leer aus.<br />
Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt, das<br />
Haftungsrisiko <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong> im Zahlungsverkehr<br />
angemessen zu verringern. Es ist<br />
zu befürchten, dass die bisher überwiegend<br />
negative Rechtsprechung in Deutschland<br />
fortgeführt werden kann, wonach <strong>der</strong> Kunde<br />
am Ende doch allein aufgrund des Anscheinsbeweises<br />
den Schaden allein zu tragen hat.<br />
<strong>Die</strong> Auflagen wurden sogar noch verschärft:<br />
So soll <strong>der</strong> Kunde auch dann noch mindestens<br />
150 Euro selbst tragen, wenn er sich<br />
nachweisbar nicht fahrlässig verhalten hat.<br />
Unverständlich, denn die Gefahr, <strong>der</strong> sich die<br />
<strong>Verbraucher</strong> insbeson<strong>der</strong>e durch die Zunahme<br />
manipulierter EC-Geldautomaten ausgesetzt<br />
sieht, wächst zusehends. Hier müssen die<br />
Banken in die Pflicht genommen werden,<br />
sichere und risikofreie Zahlungsdienstleistungen<br />
anzubieten.<br />
Missstände beim Kredithandel<br />
aufgezeigt, Politik reagiert<br />
Gesetzeslücken zum Schutz vor ungerechtfertigen<br />
Kreditverkäufen för<strong>der</strong>te <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>zentrale<br />
Bundesverband im Herbst 2007<br />
zu Tage. Eine von ihm in Auftrag gegebene<br />
Studie ging Fällen von dubiosen Kreditverwertungen<br />
systematisch auf den Grund. Das