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Lernbereich Kunststoff_57_1_304.pdf

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GUV <strong>57</strong>.1.30.4<br />

36<br />

Epoxidharze (EP-Harze)<br />

Epoxidharze werden als Gießharze, Laminierharze<br />

oder als Klebstoffe angeboten.<br />

Die Brandgefahr bei EP-Harzen ist gering.<br />

Dafür ist jedoch der Hautkontakt mit den<br />

Härtern für EP-Harze gefährlich, da diese<br />

meist aus Aminen bestehen. Bei Hautkontakt<br />

mit Aminen besteht die Gefahr von<br />

Allergien und/oder der Bildung von Ekzemen.<br />

Von EP-Harz oder Härter benetzte Kleidungsstücke<br />

sind sofort abzulegen. Auf<br />

die Haut gelangtes Material muss sofort<br />

mit einem speziellen Reinigungsmittel<br />

(z.B. Cupran) entfernt werden. Anschließend<br />

ist die Haut mit einem speziellen<br />

Hautschutzmittel einzucremen.<br />

EP-Harze sind, mit Ausnahme von Klebstoffen,<br />

für den Unterricht der allgemein<br />

bildenden Schulen nicht geeignet!<br />

Polyurethanharze (PU-Harze)<br />

Polyurethanharze werden meist für die<br />

Herstellung von Schäumen verwendet. Es<br />

sind stets nur Einkomponentensysteme<br />

zu verwenden. Da versehentlich in das<br />

Auge gelangtes Harz durch Feuchtigkeit<br />

sofort aushärtet, ist unbedingt eine<br />

Schutzbrille zu tragen.<br />

Zweikomponentensysteme bestehen aus<br />

einem Polyol und einem Isocyanat.<br />

Isocyanat verursacht Reizungen und Allergien<br />

der Haut und der Atemwege. Gute<br />

Lüftung ist wegen des hohen Dampfdrucks<br />

unerlässlich. Benetzte Kleidung<br />

ist unverzüglich abzulegen, auf die Haut<br />

gelangtes Harz mit einem speziellen Reinigungsmittel<br />

(z.B. Cupran) zu entfernen.<br />

Die Haut ist anschließend mit einer speziellen<br />

Hautschutzsalbe einzucremen.<br />

Zweikomponentensysteme sollen im<br />

Unterricht an allgemein bildenden Schulen<br />

möglichst nicht verwendet werden.<br />

Für alle flüssigen<br />

<strong>Kunststoff</strong>e gilt:<br />

Grundsätzlich ist bei der Verarbeitung von<br />

<strong>Kunststoff</strong>en in flüssiger Form Essen, Trinken<br />

und Rauchen in den Arbeitsräumen<br />

verboten!<br />

Die Behälteretiketten und/oder die<br />

Datenblätter sollen im Falle eines Unfalls<br />

dem behandelnden Arzt vorgelegt werden.

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