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MITTEILUNGEN DER RESIDENZEN-KOMMISSION DER ...

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zungserfolg. Im gewissen Gegensatz zu diesem voluntaristischen Machtbegriff stünden<br />

Struktur- und Systemtheorien der Macht, welche darin nicht als Ressource personaler Durchsetzung,<br />

vielmehr als Resultat einer systemisch entfaltenden Wirkungsdynamik verstanden<br />

werde. Niklas Luhmann habe Macht als entscheidungsorientierte Kommunikationsform behandelt,<br />

die allgegenwärtig sei. Michel Foucault und Pierre Bourdieu hätten weiterhin unterstrichen,<br />

daß Mächtigen keineswegs nur „Ohnmächtige“ gegenüberstünden, daß es also nicht<br />

nur eine einseitige Kräfteverteilung gebe. Vielmehr handle es sich um ein Relationsverhältnis,<br />

in welchem Macht ein Effekt der sozialen Beziehung und aller sie bedingenden Akteure<br />

und Aktionen sei. Geschichte erscheine folglich stets auch als Dynamik von Machtprozessen<br />

und –konflikten. Drittens zeigte Rehberg auf, daß typologisch verschiedene Machtformen<br />

und –dimensionen unterschieden werden können: Es gehe um Machtgrundlagen, Machtprozesse,<br />

Machtmodalitäten, Machttransfer und –resultate sowie Machtkritik. Im vierten und<br />

letzten Teil seiner Ausführungen sprach Rehberg schließlich von der Machtsteigerung durch<br />

Machtverdeckung. Die Theorie und Analyse institutioneller Mechanismen (TAIM) gehe<br />

nämlich davon aus, daß in jeder Institution Macht in einer ganz besonderen Weise auf dem<br />

Zusammenspiel von Darstellung und Verheimlichung beruhe.<br />

An Rehbergs Ausführungen schloß sich der als weitere Einführung gedachte Gesprächsbeitrag<br />

von Hirschbiegel zu „Hof als Herrschaftszentrum“ an, der nochmals die Fragestellungen<br />

dieses gesamten Gesprächs ins Gedächtnis rief und erläuterte. Zu fragen sei mit Blick auf<br />

die drei Determinanten Zeit – Ort – soziale Gruppe nicht nur nach Macht an sich, sondern<br />

auch danach, wie Macht sich bilde und äußere, sich erhalte und gegebenenfalls reformiert<br />

und ausgeübt werde. Postuliert werde dabei, daß sich der idealtypisch gedachte Hof als Zentrum<br />

der Macht, personifiziert durch eine zentrale Mittelpunktsfigur, sprich durch den Herrscher<br />

als Inhaber der Macht, zur Erlangung, Konservierung, Dokumentation und Ausübung<br />

von Macht als Machtmittel eines Gewaltmonopols und administrativer und finanzieller Potentiale<br />

bediene und über alle politischen, sozialen, materiellen und kulturellen Chancen und<br />

Ressourcen verfüge und entscheide, abgesichert durch sakrale, rechtliche und ideelle Momente.<br />

Wichtig seien die Stichworte Integration, Partizipation, Delegation sowie Gehorsam. „Die<br />

Frage nach höfischer Herrschaft ist … nicht nur eine Frage nach ‚Hof und Herrschaft‘ in<br />

politischer Hinsicht, die sich strukturanalytisch beantworten ließe, sondern eine Frage, die<br />

einerseits auf die sichtbare und (sinnlich) erfahrbare Seite von Macht zielt, andererseits von<br />

einem Verständnis von Hof als rechtsabhängiges und raumorientiertes Handlungs- und<br />

Kommunikationssystem ausgeht, das selbstredend nicht statisch ist, sondern dem Wandel<br />

unterworfen.“<br />

Am Beginn der zweiten Sektion zum Themenbereich „Die Formen der Macht“ – diesmal<br />

wie dann auch die dritte von Butz und Hirschbiegel gemeinsam moderiert – stand am Samstagmorgen<br />

das Referat von Prof. Dr. Martin Kaufhold (Universität Augsburg), in dem es<br />

generell um „Herrschaftliche Gewalt im Mittelalter“ ging. Ziel seiner Ausführungen war es,<br />

die Entwicklung der zentralen Herrschaftsstrukturen in den großen politischen und geistlichen<br />

Herrschaftseinheiten des mittelalterlichen Europa zu erklären. Dazu sprach Kaufhold<br />

zunächst von der „christlichen“ Herrschaft, die von einer zunehmenden Hierarchisierung<br />

politischer, geistlicher und sozialer Ordnungen im abendländischen Europa seit dem 12.<br />

Jahrhundert geprägt gewesen sei. Konstant blieb die Rolle des Herrschers als Garanten des<br />

Rechts. Freilich habe sich die Rolle und das Verständnis des Rechts seit dem 12. Jahrhundert<br />

erkennbar verändert. Die historische Entwicklung habe auf der einen Seite zur Herrschaftsausweitung<br />

geführt, wie das Beispiel Frankreich zeige. Andererseits sei es wie im Imperium<br />

und im „Angevine Empire“ zur Herrschaftskonzentration auf Teilbereiche gekommen. Kaufholds<br />

Bilanz lautete: „Die Spannung von hierarchisierendem königlichen Herrschaftsanspruch,<br />

ständischen Rechten und städtischer Wirtschaftskraft ließ im Europa des späteren<br />

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