05.08.2013 Aufrufe

VOIP MOBILES INTERNET - Profiler24

VOIP MOBILES INTERNET - Profiler24

VOIP MOBILES INTERNET - Profiler24

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

24<br />

Unternehmensführung<br />

Betrieb verwendet wird. Wenn der Unternehmer allerdings<br />

bereits schon vorher bei seiner Einkommenserklärung<br />

Abschreibungen geltend gemacht hat, kann er<br />

bei der Firmensteuererklärung nur mehr den verminderten<br />

Betrag angeben<br />

Tipp 3: Gemeindesteuer sparen durch Splitting<br />

des Betriebs<br />

Firmen, die weniger als 24.500 Euro Gewerbeertrag erwirtschaften,<br />

müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Wer<br />

seine Firma in zwei Betriebe aufteilt, kann den Freibetrag<br />

zwei Mal in Anspruch nehmen. Das ist jedoch nur<br />

möglich, wenn die beiden Unternehmen nicht wesensverwandt<br />

sind oder wenn die beiden Gewerbebetriebe<br />

räumlich getrennt sind und einen getrennten Einkauf,<br />

Buchführung etc. haben.<br />

Tipp 4: Arbeitszimmer<br />

Ab 2007 kann das Arbeitszimmer zuhause nur noch abgesetzt<br />

werden, wenn es der Mittelpunkt der gesamten<br />

Berufs- und Betriebstätigkeit ist. Wer nur 50 Prozent<br />

seiner Tätigkeiten darin erledigt, kann das häusliche<br />

Büro nur mit bis zu 1.250 Euro pro Jahr geltend machen.<br />

Das Gleiche gilt, wenn kein anderer Arbeitsplatz<br />

zur Verfügung steht. Um den beschränkten Abzug der<br />

Arbeitszimmerkosten zu umgehen, hat der Fachhändler<br />

verschiedene Möglichkeiten. Wenn er den Raum beispielsweise<br />

als Werkstatt deklariert und diese offensichtlich<br />

für den Publikumsverkehr geöffnet ist, können<br />

die Kosten ohne Einschränkungen abgesetzt werden.<br />

Optimal ist es, wenn die Werkstatt auch einen eigenen<br />

Eingangsbereich hat. Eine weitere Möglichkeit ist, wenn<br />

das Arbeitszimmer räumlich von der Privatwohnung getrennt<br />

ist, also beispielsweise ein Dachgeschoss oder<br />

Keller in der Nachbarschaft. Schwierig wird das jedoch,<br />

wenn ein Raum im gleichen Haus angemietet wird, und<br />

vor allem in der gleichen Etage der Mietwohnung.<br />

Tipp 5: Pendlerpauschale und Firmenwagen<br />

Ab 2007 macht das Finanzamt ernst mit der Kürzung<br />

der Entfernungspauschalen. Künftig kann man erst ab<br />

einer Wegstrecke von 21 km jeden gefahrenen Kilo-<br />

meter mit 30 Cent geltend machen. Das gilt auch für<br />

Selbstständige. Unter dem Aspekt der Firmenwagenregelung<br />

ist für diese aber interessant, dass die Fahrten<br />

zwischen Wohnung und Arbeitsstätte laut Gesetz als betriebliche<br />

Fahrten zählen – und zwar ab dem ersten Kilometer.<br />

Wenn Fachhändler folglich jeden Kilometer auf<br />

ihrem Arbeitsweg korrekt aufsummieren, dann können<br />

sie dem Finanzamt auch leichter veranschaulichen,<br />

dass der Firmenwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich<br />

genutzt wird. Das ist wichtig für die Steuererklärung,<br />

weil somit die Ein-Prozent-Regelung für das Firmenfahrzeug<br />

gilt: Sprich ein Prozent des Listenpreises<br />

des Wagens muss als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung<br />

angegeben werden. Dazu kommen noch 0,03<br />

Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer für<br />

Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitstätte.<br />

Bei der Einkommenssteuerveranlagung kann man allerdings<br />

Werbekosten für diese Fahrtstrecke geltend machen.<br />

Und diese liegen wie üblich bei 30 Cents pro gefahrenen<br />

Kilometer.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!