Die Stimme der Verbraucher - Verbraucherzentrale
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Ergebnis: Auch nicht notleidende, sauber<br />
bezahlte Hypothekendarlehen waren in<br />
nennenswertem Umfang von Banken verkauft<br />
worden. Darüber hinaus diagnostizierte die<br />
Studie eklatante Rechtslücken, die akuten<br />
Handlungsbedarf bezüglich <strong>der</strong> Risiken aufzeigten.<br />
Schnell und unbürokratisch hat die Politik auf<br />
die Studie reagiert: Im Juni 2008 verabschiedete<br />
<strong>der</strong> Deutsche Bundestag Regelungen<br />
zum besseren Schutz von Darlehensnehmern,<br />
dass noch im August in Kraft trat. Mit dem<br />
neuen Risikobegrenzungsgesetz wurde eine<br />
höhere Rechtssicherheit für Millionen von<br />
Haus- und Wohnungsbesitzern geschaffen. Ein<br />
großer Erfolg <strong>der</strong> Lobbyarbeit des Bundesverbandes.<br />
Erstmals werden nun Kündigungsvoraussetzungen<br />
für Immobilienkredite definiert, wenn<br />
ein <strong>Verbraucher</strong> in Zahlungsschwierigkeiten<br />
gerät. Außerdem sorgt eine Kündigungsfrist<br />
von sechs Monaten dafür, dass die Betroffenen<br />
genügend Zeit haben, ihre Rechte zu<br />
prüfen. <strong>Die</strong> Bank muss künftig beim Vertragsschluss<br />
darüber informieren, dass For<strong>der</strong>ungen<br />
aus Kreditverträgen weiterverkauft<br />
werden können.<br />
Nach wie vor besteht jedoch die Möglichkeit,<br />
dass For<strong>der</strong>ungen von den Banken an<br />
Investoren verkauft werden, die nicht selbst<br />
Kreditinstitute sind. Ein auch zukünftiges<br />
Problem. Denn durch den direkten Verkauf<br />
an Investoren werden die Kreditrisiken nicht<br />
mehr in <strong>der</strong>selben Weise überwacht wie<br />
beim Kreditgeber selber. Es kann also zu<br />
einem jener Effekte kommen, die sich in <strong>der</strong><br />
aktuellen Krise als hochgefährlich dargestellt<br />
haben. Auch kann es nach wie vor passieren,<br />
dass Kreditgeber einen Vertrag außerordentlich<br />
kündigen, obwohl <strong>der</strong> <strong>Verbraucher</strong> weiter<br />
pünktlich zahlt. Denn nach geltendem Recht<br />
kann ein Vertrag bereits dann einseitig gekündigt<br />
werden, wenn sich die wirtschaftliche<br />
Lage des Kunden verschlechtert o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wert<br />
<strong>der</strong> Immobilie sinkt.<br />
> www.vzbv.de/mediapics/studie_<br />
for<strong>der</strong>ungsverkaeufe_iff_10_2007.pdf<br />
Reform des Kontopfändungsschutzes –<br />
„P-Konto“<br />
Monatlich werden circa 350.000 Konten<br />
gepfändet. Das <strong>der</strong>zeitige Pfändungssystem<br />
ist kompliziert und aufwendig für Schuldner,<br />
aber auch für Banken und Justiz. Eine Reform<br />
des Kontopfändungsschutzes ist deshalb<br />
notwendig und wird in den nächsten Wochen<br />
beschlossen werden. Der Gesetzesvorschlag<br />
hierfür basiert auf einem vom <strong>Verbraucher</strong>zentrale<br />
Bundesverband 2004 in Auftrag<br />
gegebenen Gutachten.<br />
Mit <strong>der</strong> Reform des Kontopfändungsschutzes<br />
soll ein Pfändungsschutzkonto („P-Konto“)<br />
eingeführt werden, auf dem <strong>der</strong> Kontoinhaber<br />
einen automatischen Pfändungsschutz<br />
in Höhe von 985,15 Euro pro Monat genießt,<br />
Finanzdienstleistungen<br />
Jetzt mehr Schutz<br />
für Darlehensnehmer<br />
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