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kenntnis des fahrzeugs - Camper-Parkering

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UNFALL MIT VERLETZTEN<br />

– Verletzte dürfen nie allein gelassen<br />

werden. Die Pflicht für Durchführung<br />

von Hilfsmassnahmen (Erste Hilfe) besteht<br />

auch für die Personen, die nicht<br />

direkt durch den Unfall betroffen wurden.<br />

– Stehen Sie nicht um die Verletzten<br />

herum.<br />

– Sprechen Sie mit den Verletzten<br />

in der Zeit, bis der Rettungsdienst<br />

kommt, bleiben Sie bei ihnen, um<br />

eventuell aufkommender Panik entgegen<br />

zu wirken.<br />

– Die Sicherheitsgurte der Verletzten<br />

sind zu lösen oder durchzuschneiden.<br />

– Lassen Sie Verletzte nichts trinken.<br />

– Der Verletzte darf, mit Ausnahme<br />

der in dem nachstehenden Punkt beschriebenen<br />

Fällen, nicht verlagert<br />

werden.<br />

– Verletzte dürfen nur dann aus dem<br />

Fahrzeug entfernt werden, wenn<br />

Brandgefahr besteht, das Versinken<br />

<strong>des</strong> Fahrzeugs im Wasser oder das Fallen<br />

in einen Abgrund angenommen<br />

werden muss. Verletzte dürfen nicht<br />

aus dem Fahrzeug herausgezogen werden,<br />

weder an den Händen noch an<br />

den Füssen, der Kopf darf nicht bewegt<br />

werden, der Körper sollte möglichst<br />

in horizontaler Lage sein.<br />

VERBANDSKASTEN<br />

Es ist ratsam, ausser dem Verbandskasten<br />

auch einen Feuerlöscher und<br />

eine Decke an Bord zu haben.<br />

IM NOTFALL<br />

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