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4. Rechtshistorische Arbeiten (Quellenexegese)<br />

Die Zitierweise bei rechtshistorischen Arbeiten weist vor allem bei <strong>de</strong>r Digestenexegese<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten auf. Die Digesten (auch Pan<strong>de</strong>kten genannt) s<strong>in</strong>d<br />

<strong>de</strong>r Hauptteil <strong>de</strong>s „Corpus Iuris Civilis“, das Kaiser Just<strong>in</strong>ian 533 n. Chr. als<br />

Gesetz verkün<strong>de</strong>t hat. Es han<strong>de</strong>lt sich bei <strong>de</strong>n Digesten um Texte römischer<br />

Rechtsgelehrter.<br />

Die Digesten glie<strong>de</strong>rn sich <strong>in</strong> 50 Bücher, die wie<strong>de</strong>rum <strong>in</strong> Titel unterteilt s<strong>in</strong>d.<br />

Die Titel <strong>de</strong>r Digesten glie<strong>de</strong>rn sich <strong>in</strong> Fragmente, auch leges genannt. Im<br />

Mittelalter hat man die Fragmente noch e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> Paragraphen unterteilt. Der<br />

erste Abschnitt e<strong>in</strong>es Fragments wird als pr<strong>in</strong>cipium (= E<strong>in</strong>leitungsparagraph,<br />

abgekürzt: „pr.“) bezeichnet, <strong>de</strong>r zweite Abschnitt trägt dann die Nummer 1.<br />

E<strong>in</strong>e Digestenstelle zitiert man heute <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Regel mit vier Zahlen, bei <strong>de</strong>r die<br />

erste das Buch, die zweite <strong>de</strong>n Titel, die dritte das Fragment und die vierte <strong>de</strong>n<br />

Paragraphen bezeichnet.<br />

„D. 17,1,26,2“ = 17. Buch, 1. Titel, 26. Fragment, Paragraph 2.<br />

Bei manchen Fragmenten fehlt die beson<strong>de</strong>re Unterteilung <strong>in</strong> Paragraphen, weshalb<br />

e<strong>in</strong>e Digestenstelle dann nur mit drei Zahlen zitiert wird.<br />

E<strong>in</strong>e Digestenexegese umfasst auch die Beschäftigung mit <strong>de</strong>r so genannten<br />

„Inskription“, <strong>de</strong>m Herkunftsnachweis. Bei <strong>de</strong>r Zitierung e<strong>in</strong>er Digestenstelle<br />

ist es üblich gewor<strong>de</strong>n, auch die Inskription (meist abgekürzt) wie<strong>de</strong>rzugeben.<br />

Die Inskription umfasst <strong>de</strong>n Autor, das Werk sowie die konkrete Stelle <strong>in</strong>nerhalb<br />

<strong>de</strong>s Werkes, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Text entnommen ist.<br />

„D. 18,1,6,2: Pomponius libro nono ad Sab<strong>in</strong>um“ bezeichnet e<strong>in</strong>en Text, <strong>de</strong>n<br />

Pomponius im 9. Buch („nono“) se<strong>in</strong>es Sab<strong>in</strong>uskommentars („ad Sab<strong>in</strong>um“) schrieb,<br />

und <strong>de</strong>r <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Digesten („D.“) im 18. Buch steht, <strong>in</strong> <strong>de</strong>ssen 1. Titel, <strong>de</strong>ssen 6.<br />

Fragment und dar<strong>in</strong> <strong>in</strong> Paragraph 2.<br />

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