GUV 3.4 - Eisenbahn-Unfallkasse
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Versicherte, die Leistungen<br />
des Unfallversicherungsträgers<br />
EUK erhalten, werden<br />
mittels Bescheid über die Anerkennung<br />
des Ereignisses als<br />
Unfall oder Berufskrankheit,<br />
über die Höhe der Zahlungen<br />
sowie über den Beginn und<br />
das Ende der Leistungen informiert.<br />
Sind Versicherte mit dem Inhalt<br />
des Bescheides nicht einverstanden,<br />
können sie innerhalb<br />
der gesetzlich festgelegten<br />
Frist (ein Monat) Widerspruch<br />
einlegen. Daraufhin findet<br />
verwaltungsseitig eine<br />
Überprüfung statt. Sofern hier<br />
keine Abhilfe möglich ist, wird<br />
der angefochtene Bescheid<br />
dem Widerspruchsausschuss<br />
zur erneuten Überprüfung vorgelegt.<br />
Hergang<br />
Unser Versicherter Herr L. wurde<br />
von seinem Betrieb ausgewählt,<br />
einen Fortbildungslehrgang<br />
zu besuchen. Dieser sollte<br />
am Montag um neun Uhr<br />
beginnen und am Freitag um<br />
die Mittagszeit beendet sein.<br />
Herr L. wohnt irgendwo im Norden<br />
Deutschlands, der Lehrgangsort<br />
lag im südlichen Bereich.<br />
Für Herrn L. war es deshalb<br />
erforderlich, dass er schon<br />
am Sonntag die Anreise antrat.<br />
Die komfortablen Zimmer der<br />
Schulungseinrichtung waren<br />
alle mit Dusche, WC, Fernseher<br />
und Telefon ausgestattet.<br />
Beim morgendlichen Duschen<br />
geschah dann der Unfall.<br />
In der Unfallanzeige liest sich<br />
das ungefähr so: „Als ich mit<br />
dem Duschen fertig war, wollte<br />
ich die Duschwanne verlassen.<br />
Beim Auftreten mit dem nassen<br />
Fuß auf den gefliesten Boden<br />
des Bades rutschte ich weg<br />
und kam zu Fall. Mit dem rechten<br />
Unterarm schlug ich gegen<br />
das WC und verspürte sofort<br />
einen starken Schmerz.“<br />
Mit dem Telefon verständigte<br />
Herr L. den Empfang der Schulungseinrichtung<br />
und dieser den<br />
Krankentransport. Die Ärzte im<br />
Krankenhaus stellten einen<br />
EUKDialog 1/2003<br />
Aus der Arbeit des Widerspruchsausschusses<br />
Unfallversicherung<br />
In unserer ständigen Rubrik „Aus der Arbeit des Widerspruchsausschusses“<br />
berichtet Rudi Ludwig, Mitglied des Widerspruchsausschusses der EUK, über<br />
einen Fall aus der Praxis und die dazu getroffene Entscheidung.<br />
Sturz beim Duschen – ein<br />
Arbeitsunfall?<br />
Unsere Zeit ist schnelllebig, wer nicht mit der Zeit geht, verliert irgendwann<br />
den Anschluss. Viele Unternehmen unseres Zuständigkeitsbereiches investieren<br />
viel Geld und Arbeitszeit in die Weiterbildung ihres Personals.<br />
Nicht nur für Beschäftigte im Bürobereich, sondern auch für Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter in der Produktion ist es unabdingbar, ständig mit der Technik<br />
zu gehen und hinzuzulernen.<br />
Bruch des Unterarmes fest, den<br />
sie auch entsprechend versorgten.<br />
Hiernach entließen sie den<br />
Patienten zur weiteren ambulanten<br />
Behandlung in die Heimat.<br />
Sachlage<br />
Herr L. meldete den Unfall seinem<br />
Betrieb als „Arbeitsunfall“.<br />
