Wir reden mit - Landesinstitut für Lehrerbildung und ...
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03 e l t e r n u n d S c h u l e<br />
Das<br />
Lernentwicklungsgespräch<br />
Was Eltern wissen müssen<br />
Für Eltern ist es wichtig, frühzeitig <strong>und</strong> kontinuierlich<br />
über die lern- <strong>und</strong> leistungsentwicklung ihrer Kinder<br />
informiert zu werden. Dieses gewährleisten die Hamburger<br />
Schulen, indem sie verbindlich gespräche zwischen<br />
lehrkräften, Sorgeberechtigten <strong>und</strong> der Schülerin bzw.<br />
dem Schüler führen. Durch diese lernentwicklungsgespräche<br />
erfolgt ein wechselseitiger regelmäßiger Informationsaustausch<br />
während der gesamten Schulzeit.<br />
lernentwicklungsgespräche werden in der Verantwortung<br />
der Schulen organisiert <strong>und</strong> sind schulische Veranstaltungen.<br />
Die lernentwicklungsgespräche werden in jedem Halbjahr<br />
<strong>und</strong> in jeder Jahrgangsstufe nach gleicher Struktur<br />
geführt: Sie beinhalten mindestens folgende themen:<br />
1. die individuelle lernentwicklung einer Schülerin<br />
bzw. eines Schülers,<br />
2. den aktuell erreichten lernstand,<br />
3. die überfachlichen Kompetenzen<br />
> die Selbstkompetenz,<br />
> die sozial-kommunikative Kompetenz,<br />
> die lernmethodische Kompetenz,<br />
4. <strong>und</strong> die nächsten lernschritte <strong>und</strong> –ziele der<br />
Schülerin bzw. des Schülers.<br />
gr<strong>und</strong>lage der lernentwicklungsgespräche ist ein bericht<br />
der lehrkraft, der sich auf die Feststellungen der<br />
Zeugniskonferenz zu den oben genannten themen bezieht.<br />
Die Ergebnisse der lernentwicklungsgespräche, insbesondere<br />
der lern- <strong>und</strong> Fördervereinbarungen sowie die<br />
entsprechenden schulischen Maßnahmen sind im Schülerbogen<br />
zu dokumentieren. Dies gilt auch im Falle von<br />
lern- <strong>und</strong> Fördervereinbarungen nach § 45 abs. 2 Satz 2.<br />
Haben Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler das lernziel einer Jahrgangsstufe<br />
nicht erreicht, so tritt an die Stelle der Klassenwiederholung<br />
einer Jahrgangsstufe die verpflichtende<br />
teilnahme an zusätzlichen Fördermaßnahmen. Durch<br />
eine gezielte individuelle Förderung auf der gr<strong>und</strong>lage<br />
46 E lt E r n r a t g E b E r 2 0 1 2<br />
eines schuleigenen Förderkonzepts werden den Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schülern ihre lernpotenziale <strong>und</strong> Stärken<br />
verdeutlicht, Defizite aufgearbeitet <strong>und</strong> ihnen Erfolge ermöglicht,<br />
die sie befähigen, aktiv Verantwortung <strong>für</strong> den<br />
eigenen bildungsprozess zu übernehmen.<br />
Die Zeugniskonferenz stellt mindestens zweimal im Jahr<br />
fest, welche spezifische Förderung <strong>für</strong> eine Schülerin<br />
oder ein Schüler sinnvoll ist. Ist dies der Fall, schließt<br />
die Schule <strong>mit</strong> der Schülerin oder dem Schüler unter Einbeziehung<br />
der Sorgeberechtigten eine lern- <strong>und</strong> Fördervereinbarung<br />
ab, in der art <strong>und</strong> Umfang der Förderung<br />
festgelegt werden.<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler können ein Schuljahr wiederholen,<br />
wenn ihre bisherige lern- <strong>und</strong> leistungsentwicklung<br />
aufgr<strong>und</strong> längerer Krankheit oder wegen anderer<br />
schwerwiegender belastungen erheblich erschwert war<br />
<strong>und</strong> zu erwarten ist, dass sie in der nachfolgenden Jahrgangsstufe<br />
besser<br />
gefördert werden können. Die Entscheidung trifft die behörde<br />
auf antrag (aPO-gr<strong>und</strong>Stgy § 12).<br />
§§www.hamburg.de/schulgesetz<br />
a § 44-45