Titelseite Bipa 2008 - linea7.com
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Ihr Betriebsrat informiert<br />
ACHTUNG SPERRFRIST 4 WOCHEN<br />
Wird das Dienstverhältnis aus eigenem Verschulden oder freiwillig ohne trifftigen Grund aufgelöst,<br />
erhält man 4 Wochen nach dem Ende des Dienstverhältnisses kein Arbeitslosengeld, also bei<br />
• Berechtigter Entlassung<br />
• Unberechtigten vorzeitigen Austritt<br />
• Dienstnehmer Kündigung<br />
• Auflösung innerhalb des Probemonates<br />
Nicht aber bei der einvernehmlichen Lösung!!!<br />
ANTRAG<br />
Das Arbeitslosengeld muss beim zuständigen AMS mittels persönlicher Vorsprache beantragt<br />
werden. Das Arbeitslosengeld wird ohne Abzüge monatlich im Nachhinein ausbezahlt!<br />
Familienbeihilfe<br />
VORAUSSETZUNGEN<br />
Für die Familienbeihilfe muss man die österreichische Staatsbürgerschaft haben, mit Wohnsitz<br />
(ausländische Staatsbürger eigene Regelungen) in Österreich und das Kind muss im selben<br />
Haushalt leben.<br />
HÖHE <strong>2008</strong><br />
1.Kind:<br />
105,40 € ab 3 Jahren 112,70 € ab 10 Jahren 130,90 € ab 19 Jahren 152,90 €<br />
2.Kind:<br />
118,20 € ab 3 Jahren 125,5 € ab 10 Jahren 143,70 € ab 19 Jahren 165,50 €<br />
3.Kind:<br />
140,40 € ab 3 Jahren 147,70 € ab 10 Jahren 165,90 € ab 19 Jahren 187,70 €<br />
DAUER<br />
Familienbeihilfe bekommt man bis zur Volljährigkeit des Kindes bzw. bei längerer<br />
Berufsausbildung auch unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinaus.<br />
ANTRAG<br />
Familienbeihilfe bekommt man nur auf Antrag, der am Wohnsitzfinanzamt eingereicht werden<br />
muss. Die Familenbeihilfe wird alle 2 Monate jeweils ein Monat im Voraus ausbezahlt.<br />
Kinderbetreuungsgeld<br />
VORAUSSETZUNGEN:<br />
Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht, wenn<br />
• Anspruch auf Familienbeihilfe besteht<br />
• Das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt<br />
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