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V. ARBEIT UND GESUNDHEIT <strong>Bildschirmarbeit</strong><br />

Von den Befragten, welche bis zu 8 Stunden täglich ihre Arbeit am Computer verrichten, sind<br />

dagegen nur mehr 18 Prozent frei von körperlichen Beschwerden. Die überwiegende Mehrheit (82<br />

%) gibt bereits gesundheitliche Probleme an.<br />

Personen, die länger als 8 Stunden pro Tag mit <strong>Bildschirmarbeit</strong> befaßt sind, sind hinsichtlich ihrer<br />

Gesundheit am meisten gefährdet. 86 Prozent von ihnen haben Gesundheitsbeschwerden, nur 14<br />

Prozent geben an, keine derartigen Probleme zu haben.<br />

Grafik 6: Häufigkeit der Beschwerden in Abhängigkeit zur <strong>Bildschirmarbeit</strong>sdauer<br />

Häufigkeit der Beschwerden (in %)<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

66,7<br />

33,3<br />

Gesundheitsbericht Wien 1997<br />

Beschwerden keine Beschwerden<br />

27,3<br />

72,7<br />

67,4<br />

bis 2 Std. bis 4 Std. bis 6 Std. bis 8 Std. über 8 Std.<br />

32,4<br />

Tägliche <strong>Bildschirmarbeit</strong>sdauer<br />

<strong>5.2</strong>.7 Präventivmaßnahmen für <strong>Bildschirmarbeit</strong>splätze<br />

Daß Beschwerden (insbesondere die Skelettmuskulatur und die Augen betreffend) bei<br />

<strong>Bildschirmarbeit</strong>erInnen auftreten, ist bekannt. Doch wissen nur die Wenigsten über das Ausmaß<br />

und die damit verbundenen Tragweiten und Konsequenzen Bescheid.<br />

Die gesetzlichen Bestimmungen der Bildschirmverordnung geben Richtlinien, um nachhaltigen<br />

Schäden vorzubeugen. Darüber hinaus scheint es aber notwendig, Maßnahmen zu setzen, welche<br />

dem Arbeitnehmer / der Arbeitnehmerin ein möglichst gutes Arbeitsumfeld und nachhaltig<br />

optimale Arbeitsbedingungen verschaffen.<br />

<strong>5.2</strong>.7.1 Arbeitsorganisation Pausen<br />

In der Bildschirmverordnung ist definiert, welche Tätigkeit als <strong>Bildschirmarbeit</strong> gewertet <strong>wir</strong>d.<br />

Ferner werden Pausenzeiten für <strong>Bildschirmarbeit</strong>erInnen vorgeschrieben. In der Verordnung ist<br />

festgehalten, daß jeweils nach 50 Minuten ununterbrochener <strong>Bildschirmarbeit</strong> eine Pause oder ein<br />

Tätigkeitswechsel von mindestens 10 Minuten erfolgen muß. Es <strong>wir</strong>d dabei eingeräumt, daß diese<br />

81,7<br />

18,3<br />

85,7<br />

14,3<br />

36

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