Handbuch Rechnungswesen
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Quästur / E010A<br />
Karlsplatz 13<br />
1040 Wien<br />
quaestur.tuwien.ac.at<br />
DVR Nr. 0005886<br />
4.1.3 Übersicht zur Reiseabwicklung in ESS<br />
Vor Antritt einer Dienstreise muss ein genehmigter Reiseantrag vorliegen. Mit dem Auftrag<br />
eine Dienstreise durchzuführen, erfasst der Mitarbeiter oder eine dafür berechtigte<br />
Sekretärin einen Reiseantrag mittels ESS im SAP-System. Dieser Reiseantrag wird an<br />
den Dienstvorgesetzten und dem Budgetverantwortlichen zur Genehmigung weitergeleitet.<br />
Beide können den Reiseantrag auch ablehnen bzw. zur Korrektur zurücksenden.<br />
Abrechnung von Belegen (Alle Belege außer Essensbelege):<br />
Nach erfolgter Reise wird vom Mitarbeiter oder einer dafür berechtigten Sekretärin eine<br />
Reiseabrechnung im ESS erstellt. Die Reiseunterlagen sollen auf Vollständigkeit und<br />
rechnerische Richtigkeit überprüft werden. Die vollständige Reiserechnung wird an den<br />
Budgetverantwortlichen zur Freigabe weitergeleitet. Die Originalrechnung(en) und das<br />
ausgedruckte PDF-Formular sind im Reisemanagement der Quästur abzugeben. Diese<br />
werden durch das Reisemanagement der Quästur gescannt und an die<br />
Organisationseinheit retourniert.<br />
Bedenken Sie bitte, dass jede Änderung Ihrer Reisekostenabrechnung nach der<br />
Versendung zur Genehmigung den Genehmigungsprozess neu startet.<br />
Abrechnung nach Pauschalen (Tages- und Nächtigungsgebühren):<br />
Nach erfolgter Reise wird vom Mitarbeiter oder einer dafür berechtigten Sekretärin eine<br />
Reiseabrechnung im ESS erstellt. Die Reiseunterlagen sollen auf Vollständigkeit und<br />
rechnerische Richtigkeit überprüft werden. Die Originalrechnung(en) und das<br />
ausgedruckte PDF-Formular sind im Reisemanagement der Quästur abzugeben, erst<br />
dann können die notwendigen steuerlichen Eintragungen erfolgen, anschließend wird die<br />
vollständige Reiserechnung an den Budgetverantwortlichen zur Freigabe weitergeleitet.<br />
Alle Originalrechnungen werden durch das Reisemanagement der Quästur gescannt und<br />
an die Organisationseinheit retourniert.<br />
Bedenken Sie bitte, dass jede Änderung Ihrer Reisekostenabrechnung nach der<br />
Versendung zur Genehmigung den Genehmigungsprozess neu startet.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Es ist natürlich nur möglich entweder Pauschalen oder Belege für die Nächtigungskosten<br />
geltend zu machen, nicht beides.<br />
Auszahlung der Reisekostenabrechnungen:<br />
Die Auszahlung der refundierten Reisekosten erfolgt für Vertragsbedienstete und<br />
Angestellte an jedem 15. und 30. des Monats. Die Auszahlung ist nicht an die<br />
Gehaltsauszahlung gebunden. Um den jeweiligen Auszahlungstermin zu erreichen muss<br />
die Reisekostenabrechnung mindestens 5 Arbeitstage davor durch den<br />
Budgetverantwortlichen freigegeben worden sein.<br />
18.05.2012 Seite 167 von 217