GUV 3.4 - Eisenbahn-Unfallkasse
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EUK aktuell<br />
Auf der Tagesordnung standen<br />
unter anderem folgende Themen:<br />
Kostenentwicklung in der<br />
Sozialversicherung.<br />
Aktuelle Angelegenheiten<br />
der EUK.<br />
Programm der präventiven<br />
Öffentlichkeitsarbeit für das<br />
Jahr 2003.<br />
Kostenentwicklung<br />
in der<br />
Sozialversicherung<br />
Die Problemstellung<br />
Die gesetzliche Sozialversicherung<br />
– oder zutreffender gesagt<br />
– die Probleme der gesetzlichen<br />
Sozialversicherung stehen<br />
zurzeit im Mittelpunkt der politischen<br />
Diskussionen und der<br />
öffentlichen Berichterstattung.<br />
Die Ursachen sind bekannt. Die<br />
Kosten schwappen über, die<br />
Beitragszahler sind nicht weiter<br />
belastbar, hohe Lohnnebenkosten<br />
bedrohen zusätzlich die<br />
Existenz von Arbeitsplätzen.<br />
Ins Gerede gekommen sind insbesondere<br />
die gesetzliche Rentenversicherung<br />
und die gesetzliche<br />
Krankenversicherung.<br />
In der Rentenversicherung wurden<br />
die Beiträge zum 1.1.2003<br />
auf 19,5% des versicherungspflichtigen<br />
Entgelts angehoben,<br />
alternativ hierzu stand ein Aussetzen<br />
oder Hinausschieben<br />
der jährlichen Rentenanpassung<br />
im Raum.<br />
In der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
ist vor der Jahreswende<br />
ein gesetzliches Verbot<br />
von Beitragserhöhungen verkündet<br />
worden. Vor dem In-<br />
Kraft-Treten des Verbots haben<br />
2<br />
Sozialversicherungsträger<br />
im Blickfeld<br />
Am 13. und 14. November 2002 tagte die EUK-Vertreterversammlung in einer<br />
öffentlichen Sitzung in Osnabrück.<br />
mehrere Kassen ihre Beitragssätze<br />
im Eilverfahren auf 14 bis<br />
14,5% des versicherungspflichtigen<br />
Entgelts angehoben. Folgt<br />
man den Experten, drohen<br />
Nullrunden für die Leistungserbringer<br />
bzw. Leistungskürzungen<br />
für die Versicherten.<br />
Sonderfall gesetzliche<br />
Unfallversicherung<br />
Von den Auseinandersetzungen,<br />
die um Renten- und Krankenversicherung<br />
entstanden<br />
sind, ist die gesetzliche Unfallversicherung<br />
nicht unmittelbar<br />
betroffen.<br />
Der Grund dafür, dass die gesetzliche<br />
Unfallversicherung<br />
nicht in die „heiße“ Diskussionen<br />
um die Alterssicherungsund<br />
Gesundheitssysteme einbezogen<br />
worden ist, liegt wohl<br />
darin, dass die gesetzlichen<br />
Unfallversicherungsträger nicht<br />
durch steigende Beiträge aufgefallen<br />
sind. Im Gegenteil, die<br />
Beiträge der Unfallversicherung<br />
sinken seit Jahren.<br />
In einer langjährigen Entwicklung<br />
ist der durchschnittliche<br />
Beitragssatz von 1,53% im Jahre<br />
1976 auf nunmehr 1,31%<br />
gesunken. Für diesen Erfolg<br />
kann man zwei Faktoren benennen<br />
zum einen die hohe Qualität<br />
der Rehabilitation (welche<br />
die Unfall-Folgekosten<br />
senkt) und<br />
zum anderen die stetige Verbesserung<br />
des Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutzes und<br />
somit auch ein stetiger<br />
Rückgang der Unfallzahlen.<br />
Einfluss der Renten- und<br />
Krankenversicherung auf<br />
die Unfallversicherung<br />
Wenn auch die gesetzliche Un-<br />
fallversicherung nicht unmittelbar<br />
in die aktuellen politischen<br />
Diskussionen um die Rentenund<br />
Krankenversicherung einbezogen<br />
sind, so beeinflussen<br />
