Ausgabe 1/12 - made in LEVERKUSEN
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Von Rechtsanwält<strong>in</strong> Christ<strong>in</strong>e Melle<br />
Facebook und Co.<br />
beliebt aber nicht ohne Risiko!<br />
Die Nutzung sozialer Onl<strong>in</strong>e-Netzwerke wie Facebook,<br />
My Space und Twitter ist für viele Zeitgenossen fester<br />
Bestandteil des Alltags und Berufslebens geworden. Das<br />
soziale Onl<strong>in</strong>e-Netzwerk Facebook ersche<strong>in</strong>t allgegenwärtig.<br />
Mit e<strong>in</strong> paar Klicks ist man unter se<strong>in</strong>em echten Namen oder<br />
e<strong>in</strong>em Decknamen angemeldet und kann se<strong>in</strong>em Mitteilungsbedürfnis<br />
freien Lauf lassen. Wer liest oder versteht schon die<br />
Nutzungsbed<strong>in</strong>gungen, wenn viele Freunde, Bekannte und<br />
Geschäftskollegen bereits mitmachen und freizügig Informationen<br />
preisgeben, Fotos <strong>in</strong>s Netz stellen und ihre Kommentare<br />
abgeben? Die rechtlichen Probleme s<strong>in</strong>d vielschichtig. An dieser<br />
Stelle sei <strong>in</strong> aller Kürze auf e<strong>in</strong>ige Stolperste<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
Privatpersonen sollte bewusst se<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong>gestellte Fotos,<br />
Videos oder Texte gerne von anderen Usern <strong>in</strong>- und außerhalb<br />
sozialer Netzwerke zu privaten oder geschäftlichen Zwecken<br />
verwendet werden. Dagegen können Sie sich wehren. Beispielsweise<br />
zählen Fotografien zum geistigen Eigentum, über welches<br />
der jeweilige Urheber selbst bestimmen darf. Der Betroffene hat<br />
e<strong>in</strong>en Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung der Veröffentlichung<br />
gegen den unbefugten Nutzer. Auch ist e<strong>in</strong> Schadensersatzanspruch<br />
gegen den Schädiger möglich. E<strong>in</strong>e grobe Unsitte,<br />
die oft sogar <strong>in</strong>s Krim<strong>in</strong>elle reicht, ist das Cybermobb<strong>in</strong>g<br />
– Belästigungen, Beleidigungen<br />
und Diffamierungen via<br />
Internet. Melden Sie im Fall<br />
der Fälle dem Netzwerkbetreiber<br />
die Rechtsverletzung. Er<br />
muss die betreffenden Inhalte<br />
beseitigen und alles technisch<br />
Mögliche und Zumutbare<br />
tun, um e<strong>in</strong>e Wiederholung<br />
des Verstoßes auszuschließen.<br />
Christ<strong>in</strong>e Melle ist Fachanwält<strong>in</strong><br />
für gewerblichen Rechtsschutz <strong>in</strong> der<br />
Kanzlei Orlowski Rechtsanwälte.<br />
Der Betreiber hat Kontroll- und Überwachungspflichten.<br />
Durch die Nutzung von Social Networks gibt der E<strong>in</strong>zelne häufig<br />
leichtfertig viele Informationen über se<strong>in</strong>e Interessen, se<strong>in</strong><br />
Konsumverhalten, politische und religiöse Ansichten e<strong>in</strong>er breiten<br />
und unbekannten Leserschaft kund. Unabhängig von der<br />
Frage, <strong>in</strong>wieweit diese Infos nach deutschem Recht verwertet<br />
werden dürfen, besteht die Ungewissheit, was wirklich mit den<br />
Daten passiert. Z.b. bei US-Amerikanischen Networks wie Facebook<br />
und MySpace können Sie mit Akzeptieren der Nutzungsbed<strong>in</strong>gungen,<br />
zu deren Weiterleitung <strong>in</strong> die USA Ihr E<strong>in</strong>verständnis<br />
erteilt haben. I like?<br />
18 DAS REGIONALE FREIZEITMAGAZIN 1/20<strong>12</strong>