Handbuch Rechnungswesen
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Quästur / E010A<br />
Karlsplatz 13<br />
1040 Wien<br />
quaestur.tuwien.ac.at<br />
DVR Nr. 0005886<br />
Einmal im Monat werden die Personalkosten im Drittmittelbereich von den jeweiligen<br />
Girokonten der Institute eingezogen.<br />
Hierfür wird für die Finanzbuchhaltung jeweils eine Excel Tabelle für den §27-, §28, und<br />
§26 Bereich (ausgenommen FWF) erstellt, mit welcher diese die Gelder von den<br />
jeweiligen Girokonten auf das Hauptgirokonto der TU Wien überweisen.<br />
4.2.5 Einziehung der Drittmittelpersonalkosten für FWF Projekte<br />
Die Personalkosten werden vorerst immer vom Hauptgirokonto der TU Wien getragen, da<br />
diese nicht direkt von einem Girokonto des FWF eingezogen werden können. Aus<br />
diesem Grund wird durch die Quästur einmal im Monat eine speziell formatierte Liste mit<br />
den Personalkosten (ohne Bearbeitungskosten) die bei FWF-Projekten angefallen sind<br />
erstellt und an den FWF gesendet, welcher den Gesamtbetrag nach Überprüfung an das<br />
Hauptgirokonto der TU Wien überweist.<br />
Für die Bearbeitungskosten wird halbjährlich eine eigene Liste an den FWF zu gesendet,<br />
nach Überprüfung durch den FWF werden auch diese vom FWF an das Hauptgirokonto<br />
der TU Wien überweist.<br />
4.2.6 FWF-Forschungsbeihilfe<br />
Studierende können vom FWF eine Forschungsbeihilfe in Höhe von € 440,- pro Monat<br />
erhalten. Will der Projektleiter eines FWF-Projektes eine Forschungsbeihilfe für einen<br />
Studierenden anfordern, so muss das entsprechende Formular<br />
(http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/quaest/Formulare/FWF_Forschungsbeihilfe.pdf)<br />
ausgefüllt und an das Team Anlagenbuchhaltung, Zahlungsverkehr & FWF übermittelt<br />
werden.<br />
Bewilligt der FWF die Forschungsbeihilfe, wird diese monatlich ohne Abzüge („brutto für<br />
netto“) von der Finanzbuchhaltung an das Girokonto des Studierenden überwiesen.<br />
Die Anforderung der Forschungsbeihilfebeträge erfolgt gemeinsam mit den anderen<br />
Personalkosten bei FWF-Projekten. (siehe Einziehung der Drittmittelpersonalkosten für<br />
FWF-Projekte)<br />
Achtung: Dienstnehmer der TU Wien (z.B. TutorInnen, Studienassistenten/innen) können<br />
keine Forschungsbeihilfe erhalten, ihnen kann jedoch ein zusätzlicher Bezugsteil<br />
(„Nebentätigkeit“) ausbezahlt werden, wenn der FWF dies genehmigt.<br />
18.05.2012 Seite 176 von 217