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Die Stimme der Verbraucher - Verbraucherzentrale

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Ergebnis: Auch nicht notleidende, sauber<br />

bezahlte Hypothekendarlehen waren in<br />

nennenswertem Umfang von Banken verkauft<br />

worden. Darüber hinaus diagnostizierte die<br />

Studie eklatante Rechtslücken, die akuten<br />

Handlungsbedarf bezüglich <strong>der</strong> Risiken aufzeigten.<br />

Schnell und unbürokratisch hat die Politik auf<br />

die Studie reagiert: Im Juni 2008 verabschiedete<br />

<strong>der</strong> Deutsche Bundestag Regelungen<br />

zum besseren Schutz von Darlehensnehmern,<br />

dass noch im August in Kraft trat. Mit dem<br />

neuen Risikobegrenzungsgesetz wurde eine<br />

höhere Rechtssicherheit für Millionen von<br />

Haus- und Wohnungsbesitzern geschaffen. Ein<br />

großer Erfolg <strong>der</strong> Lobbyarbeit des Bundesverbandes.<br />

Erstmals werden nun Kündigungsvoraussetzungen<br />

für Immobilienkredite definiert, wenn<br />

ein <strong>Verbraucher</strong> in Zahlungsschwierigkeiten<br />

gerät. Außerdem sorgt eine Kündigungsfrist<br />

von sechs Monaten dafür, dass die Betroffenen<br />

genügend Zeit haben, ihre Rechte zu<br />

prüfen. <strong>Die</strong> Bank muss künftig beim Vertragsschluss<br />

darüber informieren, dass For<strong>der</strong>ungen<br />

aus Kreditverträgen weiterverkauft<br />

werden können.<br />

Nach wie vor besteht jedoch die Möglichkeit,<br />

dass For<strong>der</strong>ungen von den Banken an<br />

Investoren verkauft werden, die nicht selbst<br />

Kreditinstitute sind. Ein auch zukünftiges<br />

Problem. Denn durch den direkten Verkauf<br />

an Investoren werden die Kreditrisiken nicht<br />

mehr in <strong>der</strong>selben Weise überwacht wie<br />

beim Kreditgeber selber. Es kann also zu<br />

einem jener Effekte kommen, die sich in <strong>der</strong><br />

aktuellen Krise als hochgefährlich dargestellt<br />

haben. Auch kann es nach wie vor passieren,<br />

dass Kreditgeber einen Vertrag außerordentlich<br />

kündigen, obwohl <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong> weiter<br />

pünktlich zahlt. Denn nach geltendem Recht<br />

kann ein Vertrag bereits dann einseitig gekündigt<br />

werden, wenn sich die wirtschaftliche<br />

Lage des Kunden verschlechtert o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wert<br />

<strong>der</strong> Immobilie sinkt.<br />

> www.vzbv.de/mediapics/studie_<br />

for<strong>der</strong>ungsverkaeufe_iff_10_2007.pdf<br />

Reform des Kontopfändungsschutzes –<br />

„P-Konto“<br />

Monatlich werden circa 350.000 Konten<br />

gepfändet. Das <strong>der</strong>zeitige Pfändungssystem<br />

ist kompliziert und aufwendig für Schuldner,<br />

aber auch für Banken und Justiz. Eine Reform<br />

des Kontopfändungsschutzes ist deshalb<br />

notwendig und wird in den nächsten Wochen<br />

beschlossen werden. Der Gesetzesvorschlag<br />

hierfür basiert auf einem vom <strong>Verbraucher</strong>zentrale<br />

Bundesverband 2004 in Auftrag<br />

gegebenen Gutachten.<br />

Mit <strong>der</strong> Reform des Kontopfändungsschutzes<br />

soll ein Pfändungsschutzkonto („P-Konto“)<br />

eingeführt werden, auf dem <strong>der</strong> Kontoinhaber<br />

einen automatischen Pfändungsschutz<br />

in Höhe von 985,15 Euro pro Monat genießt,<br />

Finanzdienstleistungen<br />

Jetzt mehr Schutz<br />

für Darlehensnehmer<br />

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