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Titelseite Bipa 2008 - linea7.com

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Ihr Betriebsrat informiert<br />

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Teilentgelt 50% - halbe Entgeltfortzahlung<br />

Teilentgelt fällt an, wenn jemand solange krank ist, dass der Arbeitgeber aus der vollen<br />

Entgeltfortzahlung herausfällt und nur mehr die halben Bezüge zu bezahlen hat siehe Kapitel<br />

Entgeltfortzahlung.<br />

Ist die/der Arbeitnehmerin solange krank, dass der Arbeitgeber nur noch den halben Gehalt<br />

zahlen muss, so wird dies wie folgt am Lohnzettel angegeben:<br />

1. Der/das volle Lohn/Gehalt für das ganze Monat wird unter der LA 100 LOHN/GEHALT<br />

ausgewiesen<br />

2. Der Anpruch auf Teilentgelt, also jene Tage für die nur halbes Entgelt bezahlt werden muss,<br />

wird mit der LA 440= TEILENTGELT ARB 50% (Bei Arbeitern), LA 420<br />

TEILENTGELT ANG 50% (bei Angestellten), ausgewiesen. In der Spalte STD/TAG steht<br />

die Anzahl jener Tage für die halbes Entgelt bezahlt wird.<br />

3. Unter der LA 470 ABZUG ENTGELT wird der/das zuviel bezahlte (1.) Lohn/Gehalt<br />

abgezogen, sodass als Resultat für dieses Monat für 13 Tage voller Lohn/Gehalt und für 17<br />

Tage halbes Entgelt bezahlt wurde.<br />

Zugegeben etwas kompliziert! Es kann aber auch noch zusätzlich passieren, das für zwei Monate<br />

gleichzeit Teilentgelt auf einem Lohnzettel ausgewiesen wird, da vom Vormonat korrigiert wird. Sie<br />

können gerne bei Ihrem Betriebsrat nachfragen!<br />

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