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Unser Kind kommt in die Schule - Landeselternbeirat von Hessen

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Datenschutz im Schulalltag<br />

Schülerakte und Datenschutz<br />

Bei Aufnahme <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Schule</strong> wird e<strong>in</strong>e Schülerakte für jedes <strong>K<strong>in</strong>d</strong> erstellt. Sie enthält<br />

<strong>die</strong> Personalien und alle sonstigen für den Schulalltag notwendigen Informationen.<br />

In der Schülerakte werden nicht nur <strong>die</strong> Zweitschriften aller Zeugnisse gesammelt,<br />

sondern auch Unterlagen, <strong>die</strong> Auskunft geben über Schulpflichtverletzungen, pädagogische<br />

Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen, Förderpläne und sonderpädagogische<br />

Gutachten, <strong>die</strong> Schullaufbahnberatung und Empfehlungen zum Übergang<br />

<strong>in</strong> weiterführende <strong>Schule</strong>n.<br />

Schülerakten werden unter Verschluss gehalten. E<strong>in</strong> E<strong>in</strong>sichtsrecht haben alle Lehrkräfte<br />

und pädagogischen Mitarbeiter, <strong>die</strong> den jeweiligen Schüler unterrichten und<br />

erziehen. Dabei s<strong>in</strong>d sie verpflichtet, <strong>die</strong> so gewonnenen Informationen vertraulich<br />

zu behandeln.<br />

Selbstverständlich haben Sie als Eltern auch das Recht <strong>die</strong> Schülerakte Ihres <strong>K<strong>in</strong>d</strong>es<br />

e<strong>in</strong>zusehen und sich bei Bedarf Fotokopien anzufertigen.<br />

Bei e<strong>in</strong>em Schulwechsel wird <strong>die</strong> Schülerakte an <strong>die</strong> aufnehmende <strong>Schule</strong> mit allen<br />

Unterlagen und Daten weitergegeben, <strong>die</strong> für den weiteren Schulweg wichtig s<strong>in</strong>d.<br />

Datenschutz im Schulalltag bedeutet zum Beispiel, dass das Erstellen e<strong>in</strong>er Klassenliste<br />

mit Adresse und Telefonnummer Ihres <strong>K<strong>in</strong>d</strong>es nur mit Ihrer persönlichen<br />

Zustimmung erfolgen kann. Nimmt Ihr <strong>K<strong>in</strong>d</strong> an e<strong>in</strong>er außerschulischen Förder- oder<br />

Therapiemaßnahme teil, werden Berichte oder Auskünfte an <strong>die</strong> <strong>Schule</strong> nur mit Ihrer<br />

Zustimmung weitergeleitet.<br />

Über Foto- oder Filmaufnahmen des Unterrichts für pädagogische Zwecke müssen<br />

Sie als Eltern schriftlich <strong>in</strong>formiert werden und Ihre Zustimmung erteilen. An vielen<br />

<strong>Schule</strong>n ist es üblich, Fotos der Schüler <strong>von</strong> Aufführungen, Projekttagen oder Schulfesten<br />

auf der Schul-Homepage oder <strong>in</strong> der Schülerzeitung zu veröffentlichen. Sollten<br />

Sie hierzu Bedenken haben, setzen Sie sich mit der Schulleitung <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung.<br />

Informationen zum Schulalltag

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