Maßnahmen auf den beiden<br />
vorgenannten Gebieten im begrenzten<br />
Umfang auch die gesetzliche<br />
Unfallversicherung.<br />
Wäre zum Beispiel die jährliche<br />
Anpassung der gesetzlichen<br />
Renten tatsächlich ausgesetzt<br />
oder verschoben worden, so<br />
wäre dies auch mit den Unfallrenten<br />
geschehen.<br />
Werden Leistungsbegrenzungen<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
eingeführt, so<br />
muss man damit rechnen, dass<br />
vergleichbare Leistungsbeschränkungen<br />
in der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung eingeführt<br />
werden, wie dies zum<br />
Beispiel mit der Einführung von<br />
Festbeträgen für Arznei- und<br />
Verbandmittel zum 1.1.1997<br />
der Fall war.<br />
Die nächste Neuerung, für die<br />
Krankenversicherung erdacht,<br />
ist die ab dem 1.1.2003 gültige<br />
Verordnung zum Fallpauschalensystem<br />
für Krankenhäuser.<br />
Und da die meisten Krankenhäuser<br />
in Deutschland nicht von<br />
der gesetzlichen Unfallversicherung,<br />
sondern von den Gebietskörperschaften<br />
oder von privaten<br />
Gesellschaften getragen<br />
werden, greift die Fallpauschalenregelung<br />
auch auf die gesetzliche<br />
Unfallversicherung<br />
über.<br />
Die Verordnung zum Fallpauschalensystem<br />
sieht vor, dass<br />
die Krankenhäuser zunächst<br />
selbst entscheiden, ob sie am<br />
Fallpauschalensystem teilnehmen<br />
wollen. Ist dies der Fall,<br />
werden die betreffenden Kran-<br />
kenhäuser auch mit den Unfallversicherungsträgern<br />
nach dem<br />
Fallpauschalenpreissystem abrechnen.<br />
Was ist dran am<br />
Fallpauschalensystem?<br />
Nun, in vereinfachter Form: Für<br />
die Behandlung der unterschiedlichen<br />
Erkrankungen<br />
bzw. Verletzungen ist jeweils<br />
eine mittlere Krankenhausverweildauer<br />
festgelegt, nach der<br />
die Höhe der Fallpauschale<br />
bestimmt wird. Zur mittleren Verweildauer<br />
wird jeweils eine „obere“<br />
und eine „untere“ Grenzverweildauer<br />
im Fallpauschalenkatalog<br />
ausgewiesen.<br />
Ist die Verweildauer von Patienten<br />
länger als die obere Grenzverweildauer,<br />
wird für den dafür<br />
im Fallpauschalenkatalog ausgewiesenen<br />
Tag und jeden weiteren<br />
Belegungstag des Krankenhausaufenthalts<br />
zusätzlich<br />
zur Fallpauschale ein (ermäßigtes)<br />
belegungstagesbezogenes<br />
Entgelt abgerechnet.<br />
Ist die Verweildauer kürzer als<br />
die untere Grenzverweildauer,<br />
ist für den dafür im Fallpauschalenkatalog<br />
ausgewiesenen<br />
Tag und jeden weiteren nicht<br />
erbrachten Belegungstag ein<br />
Abschlag von der Fallpauschale<br />
vorzunehmen.<br />
Mit der Fallpauschalenregelung<br />
wird also ein finanzieller Anreiz<br />
geschaffen, die Verweildauer in<br />
den Krankenhäusern auf ein<br />
unbedingt notwendiges Maß zu<br />
begrenzen.<br />
Von Seiten der Leistungserbringer<br />
sind noch nicht alle Vorbehalte<br />
zum Fallpauschalensystem<br />
ausgeräumt, so wird ausgeführt,<br />
insbesondere die<br />
Kostenneutralität müsse gewährleistet<br />
sein. Von Seiten der<br />
Unfallversicherungsträger ist<br />
anzufügen, dass insbesondere<br />
die gute Qualität der Rehabilitation<br />
gewährleistet sein muss,<br />
denn eine gute Qualität der<br />
Rehabilitation in der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung ist ein<br />
Garant für stabile – oder gar<br />
sinkende Beitragssätze.<br />
EUKDialog 1/2003