Wir reden mit - Landesinstitut für Lehrerbildung und ...
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03 e l t e r n u n d S c h u l e<br />
Inklusion –<br />
Was bedeutet das?<br />
Gemeinsames Lernen<br />
aller Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />
<strong>mit</strong> oder ohne Förderbedarf<br />
Im Oktober 2009 wurde § 12 des Hamburgischen Schulgesetzes<br />
neu gefasst. Seither haben Eltern von Kindern<br />
<strong>und</strong> Jugendlichen <strong>mit</strong> sonderpädagogischem Förderbedarf<br />
das recht zu wählen, ob ihr Kind in einer allgemeinen<br />
Schule oder in einer Sonderschule unterrichtet werden<br />
soll. Eltern von Kindern <strong>mit</strong> sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf können da<strong>mit</strong> nunmehr selbst entscheiden,<br />
ob sie ihr Kind bei der Einschulung in Jahrgang 1 oder<br />
beim Schulwechsel nach dem Ende der gr<strong>und</strong>schulzeit<br />
an einer allgemeinen Schule oder an einer Sonderschule<br />
anmelden.<br />
Im Schuljahr 2012/13 gilt die Wahlfreiheit dann bereits<br />
<strong>für</strong> die Jahrgänge 1 bis 3 <strong>und</strong> 5 bis 7. Sie wächst Jahr<br />
<strong>für</strong> Jahr um einen weiteren Jahrgang in der gr<strong>und</strong>schule<br />
<strong>und</strong> in der weiterführenden Schule hoch.<br />
Da<strong>mit</strong> setzt Hamburg in den Schulen das Übereinkommen<br />
der Vereinten nationen (UnO) über die rechte von<br />
Menschen <strong>mit</strong> behinderungen konsequent um.<br />
Was ist der Unterschied zwischen Integration <strong>und</strong><br />
Inklusion?<br />
Integration im Schulwesen erfolgt in Hamburg bereits<br />
seit vielen Jahren durch Integrationsklassen, integrative<br />
regelklassen <strong>und</strong> die Unterstützung insbesondere<br />
von gr<strong>und</strong>schulen durch zwei Integrative Förderzentren<br />
in Wandsbek <strong>und</strong> Eimsbüttel. Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />
<strong>mit</strong> sonderpädagogischem Förderbedarf werden hier <strong>mit</strong><br />
Unterstützung durch Sonderschullehrerinnen <strong>und</strong> -lehrer,<br />
Sozialpädagoginnen <strong>und</strong> Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen<br />
<strong>und</strong> Erzieher gemeinsam <strong>mit</strong> Kindern ohne sonderpädagogischen<br />
Förderbedarf unterrichtet.<br />
Inklusion bedeutet nun, dass Kinder <strong>mit</strong> sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf nicht mehr nur in einzelnen,<br />
besonderen Klassen, sondern gr<strong>und</strong>sätzlich in allen<br />
Klassen der gr<strong>und</strong>schulen, Stadtteilschulen <strong>und</strong> gymnasien<br />
betreut <strong>und</strong> gefördert werden können. Da<strong>mit</strong> wird<br />
eine systematische Veränderung der bildungssituation<br />
angestrebt. aufwachsend wird allen Schülerinnen <strong>und</strong><br />
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Schülern <strong>mit</strong> <strong>und</strong> ohne sonderpädagogischem Förderbedarf<br />
ermöglicht, je nach ihren individuellen bedürfnissen<br />
<strong>und</strong> neigungen gemeinsam zu lernen. Schülerinnen <strong>und</strong><br />
Schüler <strong>mit</strong> speziellem Unterstützungsbedarf erhalten<br />
durch Diagnostik, beratung, vorbeugende angebote,<br />
individuelle Förderung <strong>und</strong> zeitlich befristete spezielle<br />
Förderung eine zusätzliche Unterstützung innerhalb des<br />
allgemeinen Unterrichts.<br />
Was hat sich <strong>mit</strong> dem neuen § 12 im Hamburger<br />
Schulwesen geändert?<br />
alle Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler <strong>mit</strong> sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf haben einen vorbehaltlosen anspruch, gemeinsam<br />
<strong>mit</strong> allen anderen Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern<br />
eine allgemeine, möglichst wohnortnahe Schule zu besuchen.<br />
Die Unterstützung orientiert sich an den individuellen<br />
lern- <strong>und</strong> Erziehungsbedürfnissen des einzelnen<br />
Kindes bzw. Jugendlichen.<br />
Wenn Eltern dies wünschen, können ihre Kinder aber<br />
auch weiterhin eine Sonderschule besuchen. Spezielle<br />
Sonderschulen <strong>für</strong> Kinder <strong>mit</strong> Förderbedarfen in den bereichen<br />
Sehen, Hören <strong>und</strong> Kommunikation, geistige Entwicklung<br />
sowie körperliche <strong>und</strong> motorische Entwicklung<br />
werden bestehen bleiben, solange Eltern diese Schulen<br />
im bisherigen Umfang nachfragen.<br />
Für Kinder <strong>mit</strong> Förderbedarfen in den bereichen lernen,<br />
Sprache sowie emotionale <strong>und</strong> soziale Entwicklung wird<br />
es neue Einrichtungen geben. Dazu werden die bisherigen<br />
Förderschulen, die Sprachheilschulen <strong>und</strong> die regionalen<br />
beratungs- <strong>und</strong> Unterstützungsstellen (rEbUS) zu<br />
regionalen bildungs- <strong>und</strong> beratungszentren (rebbZ) verb<strong>und</strong>en.<br />
In jedem Hamburger bezirk wird es mindestens<br />
ein rebbZ geben. Sie werden allen Eltern zur Verfügung<br />
stehen, die <strong>für</strong> ihre Kinder <strong>mit</strong> den genannten Förderbedarfen<br />
keinen inklusiven Unterricht in einer gr<strong>und</strong>schule,