Titelseite Bipa 2008 - linea7.com
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Ihr Betriebsrat informiert<br />
und erst Tage später unterschreiben. Ist eine einvernehmliche Lösung erst einmal unterschrieben,<br />
kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden.<br />
Wird einer/m ArbeitnehmerIn eine einvernehmliche Lösung (Beiderseitige) vorgeschlagen, so hat<br />
er auf Verlangen das Recht innerhalb von 2 Tagen mit dem Betriebsrat (AK, GPA) Kontakt<br />
aufzunehmen und sich beraten zu lassen. Es darf jedoch noch NICHT unterschrieben werden.<br />
Innerhalb der Beratungsfrist kann die einvernehmliche Lösung nicht rechtswirksam vereinbart<br />
werden.<br />
Eine einvernehmliche Lösung kann zu jedem Zeitpunkt ohne einer Frist vereinbart werden.<br />
Die/der ArbeitnehmerIn behält den vollen Abfertigungsanspruch!<br />
Kündigung<br />
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung vom Arbeitgeber oder der/die<br />
ArbeitnehmerIn. Bei einer Kündigung müssen bestimmte Termine und Fristen eingehalten werden.<br />
Ein Grund muss allerdings nicht angegeben werden. Einer Kündigung muss nicht zugestimmt<br />
werden.<br />
Die Kündigungsfrist ist jener Zeitraum, der eingehalten werden muss, vom Ausspruch der<br />
Kündigung bis zum tatsächlichen Ende des Dienstverhältnisses.<br />
Der Kündigungstermin ist jener Tag, an dem das Dienstverhältnis endet, nicht der Tag des<br />
Kündigungsausspruches. Wenn daher nur zum Quartal gekündigt werden kann, so ist das<br />
Quartalsende 31.3., 30.6., 30.9., 31.12. jeweils das Ende des Dienstverhältnisses, die Frist muss<br />
vorher angehängt werden.<br />
Beispiel: 30.4 zum 30.9 bei eine Betriebszugehörigkeit von über 25 Jahren<br />
Achtung!!<br />
Werden die Kündigungsfristen und Termine durch die/den ArbeitnehmerIn nicht eingehalten, so<br />
wird das Arbeitsverhältnis durch einen unberechtigten vorzeitigen Austritt beendet (siehe<br />
Vorzeitige Auflösung Austritt)<br />
Postensuchtag<br />
Während der Kündigungszeit hat man Anspruch auf einen Postensuchetag (1/5 der Arbeitszeit)<br />
pro Woche, allerdings nur bei AG Kündigung und nur auf Verlangen des Arbeitnehmers!! Dabei<br />
muss nicht nachgewiesen werden, dass tatsächlich Arbeit gesucht wurde. Die Lage des<br />
Postensuchetages ist zu vereinbaren!<br />
ANGESTELLTE IM HANDEL<br />
Fristen und Termine, die der Arbeitgeber einzuhalten hat:<br />
Fristen:<br />
Unter 2 Jahren 6 Wochen<br />
3. – 5. Dienstjahr 2 Monate<br />
6. – 15. Dienstjahr 3 Monate<br />
16. – 25. Dienstjahr 4 Monate<br />
ab dem 26. Dienstjahr 5 Monate<br />
Termin:<br />
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