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Tipp 6: Spenden<br />

Wer Schulen oder Hilfsorganisationen alte Geräte wie<br />

Rechner oder Monitore schenkt, erhält dafür − meist auf<br />

Anfrage − eine Spendenquittung, die er absetzen kann.<br />

Hier sollte ein Fachhändler aber darauf achten, dass als<br />

Spendenwert nicht ein Betrag vermerkt ist, der höher<br />

als der Buchwert der Geräte ist. Denn ansonsten kann<br />

der Finanzbeamte eine Nachzahlung für die Sachspende<br />

verlangen. Die Begründung dafür lautet, dass dem<br />

Fachhändler ein Gewinn (Wert der Sachspende laut<br />

Quittung abzüglich Buchwert) entstanden ist.<br />

Tipp 7: Ansparrücklage für Existenzgründer<br />

Existenzgründer können Rücklagen bilden, das heißt<br />

Gegenstände, die noch nicht gekauft wurden, bereits<br />

vorher absetzen und so den Gewinn mildern. Dadurch<br />

sollen die Firmeninhaber die Möglichkeit haben, Reserven<br />

für spätere Investitionen anzusparen. Dem Finanzamt<br />

muss eine plausible Liste mit den geplanten<br />

Anschaffungen vorgelegt werden. Existenzgründer können<br />

bis zu 307.000 Euro als Ansparabschreibung bilden.<br />

Wer nichts kauft, muss diese erst nach fünf Jahren<br />

aufl ösen. Der Betrag schlägt sich dann allerdings<br />

auf den Gewinn.<br />

Tipp 8: Sparerfreibetrag<br />

Der Sparerfreibetrag schrumpft ab 2007 auf 750 Euro<br />

für Ledige und auf 1.500 Euro für Ehepaare. Kindern<br />

ohne Einkünfte stehen jedoch höhere Freibeträge zu,<br />

und zwar bis zu 8.501 Euro. Es kann sich rentieren, einen<br />

Teil des Vermögens auf die Kinder zu übertragen.<br />

Das muss allerdings dann auch dem Finanzamt gegenüber<br />

klar erkenntlich sein, sprich die Beamten überprüfen,<br />

ob das Geld in den Verfügungsbereich der Kinder<br />

übergegangen ist. Vater oder Mutter sollten daher keinesfalls<br />

die Zinsen des übertragenen Vermögens auf<br />

das eigene Konto überweisen.<br />

Marketing<br />

Tipp 9: Zinseinnahmen<br />

Gutverdienende ältere Arbeitnehmer und Selbstständige<br />

haben eine Möglichkeit den gekürzten Sparerfreibetrag<br />

zu umgehen. Sie können ihr gespartes Vermögen<br />

so umschichten, dass die Zinsen erst zur Rente ausbezahlt<br />

werden, wenn ihre Einkommenssteuerbelastung<br />

sinkt und der Steuersatz niedriger ist. Als Geldanlagen<br />

eigenen sich zum Beispiel Bundesschatzbriefe, die die<br />

Erträge erst nach einigen Jahren ausschütten.<br />

Tipp 10: Finanzspritzen<br />

Wer einem Bekannten oder einem Familienmitglied<br />

Geld leiht, um dessen Selbstständigkeit zu unterstützen,<br />

wird dies meist über einen Darlehensvertrag machen.<br />

Muss die Firma dann allerdings Insolvenz anmelden,<br />

kann man die Darlehensverluste nicht steuerlich<br />

geltend machen. Anders ist die Situation, wenn mit der<br />

Finanzspritze eine so genannte stille Beteiligung fi nanziert<br />

wird. Diese kann im Falle einer Pleite abgesetzt<br />

werden.<br />

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