Die Renaturierung des Oberlaufs der Walluf - Zeller
Die Renaturierung des Oberlaufs der Walluf - Zeller
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<strong>Renaturierung</strong> <strong>des</strong> <strong>Oberlaufs</strong> <strong>der</strong> <strong>Walluf</strong> 28<br />
2.1.12 Abschnitt 133 und 132<br />
Für den Anfang <strong>des</strong> Bachabschnittes gilt Gleiches wie für den vorigen. Flächen <strong>der</strong><br />
Grundstücke 13, 14 und 15 müssen zugekauft werden, um dem Bach mehr<br />
Ausbreitungsmöglichkeiten zu gegeben, und Ufergehölz angepflanzt werden. <strong>Die</strong>s<br />
könnte im Fall <strong>des</strong> Grundstücks 15 wie<strong>der</strong> durch einen Tausch eines<br />
gemeindeeigenen Weges geschehen.<br />
Das Gebäude <strong>des</strong> Grundstücks 16 ist eine Doppelgarage. Der Eigentümer hat hier,<br />
um an seine Garage heranzukommen, den gesamten Abschnitt verrohrt und<br />
aufgeschüttet. <strong>Die</strong>s muss unverzüglich rückgängig gemacht werden, die Garagen<br />
können danach durch Stege wie<strong>der</strong> zugänglich gemacht werden.<br />
Vor dem Grundstück 16 besteht nur wenig Möglichkeit, dem Bach genug Platz zur<br />
Verfügung zu stellen, eine Verrohrung ist allerdings nicht notwendig. Um eine freie<br />
Passierbarkeit zu gewährleisten, muss diese entfernt werden. <strong>Die</strong>s ist auch hier, wo<br />
nur wenig Platz zur Verfügung steht, ohne weiteres möglich:<br />
Abb.: Landschaftsplan Schlangenbad, Juni 1998, S.126)<br />
<strong>Die</strong> weitere Unterführung <strong>der</strong> Straße ist wohl nicht vermeidbar und auch durch eine<br />
Brücke nicht ausgleichbar, die Rohre durch die die <strong>Walluf</strong> hier fließt, sind allerdings<br />
viel zu eng. Ein Ersatz dieser Rohre durch ein umtunneltes Bachbett ist erfor<strong>der</strong>lich<br />
Direkt nach <strong>der</strong> Überquerung <strong>der</strong> Straße ist dann wie<strong>der</strong> eine breitere Öffnung <strong>des</strong><br />
Bachbetts erfor<strong>der</strong>lich. „Nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sind, sofern<br />
nicht überwiegende Gründe <strong>des</strong> Wohls <strong>der</strong> Allgemeinheit entgegenstehen, in einem<br />
angemessenen Zeitraum wie<strong>der</strong> in einen naturnahen Zustand zurückzuführen“ (HWG<br />
§59, Abs.2). In diesem Fall ist das Allgemeinwohl aber sicherlich eine naturnahe<br />
Umwelt. Eine Öffnung <strong>der</strong> Verrohrung sieht auch <strong>der</strong> Landschaftsplan vor.<br />
Hierzu könnte die Südecke <strong>des</strong> Grundstücks 18 zugekauft werden und auch die<br />
Straße und <strong>der</strong> Fußweg könnten hier etwas an Platz abgeben. Insgesamt sollten<br />
dem Bach min<strong>des</strong>tens 4 m in <strong>der</strong> Breite zur Verfügung stehen, um Uferbereich und<br />
Uferbepflanzung genug Raum zu geben. Im weiteren Verlauf wird dies schon etwas<br />
unproblematischer, da die Gemeinde hier eigene Flächen besitzt.<br />
Hierfür muss das Bushäuschen entfernt und die Straße für eine neue Haltestelle<br />
verengt werden.<br />
.<br />
Johannes <strong>Zeller</strong> Student <strong>der</strong> Geographie an <strong>der</strong> Ruhr- Uni- Bochum 05.12.02