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Zur Angemessenheit von Optionspreisen - ESCP Europe

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- 20 -<br />

Ein weiteres Beispiel für Preisdifferenzen ist eine Call-Option auf die Deutsche Telekom<br />

mit Fälligkeit Dezember 2002 und einem Ausübungspreis <strong>von</strong> 13,00 Euro. Am<br />

18.9.02 um 11:46 Uhr 36 sec. lag der Marktpreis dieser Option bei 0,38 Euro und am<br />

19.9.02 um 11:27 Uhr 36 sec. bei 0,45 Euro. Nach dem Black/Scholes-Modell ergeben<br />

sich genau umgekehrte rechnerische Optionspreise <strong>von</strong> 0,47 € für den ersten<br />

Fall und <strong>von</strong> 0,38 Euro für den zweiten Fall.<br />

Diese für einen vollkommenen Markt paradoxen Beobachtungen sprechen dafür,<br />

dass entweder die Annahmen des Black/Scholes-Modells in der Realität nicht vorliegen<br />

oder dass der Optionsmarkt möglicherweise nicht vollkommen effizient ist. Black<br />

vermutet Ineffizienzen des Optionsmarktes. 50 Eine Folge dieser Ineffizienzen ist die<br />

Existenz <strong>von</strong> Arbitragemöglichkeiten, die in den oben erwähnten Beispielen allerdings<br />

nicht genutzt wurden. Damit ergeben sich Probleme bei der Nutzung <strong>von</strong> Absicherungsstrategien,<br />

da der Optionsmarkt infolge <strong>von</strong> Marktunvollkommenheiten kein<br />

perfektes Hedging ermöglicht.<br />

5.6 <strong>Zur</strong> Bilanzierung <strong>von</strong> Aktienoptionen nach ED 2<br />

Die mit dem Black/Scholes-Modell verbundenen Probleme bei der Bewertung <strong>von</strong><br />

Optionen werfen die Frage auf, ob mit der systematischen Fehlbewertung auch praktische<br />

Implikationen auf die Darstellung der Ertragslage <strong>von</strong> Unternehmen bei Bilanzierung<br />

nach IFRS verbunden sind, wenn Aktienoptionen unter Bezug auf den Exposure<br />

Draft (ED) 2 unter Anwendung des Black/Scholes-Modells bewertet werden. 51<br />

Aus finanzierungstheoretischer Sicht ergeben sich zwei wesentliche Probleme aufgrund<br />

der im Black/Scholes-Modell angenommenen konstanten (unbekannten) Volatilität<br />

in Verbindung mit dem im ED 2 vorgesehenen Bewertungszeitpunkt, der auf<br />

den Zeitpunkt der Gewährung <strong>von</strong> Aktienoptionen abstellt. Einerseits steht zum Zeitpunkt<br />

der Gewährung noch nicht fest, welche Volatilität die Aktie während der Laufzeit<br />

der Option aufweisen wird. Andererseits ist auch die Dynamik der Volatilität im<br />

Zeitablauf unbekannt (siehe auch Abbildung 3). Sofern kein stochastischer Prozess<br />

für die Volatilität angenommen wird, muss diese auf Basis <strong>von</strong> Vergangenheitsdaten<br />

geschätzt werden. Der ED 2 lässt aber sowohl offen, über welchen Zeitraum diese<br />

Volatilität geschätzt werden soll, als auch aufgrund welcher Datendichte. Je längerfristig<br />

das Aktienoptionsprogramm angelegt ist, desto stärker fällt die Volatilität ins<br />

Gewicht. Allein durch unterschiedliche Vorgehensweisen zur Berechnung der Volatilität<br />

eröffnet der ED 2 damit weitgehende bilanzpolitische Spielräume bei der<br />

Bewertung <strong>von</strong> Aktienoptionen.<br />

Auch die dem Modell inhärente Prämisse der Normalverteilung <strong>von</strong> Aktienkursveränderungen<br />

spiegelt offensichtlich nicht die Realität wider (siehe auch Abbildung 6).<br />

Wird das Black/Scholes-Modell ohne eine Modifikation der Volatilität verwendet, werden<br />

bei 5%-Fehlertoleranz 81,6% aller Optionen fehlbewertet. Da somit nur ein<br />

50<br />

Vgl. Black (1972), S. 413-415; Black schließt jedoch Arbitragegewinne nach Berücksichtigung <strong>von</strong><br />

Transaktionskosten aus.<br />

51<br />

An dieser Stelle soll keine Würdigung des ED 2 hinsichtlich buchhalterischer Probleme<br />

vorgenommen werden, wie etwa dem Verstoß gegen das pagatorische Prinzip durch die<br />

erfolgswirksame Erfassung realer Optionen selbst bei deren ausübungslosem Verfall.

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