Titelseite Bipa 2008 - linea7.com
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Ihr Betriebsrat informiert<br />
P E N S I O N<br />
Allgemeines<br />
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine Pension, wenn<br />
1. ein bestimmtes Alter erreicht wird<br />
bzw Arbeitsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit<br />
gegeben ist<br />
2. eine Mindestversicherungszeit erfüllt ist<br />
3. weiterer Anspruchsvoraussetzungen je nach Pensionsart erfüllt sind.<br />
Eine Pension muss beantragt werden. Stichtag für eine Pension ist immer ein Monatserster. Die<br />
Pensionen werden monatlich im Nachhinein angewiesen. Zu den Pensionen für April und<br />
September gebührt jeweils eine Sonderzahlung.<br />
Pensionsalter<br />
Das derzeitige Antrittsalter der Frauen für die Gewährung einer Alterspension - 60. Lebensjahr -<br />
wird beginnend mit 01.01.2024 schrittweise (bis zum Jahr 2033: Anhebung um 6 Monate pro<br />
Jahr) an jenes der Männer - 65. Lebensjahr - angepasst. Das bedeutet, dass Frauen mit einem<br />
Geburtsdatum ab 02.12.1963 bereits ein erhöhtes Antrittsalter als 60 für die Alterspension<br />
haben.<br />
Es gibt verschiedene Übergangsvorschriften. Krankheitsbedingte Pensionen können<br />
unabhängig vom Alter und unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit beantragt werden können.<br />
Pensionsarten<br />
ALTERSPENSION<br />
Anspruch auf Alterspension ist gegeben<br />
1. Wenn das Regelpensionsalter erfüllt ist Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres,<br />
Männer nach Vollendung des 65. Lebensjahres<br />
Ab dem Jahr 2024 wird das Frauenpensionsalter stufenweise an 65 angepasst.<br />
2. Wenn ein Mindestausmaß an Versicherungsmonaten erworben wurde<br />
– mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung<br />
oder<br />
– mindestens 300 Versicherungsmonate oder<br />
– mindestens 180 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 360 Kalendermonate.<br />
VORZEITIGE ALTERSPENSION BEI LANGER VERSICHERUNGSDAUER<br />
Anspruch auf vorzeitige Alterspension ist gegeben,<br />
1. wenn ein bestimmtes Pensionsalter erreicht wurde siehe Tabelle<br />
2. Das Mindestausmaß an Versicherungsmonaten von<br />
– 240 Beitragsmonaten der Pflichtversicherung oder<br />
– 240 Versicherungsmonaten innerhalb der letzten 360 Kalendermonate<br />
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