1 Aufgabenstellung - Deutsche Geodätische Kommission
1 Aufgabenstellung - Deutsche Geodätische Kommission
1 Aufgabenstellung - Deutsche Geodätische Kommission
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
44 4 Rechtsvorschriften und Metatexte<br />
Nicht sinnvoll erschien es hingegen, den im Untersuchungsbereich relativ selten auftretenden Ganggesteinen eine gesonderte<br />
Behandlung zukommen zu lassen. Denn diese bilden zwar genetisch eine besondere Gruppe, weil sie nicht<br />
sedimentär sind; makropetrographisch handelt es sich jedoch bei den Ganggesteinen stets um Berge, also nicht um<br />
Kohle oder Verwachsenes, wie bei den Schichtgesteinen. Deshalb kann eine Grobstrukturansprache der Ganggesteine<br />
als Berge nur dann realisiert werden, wenn die Ganggesteine in einem makropetrographischen Begriffsbaum ein Sohn<br />
der Berge sind.<br />
Für die Struktur eines solchen Begriffsbaumes (Abb. 21) ist deshalb die folgende Gliederung sinnvoll: schichtartig<br />
ausgebildete Festgesteine: Kohle (Knotennummer 1: [1]), Verwachsung (Knotennummer 2: [2]) und Berge (Knotennummer<br />
3: [3]) sowie Einlagerungen (Knotennummer 4: [4]).<br />
Den Ganggesteinen wird ein besonderer Gliederungspunkt in der Baumstruktur zugewiesen (Knotennummer 3.13:<br />
[3.13]), weil diese Erscheinungsformen von Festgesteinen nicht nur genetisch (Abb. 21), sondern auch von deren Erkennbarkeit<br />
her von den schichtartig ausgebildeten Festgesteinen zu unterscheiden sind.<br />
Von der Bedeutung der Gesteine her erschien es auch notwendig, die Ton-, Silt- und Sandsteine (nach [Füchtbauer<br />
1988]), entsprechend der praktischen Handhabung im Steinkohlenbergbau, in der Baumstruktur zu berücksichtigen,<br />
nämlich entsprechend der Zunahme des Quarz-/Feldspatgehaltes und nicht ausschließlich nach der Korngröße. Dies<br />
bedeutet, daß der Sandschieferton –wie seit eh und je 59 in der bergmännischen Praxis und auch bei der Farbgebung im<br />
Rißwerk üblich– eine gesonderte Gesteinsart bildet und nicht als eine abgeleitete Gesteinsart des Schiefertons (geologisch:<br />
Tonstein) angesehen werden darf.<br />
Der zeitinvariante Begriffsbaum der Festgesteinsarten des niederrheinisch-westfälischen Oberkarbons<br />
Die Abbildung 22 zeigt den, vom Autor erstmals entwickelten, zeitinvarianten makropetrographischen Begriffsbaum<br />
der Festgesteinsarten des niederrheinisch-westfälischen Oberkarbons. Die in den 256 Knoten 60 des Baumes aufgeführten<br />
makropetrographischen Begriffe sind diejenigen, welche zum Zeitpunkt der Befragung im Jahre 1993 in Rechtsvorschriften<br />
genannt sind. Falls in einer rißwerksrelevanten Rechtsvorschrift mehrere Begriffe für die Semantik eines<br />
Knotens aufgeführt sind, wird hiervon ein Begriff ausgewählt, welcher nach Möglichkeit demjenigen einer heutigen<br />
Quelle entspricht. Fehlt ein Begriff in einer rißwerksrelevanten Rechtsvorschrift, so wird entweder ein Begriff aus einer<br />
zeitlich naheliegenden anderen Rechtsvorschrift mit Bergbaubezug genommen oder ein Begriff aus einem zeitlich naheliegenden<br />
Metatext. Der Baum wird mit Quellenangaben versehen, falls textuell identische Bergiffe mit unterschiedlichen<br />
Bedeutungen Anwendung finden. Zur Verbesserung der Lesbarkeit 61 erfolgt eine Aufteilung des Baumes in Unterbäume.<br />
Die in „[ ]“ gesetzten Knotennummern repräsentieren die Semantik eines makropetrographischen Begriffs im Kontext<br />
der Arbeit. Dies bedeutet, daß eine Knotennummer einer Festgesteinsart entspricht. Außerhalb dieses konkreten Kontextes<br />
–zum Beispiel aus allgemeiner geologischer und nicht-markscheiderischer Sicht des Steinkohlenbergbaus des<br />
niederrheinisch-westfälischen Oberkarbons– wären zum Beispiel die Begriffe „Kohle“ und „Steinkohle“ von unterschiedlicher<br />
Semantik und hätten somit auch unterschiedliche Knotennummern.<br />
Der Rand des zeitinvarianten Begriffsbaumes der Festgesteinsarten des niederrheinisch-westfälischen Oberkarbons läßt<br />
auf der Grundlage der betrachteten Quellen (Rechtsvorschriften und Metatexte) eine Differenzierung von insgesamt 170<br />
unterschiedlichen Gesteinsarten zu. Dieses wird in Abbildung 22 durch die Graufärbung der Blätter des Begriffsbaumes<br />
visualisiert.<br />
Bei der Einordnung aller makropetrographischen Begriffe haben sich unterschiedliche Schwachstellen herausgestellt.<br />
Zum einen fehlen Gesteinsarten in den Rechtsvorschriften und in der Fachliteratur. Zum anderen ist die Benennung von<br />
Gesteinsarten zum Teil unzureichend, weil entweder Gruppen von Gesteinsarten zu benennen sind und nicht nur eine<br />
Gesteinsart oder weil makropetrographische Begriffe unvollständig auftreten.<br />
59<br />
vgl. Instruktion für die concessionierten Markscheider im Dienste des Oberbergamts zu Dortmund vom 1.3.1858 [Vo Do 133]<br />
60<br />
Der Wurzelknoten des Begriffsbaumes besitzt keine Unterscheidbarkeit bezüglich irgendeiner Gesteinsart, deshalb umfaßt der zeitinvariante<br />
Begriffsbaum 255 semantisch unterscheidbare Knoten, welche Begriffe für Festgesteinsarten repräsentieren.<br />
61<br />
Falls in Quellenangaben Abkürzungen von Begriffen enthalten sind, werden diese im makropetrographischen Begriffsbaum ausgeschrieben.<br />
Unabhängig von der Schreibweise in einer Quelle werden Adjektive im Begriffsbaum kleingeschrieben.