Wir reden mit - Landesinstitut für Lehrerbildung und ...
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02 g r e m i e n<br />
Klassenkonferenz /<br />
Halbjahreskonferenz<br />
Die Klassenkonferenz (§ 61) soll die Zusammenarbeit<br />
von lehrkräften, Eltern, Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern in<br />
der einzelnen Klasse fördern.<br />
Die transparenz der Entscheidungsabläufe erleichtert<br />
die akzeptanz der pädagogischen arbeit in der Schule.<br />
Die Klassenkonferenz berät über die fachliche <strong>und</strong> pädagogische<br />
Koordination der arbeit der Fachlehrerinnen<br />
<strong>und</strong> Fachlehrer <strong>und</strong> ermöglicht den austausch, beratungen,<br />
abstimmungen <strong>und</strong> Vereinbarungen der beteiligten.<br />
Die Klassenkonferenz tagt mindestens zweimal im<br />
Schuljahr.<br />
Den Vorsitz <strong>für</strong> diese Klassenkonferenz hat die Klassenleitung,<br />
außer bei Ordnungsmaßnahmen<br />
(§ 49 abs. 6 – siehe auch Seite 64).<br />
neben der Klassenleitung gehören stimmberechtigt zur<br />
Klassenkonferenz (§ 61)<br />
> die Schulleitung,<br />
> die unterrichtenden lehrkräfte,<br />
> die Klassenelternvertretung,<br />
> die Klassenschülervertretung ab Jahrgangsstufe 4<br />
Falls nicht im Klassenverband unterrichtet wird, wie in<br />
der gymnasialen Oberstufe, übernimmt die Halbjahreskonferenz<br />
die aufgaben der Klassenkonferenz. bei klassenübergreifenden<br />
angelegenheiten können mehrere<br />
Klassenkonferenzen durch den beschluss der Schulkonferenz<br />
zusammengelegt werden.<br />
Die Schulkonferenz (§ 53 – siehe auch Seite 21) entscheidet<br />
über:<br />
> die gr<strong>und</strong>sätze der Durchführung von Klassenkonferenzen,<br />
> die Zusammensetzung der Klassenkonferenz, abweichend<br />
von § 61 abs. 2,<br />
> die gr<strong>und</strong>sätze <strong>für</strong> soziale Maßnahmen (§ 49 abs. 2.)<br />
14 E lt E r n r a t g E b E r 2 0 1 2<br />
Die Aufgaben der Klassenkonferenz /<br />
Halbjahreskonferenz<br />
> Zu beginn eines Schuljahres entscheidet sie über die<br />
Verteilung <strong>und</strong> die termine der schriftlichen lernerfolgskontrollen.<br />
> absprachen zum Umgang <strong>mit</strong> Hausaufgaben,<br />
> absprachen über die Inhalte, die Organisation<br />
<strong>und</strong> Koordination des Unterrichts in den einzelnen<br />
Fächern,<br />
> ergänzende Zusammenführung unterschiedlicher<br />
Erziehungsstile,<br />
> Kriterien <strong>für</strong> die bewertung der schriftlichen <strong>und</strong><br />
mündlichen leistungen,<br />
> absprache <strong>und</strong> aufstellung von einheitlichen regeln,<br />
> Umgang <strong>und</strong> Definition von Erziehungsmaßnahmen,<br />
> Vorbereitung von Klassen- bzw. Studienfahrten,<br />
> gestaltung von Projekttagen<br />
Wie <strong>und</strong> wann wird die Klassenkonferenz<br />
einberufen?<br />
Die Klassenkonferenz wird von der Klassenlehrerin oder<br />
dem Klassenlehrer einberufen. Sitzungen sollen durch<br />
die rechtzeitige Übersendung einer tagesordnung vorbereitet<br />
<strong>und</strong> so terminiert werden, dass auch außerhalb<br />
der Schule berufstätige Mitglieder teilnehmen können<br />
(§ 103).<br />
G elternfortbildungi<br />
G material klassenelternvertretungi<br />
G „rat <strong>und</strong> tat“ (erziehungskonflikte in der Schule)i