Foto: Christa Stammnitz Luftfahrzeugrelevante Gebiete mit Vogelkonzentrationen in unseren Luftfahrtkarten Mit dem Ziel, international bedeutsame Vo- gelvorkommen vor Störungen durch Luft- fahrzeuge zu schützen und gleichermaßen den Schutz der Luftfahrer vor Vogelschlägen zu verbessern, haben das Bundesamt für Naturschutz und der DAeC gemeinsam mit Vertretern der Naturschutzverwaltungen der Bundesländer das System der Aircraft relevant Bird Areas (ABA) erarbeitet. Seit 2007 sind deshalb in unseren Luftfahrtkarten die luftfahrtrelevanten Gebiete mit Vogelkonzentrationen eingezeichnet und mit der Empfehlung versehen, diese nicht unterhalb von 600 Fuß GND zu überfliegen. Die Mehrheit der Luftsportler aller Sparten begrüßt das, weil es u. a. dabei helfen kann, kritische Situationen bis hin zu Schäden an den Luftfahrzeugen durch Vogelschläge oder Außenlandungen in Feuchtgebieten schon durch geeignete Flugplanung zu verhindern. Aufgrund immer noch gelegentlich auftretender Störungen durch tief fliegende Luftfahrzeuge, wie z. B. Ballone über bestimmten sensiblen Gebieten, und der Tatsache, dass noch nicht überall die ABA Empfehlungen entsprechend bekannt gemacht bzw. umgesetzt werden, sehen sich Naturschutzbehörden gelegentlich darin bestärkt, den Empfehlungscharakter der ABA in Frage zu stellen. Ihre Forderungen nach Eingriffen in das Luftrecht zur Sicherung der Naturschutzgebiete gehen über das hinaus, was freiwillig zwischen den Kooperationspartnern Luftfahrt und Naturschutz auf Bundesebene vereinbart wurde. Der Ruf nach Möglichkeiten, auf das Luftrecht wesentlich stärker einzuwirken, z. B. durch Ausweisung von Sperrgebieten, da die Verordnungen für die Naturschutzgebiete der Länder auf EU-Recht be- 8 ruhen, wird hier gelegentlich noch laut. Umso wichtiger ist es, auch unter uns Luftsportlern aktiv die ABA Empfehlungen zu verbreiten und natürlich umzusetzen. In einigeneuropäischen Ländern, z. B. Österreich und Frankreich, gibt es bereits solche gesetzlichen Regelungen. Die haben aber in der Praxis vor allem zu noch mehr Rechtsstreitigkeiten geführt und den Fliegern nur mehr Ärger und den Vögeln keinen besseren Schutz gebracht. Bei einer Beratung im Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg mit Vertretern des Landessportbundes, der Luftsportverbände Berlin und Brandenburg, der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg und des Landesumweltamtes im Dezember 2009 wurde ein gemeinsamer Standpunkt dazu erarbeitet. Wir setzen in Brandenburg weiter auf den Empfehlungscharakter der ABA und weisen darauf hin, dass unter vielen ABA landesrechtlich ausgewiesene Naturschutzgebiete liegen, in deren Schutzgebietsverordnungen in der Regel ein allgemeines Störungsverbot zum Schutz der darin vorkommenden Tierarten festgelegt ist. Dieses trifft auch für die Luftfahrt zu. Verstöße gegen dieses konkrete Störungsverbot, die in der Regel schon ein gehöriges Maß an Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz voraussetzen, können die Naturschutzbehörden unterstützt durch die Luftfahrtbehörden im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren ahnden. Wir raten deshalb allen Pilotinnen und Piloten, die Flüge über ABA planen, sich auch rechtzeitig darüber zu informieren, was beim Überflug zu beachten ist. Ein Problem stellen hier neue und oft nur gering organisierte Formen der Luftfahrtausübung wie motorisierte Gleitschirme dar. Hier muss entsprechend aufgeklärt werden. In Brandenburg gab es auch 2009 mehrere Tieffahrten von Ballonen, bei denen Kraniche und Gänse an ihrem Rastplätz in den Linumer Teichen massiv gestört wurden. Dies erfüllt in der Sache den genannten Tatbestand der Störung. Um das in der Zukunft zu vermeiden, werden der Luftsport-Landesverband BB, die LUBB und das LUA 2010 eine Beratung mit Ballonfahrern der Region durchführen. Die Ballonfahrer des Luftfahrtverbandes Berlin werden ab 2011 in ihre jährliche Weiterbildung das Thema Naturschutz stärker einbeziehen. Das BfN wird gebeten, auf der ABA Webseite einen entsprechenden Hinweis über die Naturschutzgebietsverordnungen in die Erläuterungen zu den ABA einzuarbeiten. s. a. unter: http://www.mugv.brandenburg.de/ cms/detail.php/lbm1.c.262136.de Jonny Dorf Referent Sport und Umwelt Luftsport-Landesverband BB Lufahrtverband Berlin Der Vintage Glider Club begrüsst mit Tilo Holighaus sein 1000. Mitglied Das 1000. VGC-Mitglied Tilo Holighaus in seiner Minimoa D-8081, Foto: Dominik Burger Im November 2009 knallten die Sektkorken im internationalen Vintage Glider Club (VGC): Als 1000. zahlendes Mitglied gewann Tilo Holighaus zwar keine Waschmaschine, unterschrieb aber dennoch das Eintrittsformular. Die weltweit größte Vereinigung für Old- und Youngtimersegelflugzeuge heißt seinen Neuzugang herzlich willkommen und peilt nun die 2000er Marke an. Link Deutschland: www.vgc-deutschland.de Link international: http://www.vintagegliderclub.org/ Stefanie Gester De r Li L i e n t h a L e r 1/2010
ILA CareerCenter 2010 Bundesagentur für Arbeit