Wir reden mit - Landesinstitut für Lehrerbildung und ...
Wir reden mit - Landesinstitut für Lehrerbildung und ...
Wir reden mit - Landesinstitut für Lehrerbildung und ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
03 e l t e r n u n d S c h u l e<br />
Schulprogramme <strong>und</strong> Ziel- <strong>und</strong><br />
Leistungsvereinbarungen zwischen<br />
Schule <strong>und</strong> Schulaufsicht<br />
Das Hamburgische Schulgesetz (§ 51) verpflichtet alle<br />
Schulen, Schulprogramme zu erarbeiten, in denen „die<br />
besonderen Ziele, Schwerpunkte <strong>und</strong> Organisationsformen<br />
ihrer pädagogischen arbeit sowie Kriterien <strong>für</strong> die<br />
„Zielerreichung“ festgelegt werden.<br />
Zu den Festlegungen des Schulprogramms können beispielsweise<br />
gehören:<br />
> besondere didaktisch-methodische Schwerpunkte im<br />
Unterricht (z. b. Formen individualisierten lernens),<br />
> die Umsetzung fächerübergreifender aufgaben<br />
(z. b. berufsorientierung oder Suchtprävention),<br />
> die zeitlichen Strukturen des Schultages<br />
(z. b. St<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> Pausenordnung, rhythmisierung),<br />
> besondere Maßnahmen zur Förderung spezifischer<br />
Schülergruppen (z. b. Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler <strong>mit</strong><br />
lernschwierigkeiten oder besonderen begabungen,<br />
behinderte oder von behinderung bedrohte Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler oder mehrsprachig aufwachsende<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche),<br />
> besondere Formen der Schüler<strong>mit</strong>wirkung<br />
(z. b. Einführung von Schülerfeedbackverfahren),<br />
> die Kooperation <strong>mit</strong> anderen Schulen <strong>und</strong> Einrichtungen<br />
des Stadtteils (z. b. Vernetzung <strong>mit</strong> Partnern in<br />
der region im rahmen von ganztagsschule).<br />
Die zentralen Vorhaben der Schul- <strong>und</strong> Unterrichtsentwicklung<br />
werden im rahmen von Ziel- <strong>und</strong> leistungsvereinbarungen<br />
zwischen Schule <strong>und</strong> Schulaufsicht<br />
festgelegt. gemäß § 53 des Schulgesetzes kommt der<br />
Schulkonferenz dabei die aufgabe zu, über gr<strong>und</strong>sätze<br />
der Qualitätsentwicklung zu entscheiden sowie dem<br />
abschluss der Ziel- <strong>und</strong> leistungsvereinbarung zuzustimmen.<br />
Die Zielerreichung wird <strong>mit</strong> der aufsicht reflektiert,<br />
bei bedarf kommt es zu einer nachsteuerung durch die<br />
aufsicht. Der Schulkonferenz sollte gelegenheit zur Information<br />
<strong>und</strong> Mitwirkung gegeben werden.<br />
40 E lt E r n r a t g E b E r 2 0 1 2<br />
Über die Durchführung von konkreten Maßnahmen zur<br />
Umsetzung des Schulprogramms wird in der lehrerkonferenz<br />
beraten <strong>und</strong> ein beschluss gefasst. Das Projektmanagement<br />
liegt an größeren Schulen meist in<br />
den Händen einer Steuergruppe, an kleineren Schulen<br />
werden einzelne Funktionsträger oder lehrkräfte beauftragt.<br />
Die Implementierung wird an arbeitsgruppen oder<br />
einzelne Personen delegiert. Der Erfolg der Maßnahmen<br />
soll gemäß § 51 abs. 3 <strong>und</strong> § 100 des Schulgesetzes<br />
durch interne Evaluationen überprüft werden.<br />
bei der Entwicklung <strong>und</strong> Fortschreibung des Schulprogramms<br />
sowie bei der Umsetzung <strong>und</strong> Evaluation der<br />
Maßnahmen stellt es eine gute Praxis dar, der Schulkonferenz<br />
<strong>und</strong> dem Elternrat ausreichend gelegenheit zur<br />
Diskussion zu geben, anregungen aus der Schulgemeinschaft<br />
aufzugreifen <strong>und</strong> über den Fortgang von Maßnahmen<br />
<strong>und</strong> deren Ergebnisse bericht zu erstatten.<br />
Elternvertreter sollten in den gremien aus gegebenem<br />
anlass (z. b. abschluss einer Ziel- <strong>und</strong> leistungsvereinbarung,<br />
Vorlage eines Schulinspektionsberichts), im<br />
rahmen der betroffenheit durch besondere Maßnahmen<br />
(z. b. Modellversuch in einer Klassenstufe) <strong>und</strong> auch auf<br />
regelhafter basis (etwa zu beginn <strong>und</strong> Ende des Schuljahrs)<br />
Fragen nach den Schwerpunkten des Schulprogramms,<br />
nach aktuellen Entwicklungsmaßnahmen, nach<br />
Ergebnissen von Maßnahmen <strong>und</strong> dem grad der Zielerreichung<br />
stellen.<br />
bei der agentur <strong>für</strong> Schulberatung können Schulen<br />
Unterstützung <strong>für</strong> ihre Entwicklungsvorhaben finden:<br />
l agentur <strong>für</strong> Schulberatung im li<br />
Leitung: Angela Kling<br />
Felix-Dahn-Straße 3<br />
20357 Hamburg<br />
040 - 42 88 42 – 600<br />
www.li.hamburg.de/agentur<br />
G elternfortbildungi