Handbuch Rechnungswesen
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Quästur / E010A<br />
Karlsplatz 13<br />
1040 Wien<br />
quaestur.tuwien.ac.at<br />
DVR Nr. 0005886<br />
Für Beamte erfolgt die Auszahlung zentral über das BRZ, weswegen wir gezwungen sind<br />
eine leicht abweichende zeitliche Regelung zu wählen. Die Auszahlung der refundierten<br />
Reisekosten erfolgt für Beamte an jedem 2. und 4. Montag des Monats. Um den jeweiligen<br />
Auszahlungstermin zu erreichen muss die Reisekostenabrechnung mindestens 5<br />
Arbeitstage davor durch den Budgetverantwortlichen freigegeben worden sein.<br />
Detaillierte und laufend aktualisierte Informationen zur Dienstreisen finden Sie im<br />
<strong>Handbuch</strong> ESS-SAP Reisemanagement<br />
(http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/quaest/doc/<strong>Handbuch</strong>_ESS_Reisemanagement-<br />
Stand29032011.pdf) sowie auf der Homepage der Quästur unter<br />
http://www.tuwien.ac.at/dle/quaestur/reisemanagement/<br />
4.1.4 American Express Kreditkarte für MitarbeiterInnen<br />
Zur Vorfinanzierung der Reisekosten steht den TU MitarbeiterInnen eine kostenlose<br />
American Express Kreditkarte zur Verfügung, die wichtigsten Eckdaten hierzu:<br />
� Die Abrechnung erfolgt über das inländische Girokonto der MitarbeiterInnen<br />
� Der Vertrag orientiert sich stark am Rahmenvertrag des Bundes<br />
� Es fällt keinerlei Jahresgebühr an<br />
� Es gibt keinen Mindestumsatz<br />
� Die elektronische Spesenabrechnung und elektronische Berichte sind kostenlos<br />
� Für die Versicherungsleistungen fallen keinerlei Extrakosten an<br />
� Die Verrechnung erfolgt in Euro<br />
� Die Karte hat ein Limit von € 3.000,- je Abrechnungsperiode, dieses kann auf €<br />
6.000,- oder € 9.000,- erhöht werden<br />
Weiterführende Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage<br />
der Quästur unter http://www.tuwien.ac.at/dle/quaestur/reisemanagement/ und<br />
http://www.tuwien.ac.at/dle/quaestur/formulare_lohnverrechnung/<br />
Kosten können in folgenden Fällen entstehen:<br />
� Eine maximale Haftung von 25,- € bei Verlust/Diebstahl der Kreditkarte, wenn dies<br />
nicht sofort gemeldet wird<br />
� Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen an<br />
� Für Zahlungen in fremder Währung (= alle außer Euro) fallen Gebühren in Höhe<br />
von 2% der Transaktionssumme an<br />
18.05.2012 Seite 168 von 217