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Redebeitarg von Dr. Gisela Penteker - Yek Kom

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Konferenz: Kurden in Deutschland<br />

27. Mai 2009,OLG Frankfurt/M. entscheidet gegen eine<br />

Auslieferung des Politikers an die Türkei<br />

19. Mai 2009,Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs<br />

(BGH) verwirft die Beschwerde des Angeklagten und<br />

beschließt die Fortdauer der U-Haft. Begründung:<br />

Fluchtgefahr und Verweis auf Äußerungen Ayatas, er wolle<br />

nach der Haft weiterhin politisch für die Rechte des kurdischen<br />

Volkes arbeiten und ziehe auch einen Aufenthalt<br />

im westeuropäischen Ausland in Betracht.<br />

14. August 2009,Das Regierungspräsidium Stuttgart verfügt<br />

in Anbetracht der nahenden Verbüßung der Endstrafe<br />

im Oktober die Ausweisung. Nach der Haftentlassung<br />

habe sich Muzaffer Ayata täglich bei der Polizei zu melden<br />

und dürfe das Stadtgebiet <strong>von</strong> Stuttgart nicht verlassen.<br />

Der Kurde wurde so wieder auf den Duldungsstatus katapultiert.<br />

Hiergegen wurde selbstverständlich Beschwerde eingelegt.<br />

Der Kampf geht also weiter.<br />

Politisch motivierte Prozesse dieser Art müssen endlich<br />

aufhören!<br />

Ihnen muss der Boden entzogen werden und der heißt:<br />

Betätigungsverbot der PKK.<br />

Die Verantwortlichen dürfen sich nicht weiter hinter<br />

Verboten verschanzen, um politischen<br />

Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen. Lasst uns<br />

gemeinsam für bessere Perspektiven kämpfen.<br />

Nachtrag:<br />

Am 7. Oktober 2009 ist Muzaffer Ayata aus der JVA<br />

Weiterstadt entlassen worden<br />

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