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Die Stimme der Verbraucher - Verbraucherzentrale

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In einer Klage gegen die Firma Wenatex hat<br />

das Landesgericht Traunstein entschieden,<br />

dass Käufer von Kontaktdaten keine Personen<br />

anrufen dürfen, ohne vorher zu prüfen, ob die<br />

Betroffenen damit einverstanden sind. Das<br />

Unternehmen war wie<strong>der</strong>holt wegen unlauterer<br />

Telefonwerbung aufgefallen und wurde<br />

zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von<br />

5.100 Euro verurteilt.<br />

Erfolgreich abgeschlossene Verfahren:<br />

> www.vzbv.de/mediapics/unerlaubte_<br />

telefonwerbung_verfahren_vzbv.pdf<br />

Erfolg vor dem EuGH: Umtausch<br />

defekter Geräte muss kostenlos sein<br />

Ein Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung<br />

zum Gewährleistungsrecht hat <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>zentrale<br />

Bundesverband nach einem<br />

langjährigen Verfahren vor dem Europäischen<br />

Gerichtshof (EuGH) erstritten. Demnach dürfen<br />

Verkäufer beim Austausch fehlerhafter Produkte<br />

keine Entschädigung dafür verlangen,<br />

dass die defekte Ware vorher benutzt worden<br />

ist. An<strong>der</strong>slautende gesetzliche Regelungen<br />

in Deutschland seien mit dem höherrangigen<br />

europäischen Recht nicht vereinbar. Das hat<br />

<strong>der</strong> EuGH in einem wegweisenden Urteil am<br />

17. April 2008 entschieden. Der <strong>Verbraucher</strong>zentrale<br />

Bundesverband hat hiermit einen<br />

klaren Sieg für die <strong>Verbraucher</strong> errungen. Der<br />

Verband hatte die Entscheidung mit einer<br />

Klage gegen den Quelle-Konzern erwirkt.<br />

Ende 2008 hat die Bundesregierung mit einer<br />

Gesetzesän<strong>der</strong>ung reagiert und die Vorgaben<br />

des EuGH in nationales Recht umgesetzt.<br />

Im konkreten Fall war 17 Monate nach dem<br />

Kauf eines Herdsets bei <strong>der</strong> Firma Quelle die<br />

Emailleschicht in dem dazugehörigen Backofen<br />

abgeplatzt. Quelle erkannte den Anspruch<br />

auf Gewährleistung an. Da eine Reparatur<br />

nicht möglich war, musste <strong>der</strong> Backofen durch<br />

einen neuen ersetzt werden. Der Konzern<br />

verlangte aber für die Dauer <strong>der</strong> Nutzung<br />

des fehlerhaften Gerätes eine Entschädigung<br />

in Höhe von zunächst etwa 120 Euro. Nach<br />

Einwänden <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>in reduzierte<br />

Quelle die For<strong>der</strong>ung auf knapp 70 Euro. Der<br />

<strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband brachte<br />

den Fall 2004 vor Gericht und for<strong>der</strong>te den<br />

gezahlten Betrag für die <strong>Verbraucher</strong>in zurück.<br />

Fazit: <strong>Verbraucher</strong>täuschung<br />

darf sich nicht lohnen<br />

Trotz <strong>der</strong> vielen Erfolge gibt es erhebliche<br />

Defizite im herrschenden Recht, die dazu<br />

führen, dass <strong>Verbraucher</strong>rechte immer wie<strong>der</strong><br />

ausgehebelt werden. So for<strong>der</strong>te <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>zentrale<br />

Bundesverband anlässlich seiner<br />

Tagung „Gemeinsam stark – Neue Klagerechte<br />

für <strong>Verbraucher</strong>“, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber die<br />

Klagerechte für <strong>Verbraucher</strong> ausweiten muss,<br />

um den vom Europäischen Gerichtshof gefor<strong>der</strong>ten<br />

effektiven Rechtsschutz im EU-Binnenmarkt<br />

zu verwirklichen.<br />

Um den fairen Wettbewerb zu för<strong>der</strong>n und<br />

unlautere Geschäftspraktiken unattraktiv zu<br />

machen, ist <strong>der</strong> Rechtsrahmen an mehreren<br />

Punkten anzupassen: So müssen die Hürden<br />

für ein Verfahren herabgesetzt und die<br />

Nachweispflicht vereinfacht werden. Ebenso<br />

sollte die Beweisführung beim kausalen Zusammenhang<br />

zwischen Erträgen und unlauterem<br />

Wettbewerb erleichtert werden, so wie<br />

<strong>der</strong> Geltungsbereich <strong>der</strong> Gewinnabschöpfung<br />

generell auf rechtswidrige Geschäftsbedingungen<br />

und Verletzungen von <strong>Verbraucher</strong>schutzrechten<br />

ausgeweitet werden muss.<br />

Letztlich sollte <strong>der</strong> Staat, solange die Erlöse<br />

in die Bundeskasse fließen, das Prozesskostenrisiko<br />

absichern, zum Beispiel durch eine<br />

Bürgschaft. Alternativ könnten unrechtmäßig<br />

erzielte Erträge, die zurückbezahlt werden<br />

müssen, in eine Stiftung fließen, aus <strong>der</strong> die<br />

klagenden Verbände ihre Verfahren finanzieren<br />

könnten<br />

Recht durchsetzen<br />

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