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Wir reden mit - Landesinstitut für Lehrerbildung und ...

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03 e l t e r n u n d S c h u l e<br />

Inklusion –<br />

Was bedeutet das?<br />

Gemeinsames Lernen<br />

aller Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />

<strong>mit</strong> oder ohne Förderbedarf<br />

Im Oktober 2009 wurde § 12 des Hamburgischen Schulgesetzes<br />

neu gefasst. Seither haben Eltern von Kindern<br />

<strong>und</strong> Jugendlichen <strong>mit</strong> sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

das recht zu wählen, ob ihr Kind in einer allgemeinen<br />

Schule oder in einer Sonderschule unterrichtet werden<br />

soll. Eltern von Kindern <strong>mit</strong> sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf können da<strong>mit</strong> nunmehr selbst entscheiden,<br />

ob sie ihr Kind bei der Einschulung in Jahrgang 1 oder<br />

beim Schulwechsel nach dem Ende der gr<strong>und</strong>schulzeit<br />

an einer allgemeinen Schule oder an einer Sonderschule<br />

anmelden.<br />

Im Schuljahr 2012/13 gilt die Wahlfreiheit dann bereits<br />

<strong>für</strong> die Jahrgänge 1 bis 3 <strong>und</strong> 5 bis 7. Sie wächst Jahr<br />

<strong>für</strong> Jahr um einen weiteren Jahrgang in der gr<strong>und</strong>schule<br />

<strong>und</strong> in der weiterführenden Schule hoch.<br />

Da<strong>mit</strong> setzt Hamburg in den Schulen das Übereinkommen<br />

der Vereinten nationen (UnO) über die rechte von<br />

Menschen <strong>mit</strong> behinderungen konsequent um.<br />

Was ist der Unterschied zwischen Integration <strong>und</strong><br />

Inklusion?<br />

Integration im Schulwesen erfolgt in Hamburg bereits<br />

seit vielen Jahren durch Integrationsklassen, integrative<br />

regelklassen <strong>und</strong> die Unterstützung insbesondere<br />

von gr<strong>und</strong>schulen durch zwei Integrative Förderzentren<br />

in Wandsbek <strong>und</strong> Eimsbüttel. Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />

<strong>mit</strong> sonderpädagogischem Förderbedarf werden hier <strong>mit</strong><br />

Unterstützung durch Sonderschullehrerinnen <strong>und</strong> -lehrer,<br />

Sozialpädagoginnen <strong>und</strong> Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen<br />

<strong>und</strong> Erzieher gemeinsam <strong>mit</strong> Kindern ohne sonderpädagogischen<br />

Förderbedarf unterrichtet.<br />

Inklusion bedeutet nun, dass Kinder <strong>mit</strong> sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf nicht mehr nur in einzelnen,<br />

besonderen Klassen, sondern gr<strong>und</strong>sätzlich in allen<br />

Klassen der gr<strong>und</strong>schulen, Stadtteilschulen <strong>und</strong> gymnasien<br />

betreut <strong>und</strong> gefördert werden können. Da<strong>mit</strong> wird<br />

eine systematische Veränderung der bildungssituation<br />

angestrebt. aufwachsend wird allen Schülerinnen <strong>und</strong><br />

44 E lt E r n r a t g E b E r 2 0 1 2<br />

Schülern <strong>mit</strong> <strong>und</strong> ohne sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

ermöglicht, je nach ihren individuellen bedürfnissen<br />

<strong>und</strong> neigungen gemeinsam zu lernen. Schülerinnen <strong>und</strong><br />

Schüler <strong>mit</strong> speziellem Unterstützungsbedarf erhalten<br />

durch Diagnostik, beratung, vorbeugende angebote,<br />

individuelle Förderung <strong>und</strong> zeitlich befristete spezielle<br />

Förderung eine zusätzliche Unterstützung innerhalb des<br />

allgemeinen Unterrichts.<br />

Was hat sich <strong>mit</strong> dem neuen § 12 im Hamburger<br />

Schulwesen geändert?<br />

alle Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler <strong>mit</strong> sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf haben einen vorbehaltlosen anspruch, gemeinsam<br />

<strong>mit</strong> allen anderen Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern<br />

eine allgemeine, möglichst wohnortnahe Schule zu besuchen.<br />

Die Unterstützung orientiert sich an den individuellen<br />

lern- <strong>und</strong> Erziehungsbedürfnissen des einzelnen<br />

Kindes bzw. Jugendlichen.<br />

Wenn Eltern dies wünschen, können ihre Kinder aber<br />

auch weiterhin eine Sonderschule besuchen. Spezielle<br />

Sonderschulen <strong>für</strong> Kinder <strong>mit</strong> Förderbedarfen in den bereichen<br />

Sehen, Hören <strong>und</strong> Kommunikation, geistige Entwicklung<br />

sowie körperliche <strong>und</strong> motorische Entwicklung<br />

werden bestehen bleiben, solange Eltern diese Schulen<br />

im bisherigen Umfang nachfragen.<br />

Für Kinder <strong>mit</strong> Förderbedarfen in den bereichen lernen,<br />

Sprache sowie emotionale <strong>und</strong> soziale Entwicklung wird<br />

es neue Einrichtungen geben. Dazu werden die bisherigen<br />

Förderschulen, die Sprachheilschulen <strong>und</strong> die regionalen<br />

beratungs- <strong>und</strong> Unterstützungsstellen (rEbUS) zu<br />

regionalen bildungs- <strong>und</strong> beratungszentren (rebbZ) verb<strong>und</strong>en.<br />

In jedem Hamburger bezirk wird es mindestens<br />

ein rebbZ geben. Sie werden allen Eltern zur Verfügung<br />

stehen, die <strong>für</strong> ihre Kinder <strong>mit</strong> den genannten Förderbedarfen<br />

keinen inklusiven Unterricht in einer gr<strong>und</strong>schule,

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