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V. ARBEIT UND GESUNDHEIT <strong>Bildschirmarbeit</strong><br />
Von den Befragten, welche bis zu 8 Stunden täglich ihre Arbeit am Computer verrichten, sind<br />
dagegen nur mehr 18 Prozent frei von körperlichen Beschwerden. Die überwiegende Mehrheit (82<br />
%) gibt bereits gesundheitliche Probleme an.<br />
Personen, die länger als 8 Stunden pro Tag mit <strong>Bildschirmarbeit</strong> befaßt sind, sind hinsichtlich ihrer<br />
Gesundheit am meisten gefährdet. 86 Prozent von ihnen haben Gesundheitsbeschwerden, nur 14<br />
Prozent geben an, keine derartigen Probleme zu haben.<br />
Grafik 6: Häufigkeit der Beschwerden in Abhängigkeit zur <strong>Bildschirmarbeit</strong>sdauer<br />
Häufigkeit der Beschwerden (in %)<br />
100<br />
90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
66,7<br />
33,3<br />
Gesundheitsbericht Wien 1997<br />
Beschwerden keine Beschwerden<br />
27,3<br />
72,7<br />
67,4<br />
bis 2 Std. bis 4 Std. bis 6 Std. bis 8 Std. über 8 Std.<br />
32,4<br />
Tägliche <strong>Bildschirmarbeit</strong>sdauer<br />
<strong>5.2</strong>.7 Präventivmaßnahmen für <strong>Bildschirmarbeit</strong>splätze<br />
Daß Beschwerden (insbesondere die Skelettmuskulatur und die Augen betreffend) bei<br />
<strong>Bildschirmarbeit</strong>erInnen auftreten, ist bekannt. Doch wissen nur die Wenigsten über das Ausmaß<br />
und die damit verbundenen Tragweiten und Konsequenzen Bescheid.<br />
Die gesetzlichen Bestimmungen der Bildschirmverordnung geben Richtlinien, um nachhaltigen<br />
Schäden vorzubeugen. Darüber hinaus scheint es aber notwendig, Maßnahmen zu setzen, welche<br />
dem Arbeitnehmer / der Arbeitnehmerin ein möglichst gutes Arbeitsumfeld und nachhaltig<br />
optimale Arbeitsbedingungen verschaffen.<br />
<strong>5.2</strong>.7.1 Arbeitsorganisation Pausen<br />
In der Bildschirmverordnung ist definiert, welche Tätigkeit als <strong>Bildschirmarbeit</strong> gewertet <strong>wir</strong>d.<br />
Ferner werden Pausenzeiten für <strong>Bildschirmarbeit</strong>erInnen vorgeschrieben. In der Verordnung ist<br />
festgehalten, daß jeweils nach 50 Minuten ununterbrochener <strong>Bildschirmarbeit</strong> eine Pause oder ein<br />
Tätigkeitswechsel von mindestens 10 Minuten erfolgen muß. Es <strong>wir</strong>d dabei eingeräumt, daß diese<br />
81,7<br />
18,3<br />
85,7<br />
14,3<br />
36