Titelseite Bipa 2008 - linea7.com
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Ihr Betriebsrat informiert<br />
DAUER<br />
Krankengeld kann man grundsätzlich für 26 Wochen beziehen, dieser Anspruch kann auf 52<br />
Wochen erhöht werden, wenn sie innerhalb der letzten 12 Monate vor Krankenstandsbeginn<br />
mindesten 6 Monate in der Krankenversicherung versichert waren. Ein neuerlicher Anspruch auf<br />
Krankengeld besteht, wenn wieder 13 Wochen gearbeitet wurde.<br />
ANTRAG<br />
Für die Auszahlung des Krankengeldes brauchen Sie eine Arbeits- und Entgeltbestätigung vom<br />
Arbeitgeber und die Bescheiniung über den Krankenstand.<br />
Wochengeld<br />
VORAUSSETZUNGEN<br />
Wochengeld ist nur für weibliche Personen, die einen Verdienstentgang haben<br />
Geringfügig Beschäftigte erhalten nur ein Wochengeld, wenn sie sich selbst versichert haben!<br />
HÖHE<br />
Die Höhe ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Nettoverdienst der letzten 3 Monate<br />
vor Beginn der Schutzfrist zuzüglich eines Zuschlages für Sonderzahlungen (Urlaubsgeld,<br />
Weihnachtsgeld) von idR 17%.<br />
Bei Bezieher des Kinderbetreuungsgeldes ist das Wochengeld 80% höher als die vorher bezogene<br />
Leistung. Geringfügig Beschäftigte erhalten ein tägliches Wochengeld von € 7,55.<br />
DAUER<br />
Das Wochengeld ersetzt das Einkommen 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin<br />
und 8 Wochen danach. Bei Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten 12 Wochen bis zu<br />
maximal 16 Wochen nach der Entbindung.<br />
Auch wenn der Amtsarzt eine vorzeitige Wochenhilfe (Beschäftigungsverbot) ausspricht hat man<br />
ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Wochengeld<br />
ANTRAG<br />
Das Wochengeld muss bei der Krankenkasse beantragt werden und wird jeweils für 28 Tage im<br />
Nachhinein ausbezahlt. Mitzunehmen sind eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung vom Arbeitgeber,<br />
sowie eine Bescheinigung vom Arzt über den Beginn der Schutzfrist, nach der Geburt benötigt<br />
man die Geburtsbestätigung und die Aufenthaltsbestätigung im Krankenhaus, eventuell<br />
Bestätigung über einen Kaiserschnitt.<br />
Zu Fragen rund um die schwangere Dienstnehmerin, Wochenhilfe, Karenz und Wiedereinstieg<br />
fordern Sie bitte unserer Babyfolder an;<br />
Per Telefon: 02236/600 4410 oder per Mail : service @rewe-br.at<br />
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