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Unser Kind kommt in die Schule - Landeselternbeirat von Hessen

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Elternvertretung - Elternmitwirkung<br />

Sie haben als Eltern viele Möglichkeiten und auch das Recht, <strong>in</strong> der <strong>Schule</strong> Ihrer <strong>K<strong>in</strong>d</strong>er<br />

mitzuwirken. Das beg<strong>in</strong>nt mit der Wahl der Elternvertretung zum Klassenelternbeirat,<br />

geht weiter über den <strong>Schule</strong>lternbeirat, <strong>die</strong> regionale Elternvertretung<br />

bis h<strong>in</strong> zum <strong>Landeselternbeirat</strong>.<br />

Spätestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeg<strong>in</strong>n wählen <strong>die</strong> Eltern aller Schulklassen<br />

zwei Elternvertreter<strong>in</strong>nen oder Elternvertreter, den so genannten Klassenelternbeirat<br />

für <strong>die</strong> Dauer <strong>von</strong> zwei Jahren. Der Klassenelternbeirat kümmert sich<br />

um <strong>die</strong> Belange der Eltern und soll das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und<br />

Lehrkräften vertiefen.<br />

Alle Klassenelternbeiräte bilden den <strong>Schule</strong>lternbeirat. Auf Versammlungen des<br />

<strong>Schule</strong>lternbeirates werden alle wichtigen Angelegenheiten des Schullebens besprochen<br />

und abgestimmt.<br />

In e<strong>in</strong>er Zeit, <strong>in</strong> der fast jede <strong>Schule</strong> <strong>von</strong> <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ern aus vielen verschiedenen Ländern<br />

besucht wird, ist gerade <strong>die</strong> Mitwirkung <strong>von</strong> Eltern mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund <strong>von</strong><br />

besonderer Bedeutung. Deshalb bestimmt das Hessische Schulgesetz, dass bei<br />

e<strong>in</strong>em Anteil <strong>von</strong> m<strong>in</strong>destens 10 %, jedoch weniger als 50% ausländischer Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schüler deren Eltern zusätzlich Elternvertreter aus ihrer Mitte wählen<br />

können, und zwar für jeweils angefangene 25 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler je e<strong>in</strong>e Elternvertreter<strong>in</strong><br />

oder e<strong>in</strong>en Elternvertreter. Diese Vertreter haben im <strong>Schule</strong>lternbeirat<br />

e<strong>in</strong>e beratende Stimme. Sie sollen dazu beitragen, dass spezielle Belange und<br />

Interessen <strong>von</strong> Eltern aus Zuwandererfamilien berücksichtigt werden.<br />

Auch <strong>in</strong> der Schulkonferenz haben Sie <strong>die</strong> Möglichkeit mitzuwirken. Sie setzt sich<br />

aus gewählten Eltern und Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrern zusammen. Geme<strong>in</strong>sam mit der<br />

Schulleitung berät und entscheidet <strong>die</strong> Schulkonferenz D<strong>in</strong>ge, <strong>die</strong> <strong>die</strong> <strong>Schule</strong> betreffen,<br />

wie zum Beispiel <strong>die</strong> E<strong>in</strong>führung <strong>von</strong> zusätzlichen Betreuungsangeboten,<br />

<strong>die</strong> Mitarbeit <strong>von</strong> Eltern im Unterricht, <strong>die</strong> E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Schulkioskes usw.<br />

Elternmitwirkung im Schulalltag heißt z.B. auch ganz praktisch<br />

Mithilfe und Unterstützung bei:<br />

Unterrichtsvorhaben, wie z. B e<strong>in</strong> Klassenfrühstück zubereiten,<br />

Projekttagen oder Projektwochen,<br />

Wandertagen und Klassenfahrten,<br />

Schulfesten und -feiern.<br />

Eltern bereichern das Schulleben. Geme<strong>in</strong>sam mit Lehrkräften und Schulleitung können<br />

Sie als Eltern zu e<strong>in</strong>er positiven Gestaltung des Schullebens beitragen.<br />

Ihre Mitwikung ist besonders<br />

wichtig und erwünscht<br />

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