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Gegenüberstellung Maschinenrichtlinie ALT/NEU - Mechatroniker

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<strong>Gegenüberstellung</strong> der alten und der neuen <strong>Maschinenrichtlinie</strong> Seite 42 von 92<br />

<strong>Maschinenrichtlinie</strong> 98/37/EG <strong>Maschinenrichtlinie</strong> 2006/42/EG<br />

vorangegangenen Absatz genannten Auffang- und/oder Absaugeinrichtungen so<br />

nah wie möglich an der Emissionsstelle liegen.<br />

1.5.14. Gefahr, in einer Maschine eingeschlossen zu bleiben<br />

Die Maschinen müssen so konzipiert, gebaut oder ausgerüstet sein, daß eine<br />

gefährdete Person nicht in der Maschine eingeschlossen bleibt oder, falls dies<br />

nicht möglich ist, Hilfe herbeirufen kann.<br />

1.5.15. Sturzgefahr<br />

Diejenigen Teile der Maschine, auf denen Personen sich eventuell bewegen oder<br />

aufhalten müssen, müssen so konzipiert und gebaut sein, daß ein Ausrutschen,<br />

Stolpern oder ein Sturz auf oder von diesen Teilen vermieden wird.<br />

1.6. Instandhaltung<br />

1.6.1. Wartung der Maschine<br />

Die Rüst- und Wartungsstellen einschließlich der Schmierstellen müssen<br />

außerhalb der Gefahrenbereiche liegen. Die Rüstarbeiten und die<br />

Instandhaltungsarbeiten wie Reparatur- und Wartungsarbeiten einschließlich<br />

Reinigung müssen bei stillgesetzter Maschine durchgeführt werden können.<br />

Kann mindestens eine der vorgenannten Bedingungen aus technischen Gründen<br />

nicht erfüllt werden, müssen diese Arbeitsgänge gefahrlos ausgeführt werden<br />

können (siehe insbesondere Nummer 1.2.5).<br />

Bei automatischen Maschinen und gegebenenfalls bei anderen Maschinen muß<br />

der Hersteller eine Schnittstelle zum Anschluß einer Einrichtung für<br />

Fehlerdiagnose vorsehen.<br />

Teile von automatischen Maschinen, die insbesondere für eine<br />

Fertigungsumstellung oder aufgrund ihrer Verschleißanfälligkeit oder aufgrund<br />

möglicher Beschädigungen bei einer Betriebsstörung häufig ausgewechselt<br />

werden müssen, sind für problemlose, risikofreie Montage und Demontage<br />

auszulegen. Der Zugang zu diesen Maschinenteilen ist so zu gestalten, daß<br />

diese Arbeiten mit den jeweiligen technischen Hilfsmitteln (Werkzeuge,<br />

Meßinstrumente usw.) nach den herstellerseitig angegebenen Arbeitsverfahren<br />

wirksames Verfahren behandelt werden können.<br />

Ist die Maschine im Normalbetrieb nicht vollkommen geschlossen, so sind die<br />

Einrichtungen zum Auffangen und/oder Abführen so anzuordnen, dass sie die<br />

größtmögliche Wirkung entfalten.<br />

1.5.14. Risiko, in einer Maschine eingeschlossen zu werden<br />

Die Maschine muss so konstruiert, gebaut oder ausgerüstet sein, dass eine<br />

Person nicht in ihr eingeschlossen wird oder, falls das nicht möglich ist, dass eine<br />

eingeschlossene Person Hilfe herbeirufen kann.<br />

1.5.15. Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko<br />

Die Teile der Maschine, auf denen Personen sich eventuell bewegen oder<br />

aufhalten müssen, müssen so konstruiert und gebaut sein, dass ein Ausrutschen,<br />

Stolpern oder ein Sturz auf oder von diesen Teilen vermieden wird.<br />

Diese Teile müssen erforderlichenfalls mit Haltevorrichtungen ausgestattet sein,<br />

die benutzerbezogen angebracht sind und dem Benutzer einen sicheren Halt<br />

ermöglichen.<br />

1.5.16. Blitzschlag<br />

Maschinen, die während ihrer Verwendung vor der Auswirkung von Blitzschlag<br />

geschützt werden müssen, sind mit einem Erdungssystem zur Ableitung der<br />

betreffenden elektrischen Ladung auszustatten.<br />

1.6. INSTANDH<strong>ALT</strong>UNG<br />

1.6.1. Wartung der Maschine<br />

Die Einrichtungs- und Wartungsstellen müssen außerhalb der Gefahrenbereiche<br />

liegen. Die Einrichtungs-, Instandhaltungs-, