Redebeitarg von Dr. Gisela Penteker - Yek Kom
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Konferenz: Kurden in Deutschland<br />
27. Mai 2009,OLG Frankfurt/M. entscheidet gegen eine<br />
Auslieferung des Politikers an die Türkei<br />
19. Mai 2009,Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs<br />
(BGH) verwirft die Beschwerde des Angeklagten und<br />
beschließt die Fortdauer der U-Haft. Begründung:<br />
Fluchtgefahr und Verweis auf Äußerungen Ayatas, er wolle<br />
nach der Haft weiterhin politisch für die Rechte des kurdischen<br />
Volkes arbeiten und ziehe auch einen Aufenthalt<br />
im westeuropäischen Ausland in Betracht.<br />
14. August 2009,Das Regierungspräsidium Stuttgart verfügt<br />
in Anbetracht der nahenden Verbüßung der Endstrafe<br />
im Oktober die Ausweisung. Nach der Haftentlassung<br />
habe sich Muzaffer Ayata täglich bei der Polizei zu melden<br />
und dürfe das Stadtgebiet <strong>von</strong> Stuttgart nicht verlassen.<br />
Der Kurde wurde so wieder auf den Duldungsstatus katapultiert.<br />
Hiergegen wurde selbstverständlich Beschwerde eingelegt.<br />
Der Kampf geht also weiter.<br />
Politisch motivierte Prozesse dieser Art müssen endlich<br />
aufhören!<br />
Ihnen muss der Boden entzogen werden und der heißt:<br />
Betätigungsverbot der PKK.<br />
Die Verantwortlichen dürfen sich nicht weiter hinter<br />
Verboten verschanzen, um politischen<br />
Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen. Lasst uns<br />
gemeinsam für bessere Perspektiven kämpfen.<br />
Nachtrag:<br />
Am 7. Oktober 2009 ist Muzaffer Ayata aus der JVA<br />
Weiterstadt entlassen worden<br />
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