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V. ARBEIT UND GESUNDHEIT <strong>Bildschirmarbeit</strong><br />

Eine Evaluierung zielt auf die Verbesserung von Gesundheitsförderungsprogrammen und die<br />

gesundheitsbezogene Infrastruktur ab, um so rationale Ressourcen bzw. Allokation<br />

(Mittelverwendung) zu gewährleisten. Evaluierung bedeutet, systematisch aus bisherigen<br />

Erfahrungen zu lernen und vor diesem Erfahrungshintergrund die Vorbereitung künftiger<br />

Aktivitäten zu optimieren. Im Interesse dauerhafter Effizienz und Effektivitätssteigerung sollte die<br />

Evaluierung jedes Gesundheitsförderungsprogramm begleiten.<br />

Die Basis für eine erfolgreiche Evaluierung sind Struktur-, Prozeß- und Ergebnisqualität. Letztere -<br />

insbesondere als Kosten-Nutzen- sowie Kosten-Wirksamkeitsanalyse - steht oftmals im<br />

Vordergrund des Interesses für die Praxis sowie deren Einfluß auf spezifische<br />

Organisationsstrukturen und Implementierungsstrategien.<br />

Dies würde für die Umsetzung im Gesundheitsbereich folgenden Merkmale erfordern:<br />

Kosten-Nutzen-Analyse Kosten-Wirksamkeits-Analyse<br />

Aufwand ( Ausnahme nicht monetarisierbare Kosten ) = Nenner der Relation<br />

Vergleich monetärer Investitionen mit - Vergleich monetärer Kosten mit nicht<br />

betriebs<strong>wir</strong>tschaftlichen Netto-Effekten monetären, quantifizierbaren Effekten<br />

(Investitionsertrag)<br />

Potentieller Maßstab der Bewertung: Betriebs<strong>wir</strong>tschaftliche Effekte können<br />

Unternehmensweit angestrebte Ertragsrate berücksichtigt werden<br />

Ermöglicht den Ertragsvergleich Ermöglicht den Effektivitäts- und<br />

Effizienz<br />

gesundheitsbezogener und anderer vergleich für verschiedene Vorgehens-<br />

Investitionen weisen<br />

Gerade auf dem Gebiet der betrieblichen Vorsorge erscheint es als unverzichtbar, auf dieser Basis<br />

Implementierungsmaßnahmen zu verstärken, um die Akzeptanz von Umsetzungsmaßnahmen zu<br />

gewährleisten.<br />

<strong>5.2</strong>.9 Zusammenfassung und Diskussion<br />

Durch die in Kraft getretenen gesetzlichen Vorschriften wurden dem Arbeitgeber Richtlinien in<br />

die Hand gegeben, welche ihn verpflichten, zum Wohle des Arbeitnehmers Rahmenbedingungen<br />

zu schaffen, welche ein ergonomisches Arbeiten ermöglichen.<br />

Besonderer Wert wurde hierbei dem <strong>Bildschirmarbeit</strong>splatz, der regelmäßigen Untersuchung der<br />

Augen und den Bildschirmpausen beigemessen.<br />

Aus vorliegender Arbeit geht hervor, daß die <strong>Bildschirmarbeit</strong>spausen von den<br />

BetriebsmitarbeiterInnen nicht eingehalten werden. Dies hauptsächlich aus drei Gründen: Erstens<br />

aufgrund mangelnder Information, zweitens aufgrund der anfallenden Arbeitsmengen (welche oft<br />

nur schwer steuerbar sind) und drittens aufgrund der Arbeitsorganisation. All dies sind<br />

nachvollziehbare Gründe, die aber keine Rechtfertigung für ein anderes Handeln darstellen dürfen.<br />

Gesundheitsbericht Wien 1997<br />

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