Titelseite Bipa 2008 - linea7.com
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Ihr Betriebsrat informiert<br />
E N T G E L T F O R T Z A H L U N G<br />
In bestimmten im Gesetz und Kollektivvertrag geregelten Fällen erhält der Dienstnehmer seinen<br />
Gehalt/Lohn weiter, obwohl er keine Arbeitsleistung erbringt. Die Entgeltfortzahlung ist in allen<br />
Bereichen Handel, Fleisch und Gastgewerbe gleich!<br />
Krankheit<br />
Kann ein Dienstnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringen, weil ihm durch einen Arzt die<br />
Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit bescheinigt wurde, erhält er trotzdem sein Gehalt<br />
weiter.<br />
In den ersten Wochen zahlt der Arbeitgeber den Dienstnehmer volle Bezüge. D.h. das/der<br />
durchschnittliche Gehalt/Lohn, dass der Dienstnehmer verdient hätte, wenn er nicht krank<br />
gewesen wäre (Also inklusive aller Zuschläge und Überstunden).<br />
Im Konzern gibt es jeweils im Oktober eine Sonderzahlung (am Lohnzettel mit 198 UE/KE/FE<br />
Durchschnitt), bei der der Durchschnitt der Zuschläge und Überstunden während aller Fehlzeiten<br />
(Urlaub, Krankenstand, Feiertage) gesammelt ausbezahlt wird.<br />
Erst nach einer bestimmten Zeit übernimmt auch die Krankenkasse einen Teil und schließlich<br />
zahlt nur noch die Krankenkasse das Krankengeld (siehe Kapitel Sozialversicherung).<br />
Jeder Dienstnehmer ist dazu verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich die Dienstverhinderung<br />
aufgrund einer Krankheit zu melden. Dabei muss der Dienstnehmer nur die Arbeitsunfähigkeit<br />
bekannt geben, er muss nicht sagen, welche Krankheit er hat!<br />
Auf Verlangen des Arbeitgeber muss eine Krankenstandsbestätigung vorgelegt werden.<br />
Spätestens beim Wiederantritt muss die Krankenstandsbestätigung jedenfalls abgegeben werden.<br />
Eine Krankenstandsbestätigung ist vom ersten Tag der Krankheit notwendig.<br />
Zeiten die nicht durch eine Krankenstandsbestätigung entschuldigt sind, sind Fehltage, die vom<br />
Gehalt abgezogen werden. Ausserdem berechtigt unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst den<br />
Arbeitgeber zu einer fristlosen Entlassung.<br />
Kur- oder Rehabilitationsaufenthalte werden einer Krankheit gleichgestellt.<br />
ANGESTELLTE<br />
Je nach dem wie lange ein Dienstnehmer im Unternehmen schon beschäftigt ist, erhält er vom<br />
Arbeitgeber volles Entgelt:<br />
1.-5. Dienstjahr: 6 Wochen (bei Arbeitsunfall 8 Wochen)<br />
6.-15. Dienstjahr: 8 Wochen<br />
16. –25. Dienstjahr 10 Wochen<br />
ab dem 26. Dienstjahr 12 Wochen<br />
Ist der jeweilige Zeitraum ausgeschöpft, so erhält der Dienstnehmer noch weitere 4 Wochen<br />
halbes Entgelt vom Arbeitgeber. Die andere Hälfte wird von der Krankenkasse bezahlt (Der<br />
Dienstnehmer muss selbst einen Antrag auf der Krankenkasse stellen)<br />
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