1 Aufgabenstellung - Deutsche Geodätische Kommission
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3 Strategie zur Lösung der <strong>Aufgabenstellung</strong> 23<br />
Von der Erfassung bis zur Darstellung existieren zwei Generalisierungsschritte durch den Erfassenden, nämlich die<br />
Wahl des makropetrographischen Begriffs, entsprechend der Ansprachestufe bei der Erfassung, und die Wahl der Darstellung,<br />
entsprechend den Rechtsvorschriften für das Rißwerk.<br />
Der sequentielle Informationsfluß, ausgehend von der Erfassung der makropetrographischen Realität über die Informationsverarbeitung<br />
durch den Experten und Informationsbereitstellung im Rißwerk bezüglich der <strong>Aufgabenstellung</strong>, ist<br />
zu berücksichtigen.<br />
Ergänzend ist zu erwähnen, daß es sich bei den Informationen, die zum Experten gelangen (Abb. 16), nicht um kontinuierliche<br />
Informationen handelt.<br />
Auf dieser Grundlage ergeben sich drei Ansatzpunkte für die Strategie zur Lösung der <strong>Aufgabenstellung</strong>, welche in den<br />
folgenden Kapiteln behandelt werden:<br />
Analyse von Rechtsvorschriften und Metatexten (Kapitel 4),<br />
Befragung von Fachleuten zur Makropetrographie hinsichtlich der Kenntnis von makropetrographischen Begriffen,<br />
dem Erfassen von Gesteinsarten in seiner praktischen Tätigkeit und dem Erkennen der Gesteinsarten in ausgewählten<br />
Gesteinsproben (Kapitel 5) sowie<br />
Befragung zu praktischen Handhabungen auf Schachtanlagen sowie Analyse von Rißwerken (Kapitel 6).<br />
Die genannten Gesichtspunkte stehen nicht isoliert nebeneinander, sondern sind miteinander verknüpft. Die Bearbeitung<br />
der Rechtsvorschriften und Metatexte ist also grundlegend für die weiteren Teilaufgaben. Die Rechtsvorschriften<br />
bilden sowohl die Grundlage für die Erfassung der makropetrographischen Realität, für die Darstellung der makropetrographischen<br />
Information im Rißwerk als auch für die Ausbildung des Experten.<br />
Die alleinige Betrachtung des Rißwerks ist nicht zielführend, da es -als markscheiderisches Modell- das Endergebnis<br />
des Informationsflusses von der makropetrographischen Realität bis hin zu ihrer Repräsentation ist.<br />
Auch die alleinige Untersuchung von Rißwerken und Rechtsvorschriften sowie Metatexten, ohne Befragungen von<br />
Fachleuten zur Makropetrographie sowie zu praktischen Handhabungen auf Schachtanlagen, reicht nicht aus, weil das<br />
Rißwerk gegenüber der makropetrographischen Erfassung mit Informationsverlusten behaftet sein kann. Diese können<br />
zum Beispiel dadurch bedingt sein, daß der Experte<br />
weniger darstellt als er aufgenommen hat oder<br />
zu wenig differenziert darstellen kann, weil er nicht in der Lage war, bessere Erfassungen durchzuführen oder<br />
weil er<br />
aufgrund betriebsinterner Anweisungen weniger darstellen darf, als er erfaßt hat oder weil eine Rechtsvorschrift<br />
(zum Beispiel eine Norm) oder eine Anweisung nur ein gröberes Informationsniveau verlangt als sein vollständiger<br />
Informationsstand es erlaubt hätte.<br />
Während Randbedingungen bezüglich der Rechtsvorschriften ermittelbar sind, lassen sich personenbezogene Gegebenheiten<br />
nicht allgemeingültig, sondern nur fallweise, ermitteln.<br />
Bei der Lösung der <strong>Aufgabenstellung</strong> ist noch die Dimension der Zeit zu beachten, weil der gesamte Betrachtungsgegenstand,<br />
sowohl der Rechtsvorschriften als auch der Rißwerke, im Zeitraum seit 1865 aus den bereits genannten Gründen<br />
einem ständigen Wandel unterlag.<br />
Es erscheint deshalb sinnvoll, parallel zu den jeweiligen Rechtsvorschriften auch Metatexte zu betrachten, da diese<br />
wesentliche Informationen zu den Bereichen der makropetrographischen Begriffe und zugrundeliegenden Definitionen<br />
enthalten.<br />
Die weitere Strategie besteht dann darin, auf der Grundlage der gewonnenen Informationen eine Befragung von Fachleuten<br />
zur Makropetrographie und zu praktischen Handhabungen auf den Schachtanlagen durchzuführen sowie Analysen<br />
von Rißwerken auf ausgewählten Schachtanlagen vorzunehmen.<br />
Diese Art der Bearbeitung erfordert umfassende Kenntnisse über die Darstellung der makropetrographischen Begriffe<br />
und der ihnen zugrundeliegenden Definitionen für die jeweiligen Zeitintervalle, auf der Grundlage von Rechtsvorschriften<br />
und Metatexten.