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1 Aufgabenstellung - Deutsche Geodätische Kommission

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44 4 Rechtsvorschriften und Metatexte<br />

Nicht sinnvoll erschien es hingegen, den im Untersuchungsbereich relativ selten auftretenden Ganggesteinen eine gesonderte<br />

Behandlung zukommen zu lassen. Denn diese bilden zwar genetisch eine besondere Gruppe, weil sie nicht<br />

sedimentär sind; makropetrographisch handelt es sich jedoch bei den Ganggesteinen stets um Berge, also nicht um<br />

Kohle oder Verwachsenes, wie bei den Schichtgesteinen. Deshalb kann eine Grobstrukturansprache der Ganggesteine<br />

als Berge nur dann realisiert werden, wenn die Ganggesteine in einem makropetrographischen Begriffsbaum ein Sohn<br />

der Berge sind.<br />

Für die Struktur eines solchen Begriffsbaumes (Abb. 21) ist deshalb die folgende Gliederung sinnvoll: schichtartig<br />

ausgebildete Festgesteine: Kohle (Knotennummer 1: [1]), Verwachsung (Knotennummer 2: [2]) und Berge (Knotennummer<br />

3: [3]) sowie Einlagerungen (Knotennummer 4: [4]).<br />

Den Ganggesteinen wird ein besonderer Gliederungspunkt in der Baumstruktur zugewiesen (Knotennummer 3.13:<br />

[3.13]), weil diese Erscheinungsformen von Festgesteinen nicht nur genetisch (Abb. 21), sondern auch von deren Erkennbarkeit<br />

her von den schichtartig ausgebildeten Festgesteinen zu unterscheiden sind.<br />

Von der Bedeutung der Gesteine her erschien es auch notwendig, die Ton-, Silt- und Sandsteine (nach [Füchtbauer<br />

1988]), entsprechend der praktischen Handhabung im Steinkohlenbergbau, in der Baumstruktur zu berücksichtigen,<br />

nämlich entsprechend der Zunahme des Quarz-/Feldspatgehaltes und nicht ausschließlich nach der Korngröße. Dies<br />

bedeutet, daß der Sandschieferton –wie seit eh und je 59 in der bergmännischen Praxis und auch bei der Farbgebung im<br />

Rißwerk üblich– eine gesonderte Gesteinsart bildet und nicht als eine abgeleitete Gesteinsart des Schiefertons (geologisch:<br />

Tonstein) angesehen werden darf.<br />

Der zeitinvariante Begriffsbaum der Festgesteinsarten des niederrheinisch-westfälischen Oberkarbons<br />

Die Abbildung 22 zeigt den, vom Autor erstmals entwickelten, zeitinvarianten makropetrographischen Begriffsbaum<br />

der Festgesteinsarten des niederrheinisch-westfälischen Oberkarbons. Die in den 256 Knoten 60 des Baumes aufgeführten<br />

makropetrographischen Begriffe sind diejenigen, welche zum Zeitpunkt der Befragung im Jahre 1993 in Rechtsvorschriften<br />

genannt sind. Falls in einer rißwerksrelevanten Rechtsvorschrift mehrere Begriffe für die Semantik eines<br />

Knotens aufgeführt sind, wird hiervon ein Begriff ausgewählt, welcher nach Möglichkeit demjenigen einer heutigen<br />

Quelle entspricht. Fehlt ein Begriff in einer rißwerksrelevanten Rechtsvorschrift, so wird entweder ein Begriff aus einer<br />

zeitlich naheliegenden anderen Rechtsvorschrift mit Bergbaubezug genommen oder ein Begriff aus einem zeitlich naheliegenden<br />

Metatext. Der Baum wird mit Quellenangaben versehen, falls textuell identische Bergiffe mit unterschiedlichen<br />

Bedeutungen Anwendung finden. Zur Verbesserung der Lesbarkeit 61 erfolgt eine Aufteilung des Baumes in Unterbäume.<br />

Die in „[ ]“ gesetzten Knotennummern repräsentieren die Semantik eines makropetrographischen Begriffs im Kontext<br />

der Arbeit. Dies bedeutet, daß eine Knotennummer einer Festgesteinsart entspricht. Außerhalb dieses konkreten Kontextes<br />

–zum Beispiel aus allgemeiner geologischer und nicht-markscheiderischer Sicht des Steinkohlenbergbaus des<br />

niederrheinisch-westfälischen Oberkarbons– wären zum Beispiel die Begriffe „Kohle“ und „Steinkohle“ von unterschiedlicher<br />

Semantik und hätten somit auch unterschiedliche Knotennummern.<br />

Der Rand des zeitinvarianten Begriffsbaumes der Festgesteinsarten des niederrheinisch-westfälischen Oberkarbons läßt<br />

auf der Grundlage der betrachteten Quellen (Rechtsvorschriften und Metatexte) eine Differenzierung von insgesamt 170<br />

unterschiedlichen Gesteinsarten zu. Dieses wird in Abbildung 22 durch die Graufärbung der Blätter des Begriffsbaumes<br />

visualisiert.<br />

Bei der Einordnung aller makropetrographischen Begriffe haben sich unterschiedliche Schwachstellen herausgestellt.<br />

Zum einen fehlen Gesteinsarten in den Rechtsvorschriften und in der Fachliteratur. Zum anderen ist die Benennung von<br />

Gesteinsarten zum Teil unzureichend, weil entweder Gruppen von Gesteinsarten zu benennen sind und nicht nur eine<br />

Gesteinsart oder weil makropetrographische Begriffe unvollständig auftreten.<br />

59<br />

vgl. Instruktion für die concessionierten Markscheider im Dienste des Oberbergamts zu Dortmund vom 1.3.1858 [Vo Do 133]<br />

60<br />

Der Wurzelknoten des Begriffsbaumes besitzt keine Unterscheidbarkeit bezüglich irgendeiner Gesteinsart, deshalb umfaßt der zeitinvariante<br />

Begriffsbaum 255 semantisch unterscheidbare Knoten, welche Begriffe für Festgesteinsarten repräsentieren.<br />

61<br />

Falls in Quellenangaben Abkürzungen von Begriffen enthalten sind, werden diese im makropetrographischen Begriffsbaum ausgeschrieben.<br />

Unabhängig von der Schreibweise in einer Quelle werden Adjektive im Begriffsbaum kleingeschrieben.

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