Titelseite Bipa 2008 - linea7.com
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Ihr Betriebsrat informiert<br />
SOZIALVERSICHERUNG<br />
In Österreich ist jeder Angestellte und Arbeiter pflichtversichert. Durch diese<br />
verpflichtende Sozialversicherung bei einer Erwerbstätigkeit, hat man auch einen<br />
umfassenden Versicherungsschutz. Die Sozialversicherung umfasst die<br />
Krankenversicherung (Krankheit und Mutterschaft), Unfallversicherung<br />
(Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) und Pensionsversicherung (Alters- und<br />
Invaliditätsversorgung), sowie im weiteren Sinn die Arbeitslosenversicherung<br />
Jeder Angestellte zahlt von seinem Bruttolohn 18,07% Sozialversicherung (bei<br />
Sonderzahlungen z.B.WR/UZ nur 17%).<br />
Jeder Arbeiter zahlt von seinem Bruttolohn 18,20% Sozialversicherung (bei<br />
Sonderzahlungen nur 17,20%).<br />
Auch der Arbeitgeber zahlt für jeden Angestellten 21,83% und für jeden Arbeiter<br />
21,70% im Zuge der sogenannten Lohnnebenkosten für den Dienstnehmer bei der<br />
Sozialversicherung ein .<br />
D I E W I C H T I G S T E N W E R T E<br />
E-CARD Gebühr<br />
Anstelle des Krankenscheins gibt es seit 1.1.2006 die E-Card. Jeweils im November des Jahres wird<br />
die E-Card Gebühr in laufenden Dienstverhältnissen vom Gehalt gleich abgezogen. Die E-Card<br />
gilt auch in der gesamten EU, EWR und der Schweiz<br />
<strong>2008</strong>: 10,00 €<br />
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung<br />
<strong>2008</strong> bei geringfügiger Beschäftigung pro Monat 49,25 €<br />
Geringfügigkeitsgrenze<br />
Bis zur Geringfügigkeitsgrenze muss keine Sozialversicherung vom Arbeitnehmer einbezahlt<br />
werden, auch der Arbeitgeber muss den Dienstnehmer nur krankenversichern. Geringfügig<br />
beschäftigt ist man, wenn man monatlich eine bestimmte sich jährlich ändernde Grenze nicht<br />
überschreitet.<br />
<strong>2008</strong>: 349,01 € monatlich<br />
44<br />
Kapitel<br />
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