Weil er sich auf Veranlassung<br />
seines Arbeitgebers in der<br />
Schulungseinrichtung befand,<br />
vertrat er die Auffassung, dass<br />
er während des gesamten Aufenthaltes,<br />
also auch beim Duschen,<br />
unter dem Schutz der<br />
gesetzlichen Unfallversicherung<br />
steht.<br />
Bescheid<br />
Die EUK lehnte die Anerkennung<br />
des Unfalls als „Arbeitsunfall“<br />
und den Anspruch auf<br />
Leistungen aus der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung ab. Die Verrichtung<br />
„Duschen“ diente einem<br />
rein persönlichen, eigenwirtschaftlichen<br />
Zweck und<br />
steht nicht im ursächlichen Zusammenhang<br />
mit der versicherten<br />
Tätigkeit. Auch wurde kein<br />
Sachverhalt vorgetragen, aus<br />
dem abgeleitet werden konnte,<br />
dass aufgrund der besonderen<br />
räumlichen Verhältnisse – ge-<br />
genüber allgemein üblichen<br />
Duscheinrichtungen – der Unfall<br />
wesentlich begünstigt wurde.<br />
Widerspruch<br />
Als Begründung für seinen Widerspruch<br />
führte Herr L. an,<br />
dass sehr wohl die räumliche<br />
Verhältnisse und Ausstattungsmängel<br />
den Sturz verursacht<br />
haben. Sowohl in der Duschwanne<br />
als auch davor auf dem<br />
Boden sei kein rutschfester<br />
Belag oder eine rutschfeste<br />
Matte gewesen. Der Duscheinstieg<br />
sei zu hoch und nirgendwo<br />
wäre ein Haltegriff gewesen. Der<br />
Platz zum Austritt aus der Dusche<br />
sei zu eng gewesen, nur<br />
wenige Zentimeter bis zum WC<br />
und nur wenig mehr bis zum<br />
Waschbecken.<br />
Ermittlung<br />
Den Aussagen des Versicherten<br />
folgte eine ganze Reihe von<br />
Ermittlungen der EUK. Die Bildungseinrichtung<br />
legte der EUK<br />
aufgrund der Behauptungen<br />
des Versicherten weitere Unterlagen<br />
vor.<br />
Zur Grundausstattung eines jeden<br />
Zimmers der Bildungseinrichtung<br />
gehört, neben Hand-<br />
und Badetücher, auch eine<br />
Duschvorlage. Die Duschkabine<br />
ist eine handelsübliche, deren<br />
Einbau auch keinerlei Besonderheiten<br />
aufweist. Es gibt<br />
keine Vorschrift, nach der in<br />
Bildungseinrichtungen mit Beherbergungsbereich<br />
in Bädern<br />
und Duschen besondere Halteeinrichtungen<br />
vorhanden sein<br />
müssen. Der Platz zwischen<br />
Dusche und WC ist ausreichend,<br />
Bauaufsicht- und Bauabnahmebehörde<br />
hatten hierzu<br />
keinerlei Einwendungen erhoben.<br />
Ein Unfall dieser Art ist seit<br />
Bestehen der Einrichtung noch<br />
nicht vorgekommen.<br />
Die Angaben der Bildungseinrichtung,<br />
mit den entsprechenden<br />
Plänen, wurden Herrn L.<br />
zur weiteren Widerspruchsbegründung<br />
übermittelt.<br />
Entscheidung<br />
Der Versicherte widersprach der<br />
Sachaufklärung nicht. Aufgrund<br />
der Pläne überzeugte sich der<br />
Widerspruchausschuss davon,<br />
dass die Badeeinrichtung dieser<br />
Art und Größe nicht von der<br />
üblichen „Norm“ abweicht und<br />
deshalb eine besondere Gefahr,<br />
die aus der Einrichtung<br />
kommt, auszuschließen ist.<br />
Dem Widerspruch konnte somit<br />
nicht abgeholfen werden.<br />
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