Titelseite Bipa 2008 - linea7.com
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Ihr Betriebsrat informiert<br />
S C H W A N G E R S C H A F T<br />
Zum Thema „Die schwangere Dienstnehmerin Rechte und Pflichten, wichtige Fristen und<br />
Termine“ fordern Sie bitte unseren Babyfolder unter der Telefonnummer 02236/600 4410 oder<br />
per Mail service@rewe-br.at an.<br />
V E R F A L L S F R I S T E N<br />
Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, so verfallen sie nach einer relativ kurzen Zeit.<br />
Ansprüche sollte man schriftlich geltend machen, das erhöht die Beweiskraft. Wird ein<br />
Anspruch innerhalb der Verfallsfrist schriftlich geltend gemacht, verjährt er nach 3 Jahren, wenn<br />
er innerhalb dieser Zeit nicht gerichtlich geltend gemacht wird.<br />
Werden regelmäßig Mehr- und Überstunden geleistet und diese nicht in den<br />
Arbeitszeitaufzeichnungen erfasst, oder Pausen, die nicht konsumiert werden konnten eingetragen,<br />
so kann man diese Stunden nach Ablauf der Verfallsfristen nicht mehr einfordern!<br />
6 Monate für alle Ansprüche wie Mehr-und Überstunden, Zuschläge,<br />
Kündigungsentschädigung<br />
usw.<br />
Im Gastgewerbe und bei den Fleischern betragen die Verfallsfristen<br />
nur 4 Monate!!<br />
Bei Arbeitern beträgt die Verfallsfrist nur 3 Monate<br />
1 Jahr für Ansprüche aufgrund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung<br />
3 Monate für Reisekosten- und Reiseaufwandsentschädigungen<br />
Mit der Unterschrift auf der Arbeitszeitaufzeichnung bestätigen Sie die Richtigkeit der<br />
dort eingetragenen Arbeitszeit, bei Unstimmigkeiten muss daher die Unterschrift<br />
verweigert werden! Niemand kann Sie zur Unterschrift zwingen.<br />
Aussagen, wie „wenn man nicht unterschreibt, bekommt man kein Gehalt“ oder „es<br />
dürfen nicht mehr als 10 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche eingetragen werden“<br />
usw. sind falsch!<br />
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