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kenntnis des fahrzeugs - Camper-Parkering

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ELEKTRONISCHE<br />

STEUERGERÄTE<br />

Beim normalen Einsatz <strong>des</strong> Fahrzeugs<br />

sind keine besonderen Vorsichtsmassnahmen<br />

erforderlich.<br />

Bei Eingriffen an der elektrischen Anlage<br />

oder beim Notstart sind allerdings<br />

strikt die nachstehenden Weisungen<br />

zu beachten:<br />

– Die Batterie darf nie bei laufendem<br />

Motor von der elektrischen Anlage<br />

abgetrennt werden;<br />

– Die Batterie muss für das Aufladen<br />

von der elektrischen Anlage abgetrennt<br />

werden;<br />

– Für den Notstart nie ein Ladegerät<br />

sondern nur eine Fremdbatterie benutzen;<br />

– Besonders dafür sorgen, dass der<br />

Anschluss zwischen Batterie und elektrischer<br />

Anlage polrichtig und kontaktsicher<br />

erfolgt;<br />

– Die Kabelanschlüsse der elektronischen<br />

Steuergeräte nie ab- oder anklemmen,<br />

wenn der Zündschlüssel auf<br />

MAR steht;<br />

– Die elektrische Polarität nicht<br />

durch Funkenbildung ermitteln;<br />

– Die elektronischen Geräte bei<br />

Schweissarbeiten an der Karosserie<br />

abklemmen bzw. ausbauen, wenn die<br />

Temperatur von 80 °C überschritten<br />

wird (besondere Karosseriearbeiten<br />

usw.).<br />

ZUR BEACHTUNG Der nicht<br />

korrekte Einbau eines Autoradios<br />

oder Alarmanlage kann Störungen in<br />

den elektronischen Steuergeräten verursachen.<br />

ZUR BEACHTUNG<br />

Änderungen oder Reparaturen<br />

an der elektrischen<br />

Anlage, die nicht korrekt und ohne<br />

Berücksichtigung der technischen<br />

Merkmale der Anlage ausgeführt<br />

werden, können Betriebsstörungen<br />

und Brandgefahr verursachen.<br />

Abb. 16<br />

F0D0299m<br />

GESCHWINDIGKEITS-<br />

BEGRENZER<br />

(vorgesehenen Versionen)<br />

Auf einigen Versionen ist das Einspritzsteuergerät<br />

so geeicht worden,<br />

dass es dem Fahrzeug ermöglicht, eine<br />

vorbestimmte Höchstgeschwindigkeitsgrenze<br />

nicht zu überschreiten.<br />

Diese Geschwindigkeitsgrenze ist folgende:<br />

– für Kleinbusversionen (Zulassungsklasse<br />

M2): 100 km/h;<br />

– für Warentransportversionen (mit<br />

Gesamteigengewicht über 3,5 t) (Zulassungsklasse<br />

N2): 90 km/h;<br />

Auf der Windschutzscheibe ist ein<br />

Schild (Abb. 16) mit der zugelassenen<br />

Höchstgeschwindigkeit angebracht (90<br />

oder 100 km/h je nach Version).<br />

Diese Einschränkung wurde durch<br />

die EG-Richtlinie 2002/85 festgelegt,<br />

und eventuelle Überschreitungen werden<br />

gesetzlich bestraft.<br />

ZUR BEACHTUNG Der Geschwindigkeitswert,<br />

der auf der Instrumententafel<br />

erscheint, wenn die<br />

Vorrichtung einschreitet, kann etwa<br />

10% über dem realen vorgesehenen<br />

Wert liegen.<br />

WARTUNG DES FAHRZEUGS<br />

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