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1 Aufgabenstellung - Deutsche Geodätische Kommission

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30 4 Rechtsvorschriften und Metatexte<br />

Zum Beispiel erscheint die Verordnung des Preußischen Staatsministeriums über veränderte Abgrenzung der Oberbergamtsbezirke<br />

vom 24.10.1933 [Vo Pr 78], [G Pr 568] ohne Relevanz für die Arbeit, da zu diesem Zeitpunkt bereits<br />

gemeinsame Rechtsvorschriften für die beiden Oberbergamtsbezirke Bonn und Dortmund in Bezug auf die <strong>Aufgabenstellung</strong><br />

Gültigkeit hatten. Jedoch ist es für die Betrachtung konkreter Risse –insbesondere „alter“ Rißplatten oder später<br />

fortgeführter Rißplatten nach den zum Zeitpunkt der Anlegung gültigen Darstellungsvorschriften– wesentlich, welche<br />

Darstellungsvorschriften eines Oberbergamtsbezirkes Gültigkeit hatten.<br />

Deshalb ist das Finden der Gültigkeitszeiträume eine grundlegende Aufgabe, um für definierte Zeitintervalle, gegebenenfalls<br />

mit Überlappungsbereichen, definierte Ausgangssituationen zu haben.<br />

4.2 Analyse von Rechtsvorschriften und Metatexten<br />

4.2.1 Methodik der Analyse<br />

Die Methodik der Analyse von Rechtsvorschriften und Metatexten orientiert sich an der in Kapitel 3 formulierten Strategie<br />

zur Lösung der <strong>Aufgabenstellung</strong> und insbesondere bei der Analyse von Rechtsvorschriften an deren jeweiliger<br />

Verbindlichkeit, wie im Kapitel 4.1 näher beschrieben.<br />

Voraussetzung für die Bearbeitung ist die vollständige Beschaffung aller Rechtsvorschriften und möglichst aller Metatexte<br />

20 für den Betrachtungszeitraum von 1865 bis zum Jahre 2000 sowie die Ermittlung von deren inhaltlicher Relevanz.<br />

Die Rechtsvorschriften werden semantisch jeweils einzeln (Einzelanalyse) und in ihrer Abfolge (vergleichende Analyse)<br />

untersucht. Die Analyse erstreckt sich sowohl auf formale Aspekte der Rechtsvorschrift selbst, als auch auf inhaltliche<br />

Aspekte.<br />

Die Analysekriterien beziehen sich auf:<br />

Erfassung,<br />

Makropetrographie,<br />

Darstellung und<br />

Ausbildung.<br />

Die Analyse von Rechtsvorschriften, welche für das Rißwerk relevant sind, läßt für die Analysekriterien Erfassung,<br />

Makropetrographie und Darstellung die Ermittlung von Zeitschnitten zu.<br />

Zeitschnitte sind definiert als die Änderung von Rechtsvorschriften mit Rißwerksrelevanz. Hierzu gehören zum Beispiel<br />

die Änderung der Definition einer Gesteinsart oder die Änderung einer Darstellungsvorschrift, welche unmittelbare<br />

Auswirkungen auf die Aussagefähigkeit des Rißwerks haben.<br />

Die Betrachtung von Rechtsvorschriften und Metatexten, die sich mit der Ausbildung befassen, erfolgt gesondert. Zu<br />

beachten ist, daß es ausbildungsbezogene Aspekte gibt, welche aus der Literatur nicht nachvollzogen werden können.<br />

Hierzu gehört zum Beispiel die in der betrieblichen Praxis erhaltene Ausbildung, aus der dann die persönliche Erfahrung<br />

eines Experten mit resultiert.<br />

Für die Bearbeitung der <strong>Aufgabenstellung</strong> spielen Metatexte eine wesentliche Rolle, da diese ergänzende Informationen<br />

zu den oben genannten Analysekriterien liefern, welche über den Inhalt der Rechtsvorschriften hinausgehen. Dieses gilt<br />

insbesondere für Definitionen aus dem Bereich Makropetrographie.<br />

Der Betrachtungszeitraum von 1865 bis 2000 erfordert auch die Ermittlung von Rechtsvorschriften, die schon vor dem<br />

Inkrafttreten des Allgemeinen Preußischen Berggesetzes [G Pr 9] Gültigkeit hatten und diese erst nach dessen Inkrafttreten<br />

verloren haben.<br />

Dies bedeutet hinsichtlich der Rechtsvorschriften ein Zurückgehen auf das Jahr 1850 [V Pr 7] 21 , [G Pr 466] 22 sowie die<br />

lückenlose Beschaffung aller Folgerechtsvorschriften.<br />

Aufgrund des langen und sehr weit zurückreichenden Betrachtunsgzeitraumes war die Beschaffung der notwendigen<br />

Quellen zum Teil sehr aufwendig. Beispielhaft sei hier die Quelle [Vo Bn 565] 23 genannt, für welche mehr als ein Dut-<br />

20<br />

Ein Großteil der Quellen konnte in der ehemaligen Bergbau-Bücherei, Essen, gefunden werden.<br />

21<br />

Art. 106 und [V Pr 149].<br />

22<br />

§§ 15, 16 und 19.<br />

23<br />

Rißmuster: Bezeichnung der einzelnen Gegenstände des Situations- und Grubenzeichnens, wie dieselbe beim Steinkohlenbergbau des Saarbrükker<br />

Bezirks gebräuchlich ist. Bearbeitet von dem Kgl. Markscheider Kliver. Saarbrücken. 1871. -Der Königliche Markscheider Kliver war seinerzeit<br />

auch für den Oberbergamtsbezirk Bonn zuständig. (Das Dienstgebäude des Oberbergamtes in Bonn ist bei einem Luftangriff im Jahre<br />

1944 ausgebrannt [OBA Bn 1966]).

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