Lernbereich Kunststoff_57_1_304.pdf
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GUV <strong>57</strong>.1.30.4<br />
36<br />
Epoxidharze (EP-Harze)<br />
Epoxidharze werden als Gießharze, Laminierharze<br />
oder als Klebstoffe angeboten.<br />
Die Brandgefahr bei EP-Harzen ist gering.<br />
Dafür ist jedoch der Hautkontakt mit den<br />
Härtern für EP-Harze gefährlich, da diese<br />
meist aus Aminen bestehen. Bei Hautkontakt<br />
mit Aminen besteht die Gefahr von<br />
Allergien und/oder der Bildung von Ekzemen.<br />
Von EP-Harz oder Härter benetzte Kleidungsstücke<br />
sind sofort abzulegen. Auf<br />
die Haut gelangtes Material muss sofort<br />
mit einem speziellen Reinigungsmittel<br />
(z.B. Cupran) entfernt werden. Anschließend<br />
ist die Haut mit einem speziellen<br />
Hautschutzmittel einzucremen.<br />
EP-Harze sind, mit Ausnahme von Klebstoffen,<br />
für den Unterricht der allgemein<br />
bildenden Schulen nicht geeignet!<br />
Polyurethanharze (PU-Harze)<br />
Polyurethanharze werden meist für die<br />
Herstellung von Schäumen verwendet. Es<br />
sind stets nur Einkomponentensysteme<br />
zu verwenden. Da versehentlich in das<br />
Auge gelangtes Harz durch Feuchtigkeit<br />
sofort aushärtet, ist unbedingt eine<br />
Schutzbrille zu tragen.<br />
Zweikomponentensysteme bestehen aus<br />
einem Polyol und einem Isocyanat.<br />
Isocyanat verursacht Reizungen und Allergien<br />
der Haut und der Atemwege. Gute<br />
Lüftung ist wegen des hohen Dampfdrucks<br />
unerlässlich. Benetzte Kleidung<br />
ist unverzüglich abzulegen, auf die Haut<br />
gelangtes Harz mit einem speziellen Reinigungsmittel<br />
(z.B. Cupran) zu entfernen.<br />
Die Haut ist anschließend mit einer speziellen<br />
Hautschutzsalbe einzucremen.<br />
Zweikomponentensysteme sollen im<br />
Unterricht an allgemein bildenden Schulen<br />
möglichst nicht verwendet werden.<br />
Für alle flüssigen<br />
<strong>Kunststoff</strong>e gilt:<br />
Grundsätzlich ist bei der Verarbeitung von<br />
<strong>Kunststoff</strong>en in flüssiger Form Essen, Trinken<br />
und Rauchen in den Arbeitsräumen<br />
verboten!<br />
Die Behälteretiketten und/oder die<br />
Datenblätter sollen im Falle eines Unfalls<br />
dem behandelnden Arzt vorgelegt werden.