1 Aufgabenstellung - Deutsche Geodätische Kommission
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30 4 Rechtsvorschriften und Metatexte<br />
Zum Beispiel erscheint die Verordnung des Preußischen Staatsministeriums über veränderte Abgrenzung der Oberbergamtsbezirke<br />
vom 24.10.1933 [Vo Pr 78], [G Pr 568] ohne Relevanz für die Arbeit, da zu diesem Zeitpunkt bereits<br />
gemeinsame Rechtsvorschriften für die beiden Oberbergamtsbezirke Bonn und Dortmund in Bezug auf die <strong>Aufgabenstellung</strong><br />
Gültigkeit hatten. Jedoch ist es für die Betrachtung konkreter Risse –insbesondere „alter“ Rißplatten oder später<br />
fortgeführter Rißplatten nach den zum Zeitpunkt der Anlegung gültigen Darstellungsvorschriften– wesentlich, welche<br />
Darstellungsvorschriften eines Oberbergamtsbezirkes Gültigkeit hatten.<br />
Deshalb ist das Finden der Gültigkeitszeiträume eine grundlegende Aufgabe, um für definierte Zeitintervalle, gegebenenfalls<br />
mit Überlappungsbereichen, definierte Ausgangssituationen zu haben.<br />
4.2 Analyse von Rechtsvorschriften und Metatexten<br />
4.2.1 Methodik der Analyse<br />
Die Methodik der Analyse von Rechtsvorschriften und Metatexten orientiert sich an der in Kapitel 3 formulierten Strategie<br />
zur Lösung der <strong>Aufgabenstellung</strong> und insbesondere bei der Analyse von Rechtsvorschriften an deren jeweiliger<br />
Verbindlichkeit, wie im Kapitel 4.1 näher beschrieben.<br />
Voraussetzung für die Bearbeitung ist die vollständige Beschaffung aller Rechtsvorschriften und möglichst aller Metatexte<br />
20 für den Betrachtungszeitraum von 1865 bis zum Jahre 2000 sowie die Ermittlung von deren inhaltlicher Relevanz.<br />
Die Rechtsvorschriften werden semantisch jeweils einzeln (Einzelanalyse) und in ihrer Abfolge (vergleichende Analyse)<br />
untersucht. Die Analyse erstreckt sich sowohl auf formale Aspekte der Rechtsvorschrift selbst, als auch auf inhaltliche<br />
Aspekte.<br />
Die Analysekriterien beziehen sich auf:<br />
Erfassung,<br />
Makropetrographie,<br />
Darstellung und<br />
Ausbildung.<br />
Die Analyse von Rechtsvorschriften, welche für das Rißwerk relevant sind, läßt für die Analysekriterien Erfassung,<br />
Makropetrographie und Darstellung die Ermittlung von Zeitschnitten zu.<br />
Zeitschnitte sind definiert als die Änderung von Rechtsvorschriften mit Rißwerksrelevanz. Hierzu gehören zum Beispiel<br />
die Änderung der Definition einer Gesteinsart oder die Änderung einer Darstellungsvorschrift, welche unmittelbare<br />
Auswirkungen auf die Aussagefähigkeit des Rißwerks haben.<br />
Die Betrachtung von Rechtsvorschriften und Metatexten, die sich mit der Ausbildung befassen, erfolgt gesondert. Zu<br />
beachten ist, daß es ausbildungsbezogene Aspekte gibt, welche aus der Literatur nicht nachvollzogen werden können.<br />
Hierzu gehört zum Beispiel die in der betrieblichen Praxis erhaltene Ausbildung, aus der dann die persönliche Erfahrung<br />
eines Experten mit resultiert.<br />
Für die Bearbeitung der <strong>Aufgabenstellung</strong> spielen Metatexte eine wesentliche Rolle, da diese ergänzende Informationen<br />
zu den oben genannten Analysekriterien liefern, welche über den Inhalt der Rechtsvorschriften hinausgehen. Dieses gilt<br />
insbesondere für Definitionen aus dem Bereich Makropetrographie.<br />
Der Betrachtungszeitraum von 1865 bis 2000 erfordert auch die Ermittlung von Rechtsvorschriften, die schon vor dem<br />
Inkrafttreten des Allgemeinen Preußischen Berggesetzes [G Pr 9] Gültigkeit hatten und diese erst nach dessen Inkrafttreten<br />
verloren haben.<br />
Dies bedeutet hinsichtlich der Rechtsvorschriften ein Zurückgehen auf das Jahr 1850 [V Pr 7] 21 , [G Pr 466] 22 sowie die<br />
lückenlose Beschaffung aller Folgerechtsvorschriften.<br />
Aufgrund des langen und sehr weit zurückreichenden Betrachtunsgzeitraumes war die Beschaffung der notwendigen<br />
Quellen zum Teil sehr aufwendig. Beispielhaft sei hier die Quelle [Vo Bn 565] 23 genannt, für welche mehr als ein Dut-<br />
20<br />
Ein Großteil der Quellen konnte in der ehemaligen Bergbau-Bücherei, Essen, gefunden werden.<br />
21<br />
Art. 106 und [V Pr 149].<br />
22<br />
§§ 15, 16 und 19.<br />
23<br />
Rißmuster: Bezeichnung der einzelnen Gegenstände des Situations- und Grubenzeichnens, wie dieselbe beim Steinkohlenbergbau des Saarbrükker<br />
Bezirks gebräuchlich ist. Bearbeitet von dem Kgl. Markscheider Kliver. Saarbrücken. 1871. -Der Königliche Markscheider Kliver war seinerzeit<br />
auch für den Oberbergamtsbezirk Bonn zuständig. (Das Dienstgebäude des Oberbergamtes in Bonn ist bei einem Luftangriff im Jahre<br />
1944 ausgebrannt [OBA Bn 1966]).