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Wir reden mit - Landesinstitut für Lehrerbildung und ...

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02 g r e m i e n<br />

Klassenkonferenz /<br />

Halbjahreskonferenz<br />

Die Klassenkonferenz (§ 61) soll die Zusammenarbeit<br />

von lehrkräften, Eltern, Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern in<br />

der einzelnen Klasse fördern.<br />

Die transparenz der Entscheidungsabläufe erleichtert<br />

die akzeptanz der pädagogischen arbeit in der Schule.<br />

Die Klassenkonferenz berät über die fachliche <strong>und</strong> pädagogische<br />

Koordination der arbeit der Fachlehrerinnen<br />

<strong>und</strong> Fachlehrer <strong>und</strong> ermöglicht den austausch, beratungen,<br />

abstimmungen <strong>und</strong> Vereinbarungen der beteiligten.<br />

Die Klassenkonferenz tagt mindestens zweimal im<br />

Schuljahr.<br />

Den Vorsitz <strong>für</strong> diese Klassenkonferenz hat die Klassenleitung,<br />

außer bei Ordnungsmaßnahmen<br />

(§ 49 abs. 6 – siehe auch Seite 64).<br />

neben der Klassenleitung gehören stimmberechtigt zur<br />

Klassenkonferenz (§ 61)<br />

> die Schulleitung,<br />

> die unterrichtenden lehrkräfte,<br />

> die Klassenelternvertretung,<br />

> die Klassenschülervertretung ab Jahrgangsstufe 4<br />

Falls nicht im Klassenverband unterrichtet wird, wie in<br />

der gymnasialen Oberstufe, übernimmt die Halbjahreskonferenz<br />

die aufgaben der Klassenkonferenz. bei klassenübergreifenden<br />

angelegenheiten können mehrere<br />

Klassenkonferenzen durch den beschluss der Schulkonferenz<br />

zusammengelegt werden.<br />

Die Schulkonferenz (§ 53 – siehe auch Seite 21) entscheidet<br />

über:<br />

> die gr<strong>und</strong>sätze der Durchführung von Klassenkonferenzen,<br />

> die Zusammensetzung der Klassenkonferenz, abweichend<br />

von § 61 abs. 2,<br />

> die gr<strong>und</strong>sätze <strong>für</strong> soziale Maßnahmen (§ 49 abs. 2.)<br />

14 E lt E r n r a t g E b E r 2 0 1 2<br />

Die Aufgaben der Klassenkonferenz /<br />

Halbjahreskonferenz<br />

> Zu beginn eines Schuljahres entscheidet sie über die<br />

Verteilung <strong>und</strong> die termine der schriftlichen lernerfolgskontrollen.<br />

> absprachen zum Umgang <strong>mit</strong> Hausaufgaben,<br />

> absprachen über die Inhalte, die Organisation<br />

<strong>und</strong> Koordination des Unterrichts in den einzelnen<br />

Fächern,<br />

> ergänzende Zusammenführung unterschiedlicher<br />

Erziehungsstile,<br />

> Kriterien <strong>für</strong> die bewertung der schriftlichen <strong>und</strong><br />

mündlichen leistungen,<br />

> absprache <strong>und</strong> aufstellung von einheitlichen regeln,<br />

> Umgang <strong>und</strong> Definition von Erziehungsmaßnahmen,<br />

> Vorbereitung von Klassen- bzw. Studienfahrten,<br />

> gestaltung von Projekttagen<br />

Wie <strong>und</strong> wann wird die Klassenkonferenz<br />

einberufen?<br />

Die Klassenkonferenz wird von der Klassenlehrerin oder<br />

dem Klassenlehrer einberufen. Sitzungen sollen durch<br />

die rechtzeitige Übersendung einer tagesordnung vorbereitet<br />

<strong>und</strong> so terminiert werden, dass auch außerhalb<br />

der Schule berufstätige Mitglieder teilnehmen können<br />

(§ 103).<br />

G elternfortbildungi<br />

G material klassenelternvertretungi<br />

G „rat <strong>und</strong> tat“ (erziehungskonflikte in der Schule)i

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