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V. ARBEIT UND GESUNDHEIT <strong>Bildschirmarbeit</strong><br />
Eine Evaluierung zielt auf die Verbesserung von Gesundheitsförderungsprogrammen und die<br />
gesundheitsbezogene Infrastruktur ab, um so rationale Ressourcen bzw. Allokation<br />
(Mittelverwendung) zu gewährleisten. Evaluierung bedeutet, systematisch aus bisherigen<br />
Erfahrungen zu lernen und vor diesem Erfahrungshintergrund die Vorbereitung künftiger<br />
Aktivitäten zu optimieren. Im Interesse dauerhafter Effizienz und Effektivitätssteigerung sollte die<br />
Evaluierung jedes Gesundheitsförderungsprogramm begleiten.<br />
Die Basis für eine erfolgreiche Evaluierung sind Struktur-, Prozeß- und Ergebnisqualität. Letztere -<br />
insbesondere als Kosten-Nutzen- sowie Kosten-Wirksamkeitsanalyse - steht oftmals im<br />
Vordergrund des Interesses für die Praxis sowie deren Einfluß auf spezifische<br />
Organisationsstrukturen und Implementierungsstrategien.<br />
Dies würde für die Umsetzung im Gesundheitsbereich folgenden Merkmale erfordern:<br />
Kosten-Nutzen-Analyse Kosten-Wirksamkeits-Analyse<br />
Aufwand ( Ausnahme nicht monetarisierbare Kosten ) = Nenner der Relation<br />
Vergleich monetärer Investitionen mit - Vergleich monetärer Kosten mit nicht<br />
betriebs<strong>wir</strong>tschaftlichen Netto-Effekten monetären, quantifizierbaren Effekten<br />
(Investitionsertrag)<br />
Potentieller Maßstab der Bewertung: Betriebs<strong>wir</strong>tschaftliche Effekte können<br />
Unternehmensweit angestrebte Ertragsrate berücksichtigt werden<br />
Ermöglicht den Ertragsvergleich Ermöglicht den Effektivitäts- und<br />
Effizienz<br />
gesundheitsbezogener und anderer vergleich für verschiedene Vorgehens-<br />
Investitionen weisen<br />
Gerade auf dem Gebiet der betrieblichen Vorsorge erscheint es als unverzichtbar, auf dieser Basis<br />
Implementierungsmaßnahmen zu verstärken, um die Akzeptanz von Umsetzungsmaßnahmen zu<br />
gewährleisten.<br />
<strong>5.2</strong>.9 Zusammenfassung und Diskussion<br />
Durch die in Kraft getretenen gesetzlichen Vorschriften wurden dem Arbeitgeber Richtlinien in<br />
die Hand gegeben, welche ihn verpflichten, zum Wohle des Arbeitnehmers Rahmenbedingungen<br />
zu schaffen, welche ein ergonomisches Arbeiten ermöglichen.<br />
Besonderer Wert wurde hierbei dem <strong>Bildschirmarbeit</strong>splatz, der regelmäßigen Untersuchung der<br />
Augen und den Bildschirmpausen beigemessen.<br />
Aus vorliegender Arbeit geht hervor, daß die <strong>Bildschirmarbeit</strong>spausen von den<br />
BetriebsmitarbeiterInnen nicht eingehalten werden. Dies hauptsächlich aus drei Gründen: Erstens<br />
aufgrund mangelnder Information, zweitens aufgrund der anfallenden Arbeitsmengen (welche oft<br />
nur schwer steuerbar sind) und drittens aufgrund der Arbeitsorganisation. All dies sind<br />
nachvollziehbare Gründe, die aber keine Rechtfertigung für ein anderes Handeln darstellen dürfen.<br />
Gesundheitsbericht Wien 1997<br />
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