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Gut in Form - examinatorium.de

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A. Fundamental: die Sprache<br />

Recht ist Sprache. Sprachliche Mängel s<strong>in</strong>d zugleich sachliche Mängel und schlagen<br />

sich <strong>de</strong>shalb <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Bewertung nie<strong>de</strong>r. Somit gehört die Sprache zur äußeren <strong>Form</strong>.<br />

Treffend führt etwa das OVG Münster aus: „Zur Rechtsanwendung gehört auch die<br />

Fähigkeit, sich bei Fallösungen wie überhaupt bei Rechtsausführungen grammatikalisch<br />

korrekt, <strong>in</strong> verständlicher Sprache und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em sachangemessenen Stil <strong>in</strong> Wort<br />

und Schrift auszudrücken“ (NWVBl. 1995, S. 229). Und das Justizprüfungsamt Hamm<br />

schreibt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en allgeme<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weisen: „Die Regeln <strong>de</strong>r Grammatik und <strong>de</strong>r<br />

Rechtschreibung s<strong>in</strong>d sorgfältig zu beachten.“<br />

Schreiben Sie also:<br />

e<strong>in</strong>fach und klar sowie<br />

richtig und elegant (also etwa ke<strong>in</strong>e Schachtelsätze).<br />

Sprachliche Anleitungen gibt es viele und gute (s.u.). Es wür<strong>de</strong> zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Rahmen<br />

dieses Leitfa<strong>de</strong>ns sprengen, widmeten wir uns auch diesem Feld ausführlich. Wir<br />

belassen es <strong>de</strong>shalb bei <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n grundlegen<strong>de</strong>n Anmerkungen. Vermei<strong>de</strong>n Sie…<br />

überflüssige Wendungen, z.B. „Nun ist zu prüfen, ob...“, „laut Sachverhalt“ etc.!<br />

„Verstärker“, z.B. „natürlich“, „selbstverständlich“, „zweifellos“, „unproblematisch“,<br />

„ohne Frage“ etc.! Deren Gebrauch ist überflüssig und oft e<strong>in</strong> Indiz<br />

dafür, dass Ihre Begründung schwach o<strong>de</strong>r nicht vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />

anmaßen<strong>de</strong>n Stil (<strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Ton macht die Musik): „Die Me<strong>in</strong>ung <strong>de</strong>s BGH ist<br />

unhaltbar/verfehlt/bietet nur <strong>de</strong>n Ansche<strong>in</strong> schlüssiger Herleitung“; aber auch<br />

nicht gönnerhaft: „verdienstlich Herzog...“!<br />

Füllwörter, wie „im En<strong>de</strong>ffekt“, „zunächst e<strong>in</strong>mal“ etc.!<br />

Fremdwörter, es sei <strong>de</strong>nn sie s<strong>in</strong>d treffen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r eleganter (§ 184 GVG: „Die<br />

Gerichtssprache ist <strong>de</strong>utsch.“)!<br />

Weiterführen<strong>de</strong> Lektüre zur Sprache und zum Stil:<br />

Re<strong>in</strong>ers, Ludwig: Stilkunst, E<strong>in</strong> Lehrbuch <strong>de</strong>utscher Prosa, 2. Aufl., München 2004<br />

Schnapp, Friedrich E.: Stilfibel für Juristen, Münster 2004<br />

Walter, Tonio: Kle<strong>in</strong>e Stilkunst für Juristen, München 2002<br />

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