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V. ARBEIT UND GESUNDHEIT <strong>Bildschirmarbeit</strong><br />

Klimafaktoren:<br />

Luft: Trockentemperatur, Feuchtigkeit, Strömungsgeschwindigkeit.<br />

Wärmestrahlung: Durch Sonne und warme Körper.<br />

Isolation: Durch Kleidung.<br />

Arbeit: Wärmeproduktion durch physiologische Arbeit.<br />

Kompensationsmöglichkeiten: Diese Faktoren können sich in bestimmten Grenzen kompensieren.<br />

Eine ansteigende Raumtemperatur kann durch Heben der Strömungsgeschwindigkeit der Luft oder<br />

durch sinkende Luftfeuchtigkeit kompensiert werden. Eine stärkere körperliche Arbeit kann durch<br />

erniedrigte Körpertemperatur kompensiert werden.<br />

Empfohlene Klimawerte: (diese sind vom Ausmaß der körperlichen Arbeit abhängig.<br />

Relative Luftfeuchtigkeit: 40-60 Prozent<br />

Luftgeschwindigkeit: Bei ca. 20 Grad bis zu 1m/sec<br />

Bei Büroarbeit stellt sich das optimale Raumklima wie folgt dar:<br />

• Lufttemperatur 21 Grad<br />

• Relative Luftfeuchtigkeit: 50 %<br />

• Luftbewegung: max.0,1 m/s<br />

<strong>5.2</strong>.5 Richtlinien zur <strong>Bildschirmarbeit</strong><br />

<strong>5.2</strong>.5.1 ÖNORMEN<br />

Die ÖNORM 8010 bietet eine Grundlage für die ergonomische Gestaltung von Büroarbeitsplätzen.<br />

Unter Berücksichtigung der ergonomischen Erkenntnisse und der absehbaren organisatorischen<br />

und technischen Entwicklung dient sie der Planung und Überprüfung von Bauten und Räumen, in<br />

denen Büroarbeit verrichtet <strong>wir</strong>d.<br />

Neben Planungshinweisen für die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen sind auch<br />

Hinweise für die Zuordnung und Eingliederung in Räume und Bauten enthalten, die eine<br />

Flächenermittlung unter ergonomischen Gesichtspunkten darstellen. Es werden Planungshinweise<br />

für eine funktionelle Raumgestaltung gegeben, welche auf physiologische, physikalische und<br />

soziale Gegebenheiten Rücksicht nimmt.<br />

Für die Büroarbeitsplatzgestaltung liegen noch eine Unzahl von ÖNORMEN vor, welche im<br />

Konkreten auf spezifische Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes abgestimmt sind. Diese<br />

Normen beziehen sich nicht nur auf die Gestaltung, sondern auch auf die Arbeitsplatzausstattung<br />

und die Beschaffenheit von Ausstattungselementen, wie z.B. Sessel, Tisch u.dgl.<br />

<strong>5.2</strong>.<strong>5.2</strong> EU Bildschirmrichtlinie<br />

Die EU Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG ist eine Richtlinie des Rates, die Mindestvorschriften<br />

bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten<br />

darstellt.<br />

Gesundheitsbericht Wien 1997<br />

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