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GUV 3.4 - Eisenbahn-Unfallkasse

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EUK aktuell<br />

Auf der Tagesordnung standen<br />

unter anderem folgende Themen:<br />

Kostenentwicklung in der<br />

Sozialversicherung.<br />

Aktuelle Angelegenheiten<br />

der EUK.<br />

Programm der präventiven<br />

Öffentlichkeitsarbeit für das<br />

Jahr 2003.<br />

Kostenentwicklung<br />

in der<br />

Sozialversicherung<br />

Die Problemstellung<br />

Die gesetzliche Sozialversicherung<br />

– oder zutreffender gesagt<br />

– die Probleme der gesetzlichen<br />

Sozialversicherung stehen<br />

zurzeit im Mittelpunkt der politischen<br />

Diskussionen und der<br />

öffentlichen Berichterstattung.<br />

Die Ursachen sind bekannt. Die<br />

Kosten schwappen über, die<br />

Beitragszahler sind nicht weiter<br />

belastbar, hohe Lohnnebenkosten<br />

bedrohen zusätzlich die<br />

Existenz von Arbeitsplätzen.<br />

Ins Gerede gekommen sind insbesondere<br />

die gesetzliche Rentenversicherung<br />

und die gesetzliche<br />

Krankenversicherung.<br />

In der Rentenversicherung wurden<br />

die Beiträge zum 1.1.2003<br />

auf 19,5% des versicherungspflichtigen<br />

Entgelts angehoben,<br />

alternativ hierzu stand ein Aussetzen<br />

oder Hinausschieben<br />

der jährlichen Rentenanpassung<br />

im Raum.<br />

In der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

ist vor der Jahreswende<br />

ein gesetzliches Verbot<br />

von Beitragserhöhungen verkündet<br />

worden. Vor dem In-<br />

Kraft-Treten des Verbots haben<br />

2<br />

Sozialversicherungsträger<br />

im Blickfeld<br />

Am 13. und 14. November 2002 tagte die EUK-Vertreterversammlung in einer<br />

öffentlichen Sitzung in Osnabrück.<br />

mehrere Kassen ihre Beitragssätze<br />

im Eilverfahren auf 14 bis<br />

14,5% des versicherungspflichtigen<br />

Entgelts angehoben. Folgt<br />

man den Experten, drohen<br />

Nullrunden für die Leistungserbringer<br />

bzw. Leistungskürzungen<br />

für die Versicherten.<br />

Sonderfall gesetzliche<br />

Unfallversicherung<br />

Von den Auseinandersetzungen,<br />

die um Renten- und Krankenversicherung<br />

entstanden<br />

sind, ist die gesetzliche Unfallversicherung<br />

nicht unmittelbar<br />

betroffen.<br />

Der Grund dafür, dass die gesetzliche<br />

Unfallversicherung<br />

nicht in die „heiße“ Diskussionen<br />

um die Alterssicherungsund<br />

Gesundheitssysteme einbezogen<br />

worden ist, liegt wohl<br />

darin, dass die gesetzlichen<br />

Unfallversicherungsträger nicht<br />

durch steigende Beiträge aufgefallen<br />

sind. Im Gegenteil, die<br />

Beiträge der Unfallversicherung<br />

sinken seit Jahren.<br />

In einer langjährigen Entwicklung<br />

ist der durchschnittliche<br />

Beitragssatz von 1,53% im Jahre<br />

1976 auf nunmehr 1,31%<br />

gesunken. Für diesen Erfolg<br />

kann man zwei Faktoren benennen<br />

zum einen die hohe Qualität<br />

der Rehabilitation (welche<br />

die Unfall-Folgekosten<br />

senkt) und<br />

zum anderen die stetige Verbesserung<br />

des Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutzes und<br />

somit auch ein stetiger<br />

Rückgang der Unfallzahlen.<br />

Einfluss der Renten- und<br />

Krankenversicherung auf<br />

die Unfallversicherung<br />

Wenn auch die gesetzliche Un-<br />

fallversicherung nicht unmittelbar<br />

in die aktuellen politischen<br />

Diskussionen um die Rentenund<br />

Krankenversicherung einbezogen<br />

sind, so beeinflussen<br />

Maßnahmen auf den beiden<br />

vorgenannten Gebieten im begrenzten<br />

Umfang auch die gesetzliche<br />

Unfallversicherung.<br />

Wäre zum Beispiel die jährliche<br />

Anpassung der gesetzlichen<br />

Renten tatsächlich ausgesetzt<br />

oder verschoben worden, so<br />

wäre dies auch mit den Unfallrenten<br />

geschehen.<br />

Werden Leistungsbegrenzungen<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

