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Handbuch Rechnungswesen

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Quästur / E010A<br />

Karlsplatz 13<br />

1040 Wien<br />

quaestur.tuwien.ac.at<br />

DVR Nr. 0005886<br />

Einmal im Monat werden die Personalkosten im Drittmittelbereich von den jeweiligen<br />

Girokonten der Institute eingezogen.<br />

Hierfür wird für die Finanzbuchhaltung jeweils eine Excel Tabelle für den §27-, §28, und<br />

§26 Bereich (ausgenommen FWF) erstellt, mit welcher diese die Gelder von den<br />

jeweiligen Girokonten auf das Hauptgirokonto der TU Wien überweisen.<br />

4.2.5 Einziehung der Drittmittelpersonalkosten für FWF Projekte<br />

Die Personalkosten werden vorerst immer vom Hauptgirokonto der TU Wien getragen, da<br />

diese nicht direkt von einem Girokonto des FWF eingezogen werden können. Aus<br />

diesem Grund wird durch die Quästur einmal im Monat eine speziell formatierte Liste mit<br />

den Personalkosten (ohne Bearbeitungskosten) die bei FWF-Projekten angefallen sind<br />

erstellt und an den FWF gesendet, welcher den Gesamtbetrag nach Überprüfung an das<br />

Hauptgirokonto der TU Wien überweist.<br />

Für die Bearbeitungskosten wird halbjährlich eine eigene Liste an den FWF zu gesendet,<br />

nach Überprüfung durch den FWF werden auch diese vom FWF an das Hauptgirokonto<br />

der TU Wien überweist.<br />

4.2.6 FWF-Forschungsbeihilfe<br />

Studierende können vom FWF eine Forschungsbeihilfe in Höhe von € 440,- pro Monat<br />

erhalten. Will der Projektleiter eines FWF-Projektes eine Forschungsbeihilfe für einen<br />

Studierenden anfordern, so muss das entsprechende Formular<br />

(http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/quaest/Formulare/FWF_Forschungsbeihilfe.pdf)<br />

ausgefüllt und an das Team Anlagenbuchhaltung, Zahlungsverkehr & FWF übermittelt<br />

werden.<br />

Bewilligt der FWF die Forschungsbeihilfe, wird diese monatlich ohne Abzüge („brutto für<br />

netto“) von der Finanzbuchhaltung an das Girokonto des Studierenden überwiesen.<br />

Die Anforderung der Forschungsbeihilfebeträge erfolgt gemeinsam mit den anderen<br />

Personalkosten bei FWF-Projekten. (siehe Einziehung der Drittmittelpersonalkosten für<br />

FWF-Projekte)<br />

Achtung: Dienstnehmer der TU Wien (z.B. TutorInnen, Studienassistenten/innen) können<br />

keine Forschungsbeihilfe erhalten, ihnen kann jedoch ein zusätzlicher Bezugsteil<br />

(„Nebentätigkeit“) ausbezahlt werden, wenn der FWF dies genehmigt.<br />

18.05.2012 Seite 176 von 217

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