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Titelseite Bipa 2008 - linea7.com

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Ihr Betriebsrat informiert<br />

ACHTUNG SPERRFRIST 4 WOCHEN<br />

Wird das Dienstverhältnis aus eigenem Verschulden oder freiwillig ohne trifftigen Grund aufgelöst,<br />

erhält man 4 Wochen nach dem Ende des Dienstverhältnisses kein Arbeitslosengeld, also bei<br />

• Berechtigter Entlassung<br />

• Unberechtigten vorzeitigen Austritt<br />

• Dienstnehmer Kündigung<br />

• Auflösung innerhalb des Probemonates<br />

Nicht aber bei der einvernehmlichen Lösung!!!<br />

ANTRAG<br />

Das Arbeitslosengeld muss beim zuständigen AMS mittels persönlicher Vorsprache beantragt<br />

werden. Das Arbeitslosengeld wird ohne Abzüge monatlich im Nachhinein ausbezahlt!<br />

Familienbeihilfe<br />

VORAUSSETZUNGEN<br />

Für die Familienbeihilfe muss man die österreichische Staatsbürgerschaft haben, mit Wohnsitz<br />

(ausländische Staatsbürger eigene Regelungen) in Österreich und das Kind muss im selben<br />

Haushalt leben.<br />

HÖHE <strong>2008</strong><br />

1.Kind:<br />

105,40 € ab 3 Jahren 112,70 € ab 10 Jahren 130,90 € ab 19 Jahren 152,90 €<br />

2.Kind:<br />

118,20 € ab 3 Jahren 125,5 € ab 10 Jahren 143,70 € ab 19 Jahren 165,50 €<br />

3.Kind:<br />

140,40 € ab 3 Jahren 147,70 € ab 10 Jahren 165,90 € ab 19 Jahren 187,70 €<br />

DAUER<br />

Familienbeihilfe bekommt man bis zur Volljährigkeit des Kindes bzw. bei längerer<br />

Berufsausbildung auch unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinaus.<br />

ANTRAG<br />

Familienbeihilfe bekommt man nur auf Antrag, der am Wohnsitzfinanzamt eingereicht werden<br />

muss. Die Familenbeihilfe wird alle 2 Monate jeweils ein Monat im Voraus ausbezahlt.<br />

Kinderbetreuungsgeld<br />

VORAUSSETZUNGEN:<br />

Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht, wenn<br />

• Anspruch auf Familienbeihilfe besteht<br />

• Das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt<br />

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