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Ähnlichem <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Zitates s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>fache Anführungszeichen zu verwen<strong>de</strong>n<br />

(„Warum ist ‚geme<strong>in</strong>’ e<strong>in</strong> Ausdruck <strong>de</strong>r Verachtung?“).<br />

Die wissenschaftliche Redlichkeit gebietet es, alle Gedanken zu kennzeichnen,<br />

die nicht von Ihnen stammen, also auch und gera<strong>de</strong> Passagen aus gerichtlichen<br />

Entscheidungen. Das gilt selbst für Aussagen, die Sie umformuliert haben, also<br />

mit eigenen Worten wie<strong>de</strong>rgeben. Fällt <strong>de</strong>m Korrektor „Gedankenklau“ auf,<br />

stellt das e<strong>in</strong>en gravieren<strong>de</strong>n Mangel <strong>de</strong>r Arbeit dar und führt zu Punktabzug, <strong>in</strong><br />

schweren Fällen auch zu e<strong>in</strong>em Nichtbestehen (Täuschungsversuch!).<br />

Literaturh<strong>in</strong>weise gehören nicht <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Text, etwa <strong>in</strong> Klammern h<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong> Zitat.<br />

Diese Zitierweise ist zwar <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Sozialwissenschaften üblich, nicht aber <strong>in</strong> <strong>de</strong>r<br />

Rechtswissenschaft. Dafür verwen<strong>de</strong>n wir – die Juristen – Fußnoten. Im Text<br />

wird <strong>de</strong>r Verweis auf e<strong>in</strong>e Fußnote mit e<strong>in</strong>er hochgestellten Ziffer 1 kenntlich gemacht<br />

( zum E<strong>in</strong>fügen mit MS Word siehe S. 48). Sie können die Fußnoten<br />

seitenweise zählen (also auf je<strong>de</strong>r Seite immer wie<strong>de</strong>r bei 1 beg<strong>in</strong>nen) o<strong>de</strong>r fortlaufend<br />

(also von 1 bis 689 usw.). Wir empfehlen grundsätzlich die zweite<br />

Variante. „Endnoten“, also wenn alle Fußnoten erst am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Hausarbeit<br />

aufgeführt wer<strong>de</strong>n, s<strong>in</strong>d unüblich und <strong>de</strong>shalb nicht zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Aussagen zum konkreten Fall dürfen ke<strong>in</strong>e Fußnote erhalten. Denn ke<strong>in</strong> Lehrbuchautor<br />

o<strong>de</strong>r Gericht kennt <strong>de</strong>n Täter A, <strong>de</strong>n Schuldner B o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Antragsgegner<br />

C <strong>de</strong>s Falles. Schreiben Sie also nicht im Text: „Folglich benutzte B<br />

e<strong>in</strong>e ungela<strong>de</strong>ne Schusswaffe, also ke<strong>in</strong> gefährliches Werkzeug. 2 “ und sodann<br />

<strong>in</strong> <strong>de</strong>r Fußnote: „ 2 Krey/Hellmann, Strafrecht BT 2, Rdnr. 197“!<br />

Woh<strong>in</strong> mit <strong>de</strong>n Fußnoten im Text? Es gibt drei Konstellationen:<br />

o Bei e<strong>in</strong>em Zitat ist <strong>de</strong>r richtige Platz für die Fußnote direkt nach <strong>de</strong>n Anführungszeichen.<br />

Beispiel: Die Beweisbestimmung ist als „subjektive Zwecksetzung“ 3 zu verstehen<br />

und kann bei e<strong>in</strong>er sog. Zufallserklärung später gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

o Bezieht sich e<strong>in</strong> Literaturh<strong>in</strong>weis auf e<strong>in</strong> bestimmtes Wort <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Satz,<br />

gehört die Fußnote direkt ans En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Wortes.<br />

Beispiel: Entwickelt wur<strong>de</strong> die Schul<strong>de</strong>rfüllungstheorie 4 , um <strong>de</strong>m Wie<strong>de</strong>rgutmachungsgedanken<br />

zu stärken.<br />

o Bezieht sich e<strong>in</strong> Literaturh<strong>in</strong>weis auf die gesamte Satzaussage, gibt es zwei<br />

vorherrschen<strong>de</strong> Ansichten. Die e<strong>in</strong>en setzen die Fußnote an das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

letzten Wortes im Satz, also noch vor das Satzzeichen.<br />

Beispiel: Die Pressefreiheit ist konstituierend für e<strong>in</strong>e freiheitliche Gesellschaftsordnung<br />

5 .<br />

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