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Handbuch Rechnungswesen

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Quästur / E010A<br />

Karlsplatz 13<br />

1040 Wien<br />

quaestur.tuwien.ac.at<br />

DVR Nr. 0005886<br />

Für Beamte erfolgt die Auszahlung zentral über das BRZ, weswegen wir gezwungen sind<br />

eine leicht abweichende zeitliche Regelung zu wählen. Die Auszahlung der refundierten<br />

Reisekosten erfolgt für Beamte an jedem 2. und 4. Montag des Monats. Um den jeweiligen<br />

Auszahlungstermin zu erreichen muss die Reisekostenabrechnung mindestens 5<br />

Arbeitstage davor durch den Budgetverantwortlichen freigegeben worden sein.<br />

Detaillierte und laufend aktualisierte Informationen zur Dienstreisen finden Sie im<br />

<strong>Handbuch</strong> ESS-SAP Reisemanagement<br />

(http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/quaest/doc/<strong>Handbuch</strong>_ESS_Reisemanagement-<br />

Stand29032011.pdf) sowie auf der Homepage der Quästur unter<br />

http://www.tuwien.ac.at/dle/quaestur/reisemanagement/<br />

4.1.4 American Express Kreditkarte für MitarbeiterInnen<br />

Zur Vorfinanzierung der Reisekosten steht den TU MitarbeiterInnen eine kostenlose<br />

American Express Kreditkarte zur Verfügung, die wichtigsten Eckdaten hierzu:<br />

� Die Abrechnung erfolgt über das inländische Girokonto der MitarbeiterInnen<br />

� Der Vertrag orientiert sich stark am Rahmenvertrag des Bundes<br />

� Es fällt keinerlei Jahresgebühr an<br />

� Es gibt keinen Mindestumsatz<br />

� Die elektronische Spesenabrechnung und elektronische Berichte sind kostenlos<br />

� Für die Versicherungsleistungen fallen keinerlei Extrakosten an<br />

� Die Verrechnung erfolgt in Euro<br />

� Die Karte hat ein Limit von € 3.000,- je Abrechnungsperiode, dieses kann auf €<br />

6.000,- oder € 9.000,- erhöht werden<br />

Weiterführende Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage<br />

der Quästur unter http://www.tuwien.ac.at/dle/quaestur/reisemanagement/ und<br />

http://www.tuwien.ac.at/dle/quaestur/formulare_lohnverrechnung/<br />

Kosten können in folgenden Fällen entstehen:<br />

� Eine maximale Haftung von 25,- € bei Verlust/Diebstahl der Kreditkarte, wenn dies<br />

nicht sofort gemeldet wird<br />

� Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen an<br />

� Für Zahlungen in fremder Währung (= alle außer Euro) fallen Gebühren in Höhe<br />

von 2% der Transaktionssumme an<br />

18.05.2012 Seite 168 von 217

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