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Titelseite Bipa 2008 - linea7.com

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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Samstag - Schwarz-Weiß – Regelung (nur für den Handel)<br />

Obwohl im Handel der Samstag einer der verkaufsstärksten Tage ist, gibt es eine Reglung für freie<br />

Samstage. Diese Regelung muss eingehalten werden, als Ausgleich können Dienstnehmer<br />

beschäftigt werden, die ausschließlich am Samstag arbeiten.<br />

Wird ein Dienstnehmer an einem Samstag nach 13.00 Uhr beschäftigt, so hat er am nächsten<br />

Samstag frei. Es ist auch möglich an 2 Samstagen beschäftigt zu werden und dann dafür 2<br />

Samstage frei zu haben.<br />

Wird jemand immer nur am Samstag vormittag beschäftigt, so muss zumindest jeder 6. Samstag<br />

frei sein.<br />

Ruhezeiten<br />

PAUSEN<br />

Nach 6 Stunden Arbeit muss dem Dienstnehmer mindestens 30 Minuten Pause gegeben<br />

werden. Pausen sind zu vereinbaren und nicht einseitig vom Arbeitgeber festzulegen!<br />

Pausen, die nicht konsumiert werden konnten dürfen in den Arbeitszeitaufzeichnungen<br />

nicht eingetragen werden. Sind Pausen eingetragen, die Sie nicht halten konnten, so haben<br />

Sie das Recht die Arbeitszeitaufzeichnungen bis zur Korrektur nicht zu unterzeichnen!<br />

TÄGLICHE RUHEZEIT<br />

Nach der Tagesarbeitszeit hat der/die DienstnehmerIn Anspruch auf mind. 11 Stunden<br />

Ruhezeit bis zum nächsten Arbeitseinsatz. Die Wegzeit nach Hause und zum Arbeitsplatz<br />

sind in den 11 Stunden enthalten.<br />

Jugendliche haben eine Ruhezeit von 12 Stunden; unter 15 Jahren 14 Stunden.<br />

Im Gastgewerbe beträgt die Ruhezeit bei Männern nur 10 Stunden;<br />

Im Handel kann in Sonderfällen (z.B. Weihnachten) die tägliche Ruhezeit auf 8 Stunden<br />

reduziert werden, wenn in den nächsten 10 Tagen ein entsprechender Ausgleich erfolgt!<br />

WÖCHENTLICHE RUHEZEIT<br />

Jeder Dienstnehmer hat auch Anspruch auf die sogenannte WOCHENENDruhe im<br />

Ausmaß von 36 Stunden, in die ein Sonntag fallen muss. Ist eine Arbeitsleistung am<br />

Sonntag vereinbart, so bekommt man die sogenannte WOCHENruhe im Ausmass von 36<br />

Stunden, in die ein ganzer Kalendertag fallen muss<br />

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