Die Stimme der Verbraucher - Verbraucherzentrale
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In einer Klage gegen die Firma Wenatex hat<br />
das Landesgericht Traunstein entschieden,<br />
dass Käufer von Kontaktdaten keine Personen<br />
anrufen dürfen, ohne vorher zu prüfen, ob die<br />
Betroffenen damit einverstanden sind. Das<br />
Unternehmen war wie<strong>der</strong>holt wegen unlauterer<br />
Telefonwerbung aufgefallen und wurde<br />
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von<br />
5.100 Euro verurteilt.<br />
Erfolgreich abgeschlossene Verfahren:<br />
> www.vzbv.de/mediapics/unerlaubte_<br />
telefonwerbung_verfahren_vzbv.pdf<br />
Erfolg vor dem EuGH: Umtausch<br />
defekter Geräte muss kostenlos sein<br />
Ein Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung<br />
zum Gewährleistungsrecht hat <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>zentrale<br />
Bundesverband nach einem<br />
langjährigen Verfahren vor dem Europäischen<br />
Gerichtshof (EuGH) erstritten. Demnach dürfen<br />
Verkäufer beim Austausch fehlerhafter Produkte<br />
keine Entschädigung dafür verlangen,<br />
dass die defekte Ware vorher benutzt worden<br />
ist. An<strong>der</strong>slautende gesetzliche Regelungen<br />
in Deutschland seien mit dem höherrangigen<br />
europäischen Recht nicht vereinbar. Das hat<br />
<strong>der</strong> EuGH in einem wegweisenden Urteil am<br />
17. April 2008 entschieden. Der <strong>Verbraucher</strong>zentrale<br />
Bundesverband hat hiermit einen<br />
klaren Sieg für die <strong>Verbraucher</strong> errungen. Der<br />
Verband hatte die Entscheidung mit einer<br />
Klage gegen den Quelle-Konzern erwirkt.<br />
Ende 2008 hat die Bundesregierung mit einer<br />
Gesetzesän<strong>der</strong>ung reagiert und die Vorgaben<br />
des EuGH in nationales Recht umgesetzt.<br />
Im konkreten Fall war 17 Monate nach dem<br />
Kauf eines Herdsets bei <strong>der</strong> Firma Quelle die<br />
Emailleschicht in dem dazugehörigen Backofen<br />
abgeplatzt. Quelle erkannte den Anspruch<br />
auf Gewährleistung an. Da eine Reparatur<br />
nicht möglich war, musste <strong>der</strong> Backofen durch<br />
einen neuen ersetzt werden. Der Konzern<br />
verlangte aber für die Dauer <strong>der</strong> Nutzung<br />
des fehlerhaften Gerätes eine Entschädigung<br />
in Höhe von zunächst etwa 120 Euro. Nach<br />
Einwänden <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>in reduzierte<br />
Quelle die For<strong>der</strong>ung auf knapp 70 Euro. Der<br />
<strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverband brachte<br />
den Fall 2004 vor Gericht und for<strong>der</strong>te den<br />
gezahlten Betrag für die <strong>Verbraucher</strong>in zurück.<br />
Fazit: <strong>Verbraucher</strong>täuschung<br />
darf sich nicht lohnen<br />
Trotz <strong>der</strong> vielen Erfolge gibt es erhebliche<br />
Defizite im herrschenden Recht, die dazu<br />
führen, dass <strong>Verbraucher</strong>rechte immer wie<strong>der</strong><br />
ausgehebelt werden. So for<strong>der</strong>te <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong>zentrale<br />
Bundesverband anlässlich seiner<br />
Tagung „Gemeinsam stark – Neue Klagerechte<br />
für <strong>Verbraucher</strong>“, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber die<br />
Klagerechte für <strong>Verbraucher</strong> ausweiten muss,<br />
um den vom Europäischen Gerichtshof gefor<strong>der</strong>ten<br />
effektiven Rechtsschutz im EU-Binnenmarkt<br />
zu verwirklichen.<br />
Um den fairen Wettbewerb zu för<strong>der</strong>n und<br />
unlautere Geschäftspraktiken unattraktiv zu<br />
machen, ist <strong>der</strong> Rechtsrahmen an mehreren<br />
Punkten anzupassen: So müssen die Hürden<br />
für ein Verfahren herabgesetzt und die<br />
Nachweispflicht vereinfacht werden. Ebenso<br />
sollte die Beweisführung beim kausalen Zusammenhang<br />
zwischen Erträgen und unlauterem<br />
Wettbewerb erleichtert werden, so wie<br />
<strong>der</strong> Geltungsbereich <strong>der</strong> Gewinnabschöpfung<br />
generell auf rechtswidrige Geschäftsbedingungen<br />
und Verletzungen von <strong>Verbraucher</strong>schutzrechten<br />
ausgeweitet werden muss.<br />
Letztlich sollte <strong>der</strong> Staat, solange die Erlöse<br />
in die Bundeskasse fließen, das Prozesskostenrisiko<br />
absichern, zum Beispiel durch eine<br />
Bürgschaft. Alternativ könnten unrechtmäßig<br />
erzielte Erträge, die zurückbezahlt werden<br />
müssen, in eine Stiftung fließen, aus <strong>der</strong> die<br />
klagenden Verbände ihre Verfahren finanzieren<br />
könnten<br />
Recht durchsetzen<br />
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