Titelseite Bipa 2008 - linea7.com
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Ihr Betriebsrat informiert<br />
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Teilentgelt 50% - halbe Entgeltfortzahlung<br />
Teilentgelt fällt an, wenn jemand solange krank ist, dass der Arbeitgeber aus der vollen<br />
Entgeltfortzahlung herausfällt und nur mehr die halben Bezüge zu bezahlen hat siehe Kapitel<br />
Entgeltfortzahlung.<br />
Ist die/der Arbeitnehmerin solange krank, dass der Arbeitgeber nur noch den halben Gehalt<br />
zahlen muss, so wird dies wie folgt am Lohnzettel angegeben:<br />
1. Der/das volle Lohn/Gehalt für das ganze Monat wird unter der LA 100 LOHN/GEHALT<br />
ausgewiesen<br />
2. Der Anpruch auf Teilentgelt, also jene Tage für die nur halbes Entgelt bezahlt werden muss,<br />
wird mit der LA 440= TEILENTGELT ARB 50% (Bei Arbeitern), LA 420<br />
TEILENTGELT ANG 50% (bei Angestellten), ausgewiesen. In der Spalte STD/TAG steht<br />
die Anzahl jener Tage für die halbes Entgelt bezahlt wird.<br />
3. Unter der LA 470 ABZUG ENTGELT wird der/das zuviel bezahlte (1.) Lohn/Gehalt<br />
abgezogen, sodass als Resultat für dieses Monat für 13 Tage voller Lohn/Gehalt und für 17<br />
Tage halbes Entgelt bezahlt wurde.<br />
Zugegeben etwas kompliziert! Es kann aber auch noch zusätzlich passieren, das für zwei Monate<br />
gleichzeit Teilentgelt auf einem Lohnzettel ausgewiesen wird, da vom Vormonat korrigiert wird. Sie<br />
können gerne bei Ihrem Betriebsrat nachfragen!<br />
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