VOIP MOBILES INTERNET - Profiler24
VOIP MOBILES INTERNET - Profiler24
VOIP MOBILES INTERNET - Profiler24
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Tipp 6: Spenden<br />
Wer Schulen oder Hilfsorganisationen alte Geräte wie<br />
Rechner oder Monitore schenkt, erhält dafür − meist auf<br />
Anfrage − eine Spendenquittung, die er absetzen kann.<br />
Hier sollte ein Fachhändler aber darauf achten, dass als<br />
Spendenwert nicht ein Betrag vermerkt ist, der höher<br />
als der Buchwert der Geräte ist. Denn ansonsten kann<br />
der Finanzbeamte eine Nachzahlung für die Sachspende<br />
verlangen. Die Begründung dafür lautet, dass dem<br />
Fachhändler ein Gewinn (Wert der Sachspende laut<br />
Quittung abzüglich Buchwert) entstanden ist.<br />
Tipp 7: Ansparrücklage für Existenzgründer<br />
Existenzgründer können Rücklagen bilden, das heißt<br />
Gegenstände, die noch nicht gekauft wurden, bereits<br />
vorher absetzen und so den Gewinn mildern. Dadurch<br />
sollen die Firmeninhaber die Möglichkeit haben, Reserven<br />
für spätere Investitionen anzusparen. Dem Finanzamt<br />
muss eine plausible Liste mit den geplanten<br />
Anschaffungen vorgelegt werden. Existenzgründer können<br />
bis zu 307.000 Euro als Ansparabschreibung bilden.<br />
Wer nichts kauft, muss diese erst nach fünf Jahren<br />
aufl ösen. Der Betrag schlägt sich dann allerdings<br />
auf den Gewinn.<br />
Tipp 8: Sparerfreibetrag<br />
Der Sparerfreibetrag schrumpft ab 2007 auf 750 Euro<br />
für Ledige und auf 1.500 Euro für Ehepaare. Kindern<br />
ohne Einkünfte stehen jedoch höhere Freibeträge zu,<br />
und zwar bis zu 8.501 Euro. Es kann sich rentieren, einen<br />
Teil des Vermögens auf die Kinder zu übertragen.<br />
Das muss allerdings dann auch dem Finanzamt gegenüber<br />
klar erkenntlich sein, sprich die Beamten überprüfen,<br />
ob das Geld in den Verfügungsbereich der Kinder<br />
übergegangen ist. Vater oder Mutter sollten daher keinesfalls<br />
die Zinsen des übertragenen Vermögens auf<br />
das eigene Konto überweisen.<br />
Marketing<br />
Tipp 9: Zinseinnahmen<br />
Gutverdienende ältere Arbeitnehmer und Selbstständige<br />
haben eine Möglichkeit den gekürzten Sparerfreibetrag<br />
zu umgehen. Sie können ihr gespartes Vermögen<br />
so umschichten, dass die Zinsen erst zur Rente ausbezahlt<br />
werden, wenn ihre Einkommenssteuerbelastung<br />
sinkt und der Steuersatz niedriger ist. Als Geldanlagen<br />
eigenen sich zum Beispiel Bundesschatzbriefe, die die<br />
Erträge erst nach einigen Jahren ausschütten.<br />
Tipp 10: Finanzspritzen<br />
Wer einem Bekannten oder einem Familienmitglied<br />
Geld leiht, um dessen Selbstständigkeit zu unterstützen,<br />
wird dies meist über einen Darlehensvertrag machen.<br />
Muss die Firma dann allerdings Insolvenz anmelden,<br />
kann man die Darlehensverluste nicht steuerlich<br />
geltend machen. Anders ist die Situation, wenn mit der<br />
Finanzspritze eine so genannte stille Beteiligung fi nanziert<br />
wird. Diese kann im Falle einer Pleite abgesetzt<br />
werden.<br />
25