eingeführt, so<br />

muss man damit rechnen, dass<br />

vergleichbare Leistungsbeschränkungen<br />

in der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung eingeführt<br />

werden, wie dies zum<br />

Beispiel mit der Einführung von<br />

Festbeträgen für Arznei- und<br />

Verbandmittel zum 1.1.1997<br />

der Fall war.<br />

Die nächste Neuerung, für die<br />

Krankenversicherung erdacht,<br />

ist die ab dem 1.1.2003 gültige<br />

Verordnung zum Fallpauschalensystem<br />

für Krankenhäuser.<br />

Und da die meisten Krankenhäuser<br />

in Deutschland nicht von<br />

der gesetzlichen Unfallversicherung,<br />

sondern von den Gebietskörperschaften<br />

oder von privaten<br />

Gesellschaften getragen<br />

werden, greift die Fallpauschalenregelung<br />

auch auf die gesetzliche<br />

Unfallversicherung<br />

über.<br />

Die Verordnung zum Fallpauschalensystem<br />

sieht vor, dass<br />

die Krankenhäuser zunächst<br />

selbst entscheiden, ob sie am<br />

Fallpauschalensystem teilnehmen<br />

wollen. Ist dies der Fall,<br />

werden die betreffenden Kran-<br />

kenhäuser auch mit den Unfallversicherungsträgern<br />

nach dem<br />

Fallpauschalenpreissystem abrechnen.<br />

Was ist dran am<br />

Fallpauschalensystem?<br />

Nun, in vereinfachter Form: Für<br />

die Behandlung der unterschiedlichen<br />

Erkrankungen<br />

bzw. Verletzungen ist jeweils<br />

eine mittlere Krankenhausverweildauer<br />

festgelegt, nach der<br />

die Höhe der Fallpauschale<br />

bestimmt wird. Zur mittleren Verweildauer<br />

wird jeweils eine „obere“<br />

und eine „untere“ Grenzverweildauer<br />

im Fallpauschalenkatalog<br />

ausgewiesen.<br />

Ist die Verweildauer von Patienten<br />

länger als die obere Grenzverweildauer,<br />

wird für den dafür<br />

im Fallpauschalenkatalog ausgewiesenen<br />

Tag und jeden weiteren<br />

Belegungstag des Krankenhausaufenthalts<br />

zusätzlich<br />

zur Fallpauschale ein (ermäßigtes)<br />

belegungstagesbezogenes<br />

Entgelt abgerechnet.<br />

Ist die Verweildauer kürzer als<br />

die untere Grenzverweildauer,<br />

ist für den dafür im Fallpauschalenkatalog<br />

ausgewiesenen<br />

Tag und jeden weiteren nicht<br />

erbrachten Belegungstag ein<br />

Abschlag von der Fallpauschale<br />

vorzunehmen.<br />

Mit der Fallpauschalenregelung<br />

wird also ein finanzieller Anreiz<br />

geschaffen, die Verweildauer in<br />

den Krankenhäusern auf ein<br />

unbedingt notwendiges Maß zu<br />

begrenzen.<br />

Von Seiten der Leistungserbringer<br />

sind noch nicht alle Vorbehalte<br />

zum Fallpauschalensystem<br />

ausgeräumt, so wird ausgeführt,<br />

insbesondere die<br />

Kostenneutralität müsse gewährleistet<br />

sein. Von Seiten der<br />

Unfallversicherungsträger ist<br />

anzufügen, dass insbesondere<br />

die gute Qualität der Rehabilitation<br />

gewährleistet sein muss,<br />

denn eine gute Qualität der<br />

Rehabilitation in der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung ist ein<br />

Garant für stabile – oder gar<br />

sinkende Beitragssätze.<br />

EUKDialog 1/2003

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