kenntnis des fahrzeugs - Camper-Parkering
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ELEKTRONISCHE<br />
STEUERGERÄTE<br />
Beim normalen Einsatz <strong>des</strong> Fahrzeugs<br />
sind keine besonderen Vorsichtsmassnahmen<br />
erforderlich.<br />
Bei Eingriffen an der elektrischen Anlage<br />
oder beim Notstart sind allerdings<br />
strikt die nachstehenden Weisungen<br />
zu beachten:<br />
– Die Batterie darf nie bei laufendem<br />
Motor von der elektrischen Anlage<br />
abgetrennt werden;<br />
– Die Batterie muss für das Aufladen<br />
von der elektrischen Anlage abgetrennt<br />
werden;<br />
– Für den Notstart nie ein Ladegerät<br />
sondern nur eine Fremdbatterie benutzen;<br />
– Besonders dafür sorgen, dass der<br />
Anschluss zwischen Batterie und elektrischer<br />
Anlage polrichtig und kontaktsicher<br />
erfolgt;<br />
– Die Kabelanschlüsse der elektronischen<br />
Steuergeräte nie ab- oder anklemmen,<br />
wenn der Zündschlüssel auf<br />
MAR steht;<br />
– Die elektrische Polarität nicht<br />
durch Funkenbildung ermitteln;<br />
– Die elektronischen Geräte bei<br />
Schweissarbeiten an der Karosserie<br />
abklemmen bzw. ausbauen, wenn die<br />
Temperatur von 80 °C überschritten<br />
wird (besondere Karosseriearbeiten<br />
usw.).<br />
ZUR BEACHTUNG Der nicht<br />
korrekte Einbau eines Autoradios<br />
oder Alarmanlage kann Störungen in<br />
den elektronischen Steuergeräten verursachen.<br />
ZUR BEACHTUNG<br />
Änderungen oder Reparaturen<br />
an der elektrischen<br />
Anlage, die nicht korrekt und ohne<br />
Berücksichtigung der technischen<br />
Merkmale der Anlage ausgeführt<br />
werden, können Betriebsstörungen<br />
und Brandgefahr verursachen.<br />
Abb. 16<br />
F0D0299m<br />
GESCHWINDIGKEITS-<br />
BEGRENZER<br />
(vorgesehenen Versionen)<br />
Auf einigen Versionen ist das Einspritzsteuergerät<br />
so geeicht worden,<br />
dass es dem Fahrzeug ermöglicht, eine<br />
vorbestimmte Höchstgeschwindigkeitsgrenze<br />
nicht zu überschreiten.<br />
Diese Geschwindigkeitsgrenze ist folgende:<br />
– für Kleinbusversionen (Zulassungsklasse<br />
M2): 100 km/h;<br />
– für Warentransportversionen (mit<br />
Gesamteigengewicht über 3,5 t) (Zulassungsklasse<br />
N2): 90 km/h;<br />
Auf der Windschutzscheibe ist ein<br />
Schild (Abb. 16) mit der zugelassenen<br />
Höchstgeschwindigkeit angebracht (90<br />
oder 100 km/h je nach Version).<br />
Diese Einschränkung wurde durch<br />
die EG-Richtlinie 2002/85 festgelegt,<br />
und eventuelle Überschreitungen werden<br />
gesetzlich bestraft.<br />
ZUR BEACHTUNG Der Geschwindigkeitswert,<br />
der auf der Instrumententafel<br />
erscheint, wenn die<br />
Vorrichtung einschreitet, kann etwa<br />
10% über dem realen vorgesehenen<br />
Wert liegen.<br />
WARTUNG DES FAHRZEUGS<br />
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