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V. ARBEIT UND GESUNDHEIT <strong>Bildschirmarbeit</strong><br />
Klimafaktoren:<br />
Luft: Trockentemperatur, Feuchtigkeit, Strömungsgeschwindigkeit.<br />
Wärmestrahlung: Durch Sonne und warme Körper.<br />
Isolation: Durch Kleidung.<br />
Arbeit: Wärmeproduktion durch physiologische Arbeit.<br />
Kompensationsmöglichkeiten: Diese Faktoren können sich in bestimmten Grenzen kompensieren.<br />
Eine ansteigende Raumtemperatur kann durch Heben der Strömungsgeschwindigkeit der Luft oder<br />
durch sinkende Luftfeuchtigkeit kompensiert werden. Eine stärkere körperliche Arbeit kann durch<br />
erniedrigte Körpertemperatur kompensiert werden.<br />
Empfohlene Klimawerte: (diese sind vom Ausmaß der körperlichen Arbeit abhängig.<br />
Relative Luftfeuchtigkeit: 40-60 Prozent<br />
Luftgeschwindigkeit: Bei ca. 20 Grad bis zu 1m/sec<br />
Bei Büroarbeit stellt sich das optimale Raumklima wie folgt dar:<br />
• Lufttemperatur 21 Grad<br />
• Relative Luftfeuchtigkeit: 50 %<br />
• Luftbewegung: max.0,1 m/s<br />
<strong>5.2</strong>.5 Richtlinien zur <strong>Bildschirmarbeit</strong><br />
<strong>5.2</strong>.5.1 ÖNORMEN<br />
Die ÖNORM 8010 bietet eine Grundlage für die ergonomische Gestaltung von Büroarbeitsplätzen.<br />
Unter Berücksichtigung der ergonomischen Erkenntnisse und der absehbaren organisatorischen<br />
und technischen Entwicklung dient sie der Planung und Überprüfung von Bauten und Räumen, in<br />
denen Büroarbeit verrichtet <strong>wir</strong>d.<br />
Neben Planungshinweisen für die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen sind auch<br />
Hinweise für die Zuordnung und Eingliederung in Räume und Bauten enthalten, die eine<br />
Flächenermittlung unter ergonomischen Gesichtspunkten darstellen. Es werden Planungshinweise<br />
für eine funktionelle Raumgestaltung gegeben, welche auf physiologische, physikalische und<br />
soziale Gegebenheiten Rücksicht nimmt.<br />
Für die Büroarbeitsplatzgestaltung liegen noch eine Unzahl von ÖNORMEN vor, welche im<br />
Konkreten auf spezifische Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes abgestimmt sind. Diese<br />
Normen beziehen sich nicht nur auf die Gestaltung, sondern auch auf die Arbeitsplatzausstattung<br />
und die Beschaffenheit von Ausstattungselementen, wie z.B. Sessel, Tisch u.dgl.<br />
<strong>5.2</strong>.<strong>5.2</strong> EU Bildschirmrichtlinie<br />
Die EU Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG ist eine Richtlinie des Rates, die Mindestvorschriften<br />
bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten<br />
darstellt.<br />
Gesundheitsbericht Wien 1997<br />
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