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Wir reden mit - Landesinstitut für Lehrerbildung und ...

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03 e l t e r n u n d S c h u l e<br />

Schulprogramme <strong>und</strong> Ziel- <strong>und</strong><br />

Leistungsvereinbarungen zwischen<br />

Schule <strong>und</strong> Schulaufsicht<br />

Das Hamburgische Schulgesetz (§ 51) verpflichtet alle<br />

Schulen, Schulprogramme zu erarbeiten, in denen „die<br />

besonderen Ziele, Schwerpunkte <strong>und</strong> Organisationsformen<br />

ihrer pädagogischen arbeit sowie Kriterien <strong>für</strong> die<br />

„Zielerreichung“ festgelegt werden.<br />

Zu den Festlegungen des Schulprogramms können beispielsweise<br />

gehören:<br />

> besondere didaktisch-methodische Schwerpunkte im<br />

Unterricht (z. b. Formen individualisierten lernens),<br />

> die Umsetzung fächerübergreifender aufgaben<br />

(z. b. berufsorientierung oder Suchtprävention),<br />

> die zeitlichen Strukturen des Schultages<br />

(z. b. St<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> Pausenordnung, rhythmisierung),<br />

> besondere Maßnahmen zur Förderung spezifischer<br />

Schülergruppen (z. b. Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler <strong>mit</strong><br />

lernschwierigkeiten oder besonderen begabungen,<br />

behinderte oder von behinderung bedrohte Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schüler oder mehrsprachig aufwachsende<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche),<br />

> besondere Formen der Schüler<strong>mit</strong>wirkung<br />

(z. b. Einführung von Schülerfeedbackverfahren),<br />

> die Kooperation <strong>mit</strong> anderen Schulen <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

des Stadtteils (z. b. Vernetzung <strong>mit</strong> Partnern in<br />

der region im rahmen von ganztagsschule).<br />

Die zentralen Vorhaben der Schul- <strong>und</strong> Unterrichtsentwicklung<br />

werden im rahmen von Ziel- <strong>und</strong> leistungsvereinbarungen<br />

zwischen Schule <strong>und</strong> Schulaufsicht<br />

festgelegt. gemäß § 53 des Schulgesetzes kommt der<br />

Schulkonferenz dabei die aufgabe zu, über gr<strong>und</strong>sätze<br />

der Qualitätsentwicklung zu entscheiden sowie dem<br />

abschluss der Ziel- <strong>und</strong> leistungsvereinbarung zuzustimmen.<br />

Die Zielerreichung wird <strong>mit</strong> der aufsicht reflektiert,<br />

bei bedarf kommt es zu einer nachsteuerung durch die<br />

aufsicht. Der Schulkonferenz sollte gelegenheit zur Information<br />

<strong>und</strong> Mitwirkung gegeben werden.<br />

40 E lt E r n r a t g E b E r 2 0 1 2<br />

Über die Durchführung von konkreten Maßnahmen zur<br />

Umsetzung des Schulprogramms wird in der lehrerkonferenz<br />

beraten <strong>und</strong> ein beschluss gefasst. Das Projektmanagement<br />

liegt an größeren Schulen meist in<br />

den Händen einer Steuergruppe, an kleineren Schulen<br />

werden einzelne Funktionsträger oder lehrkräfte beauftragt.<br />

Die Implementierung wird an arbeitsgruppen oder<br />

einzelne Personen delegiert. Der Erfolg der Maßnahmen<br />

soll gemäß § 51 abs. 3 <strong>und</strong> § 100 des Schulgesetzes<br />

durch interne Evaluationen überprüft werden.<br />

bei der Entwicklung <strong>und</strong> Fortschreibung des Schulprogramms<br />

sowie bei der Umsetzung <strong>und</strong> Evaluation der<br />

Maßnahmen stellt es eine gute Praxis dar, der Schulkonferenz<br />

<strong>und</strong> dem Elternrat ausreichend gelegenheit zur<br />

Diskussion zu geben, anregungen aus der Schulgemeinschaft<br />

aufzugreifen <strong>und</strong> über den Fortgang von Maßnahmen<br />

<strong>und</strong> deren Ergebnisse bericht zu erstatten.<br />

Elternvertreter sollten in den gremien aus gegebenem<br />

anlass (z. b. abschluss einer Ziel- <strong>und</strong> leistungsvereinbarung,<br />

Vorlage eines Schulinspektionsberichts), im<br />

rahmen der betroffenheit durch besondere Maßnahmen<br />

(z. b. Modellversuch in einer Klassenstufe) <strong>und</strong> auch auf<br />

regelhafter basis (etwa zu beginn <strong>und</strong> Ende des Schuljahrs)<br />

Fragen nach den Schwerpunkten des Schulprogramms,<br />

nach aktuellen Entwicklungsmaßnahmen, nach<br />

Ergebnissen von Maßnahmen <strong>und</strong> dem grad der Zielerreichung<br />

stellen.<br />

bei der agentur <strong>für</strong> Schulberatung können Schulen<br />

Unterstützung <strong>für</strong> ihre Entwicklungsvorhaben finden:<br />

l agentur <strong>für</strong> Schulberatung im li<br />

Leitung: Angela Kling<br />

Felix-Dahn-Straße 3<br />

20357 Hamburg<br />

040 - 42 88 42 – 600<br />

www.li.hamburg.de/agentur<br />

G elternfortbildungi

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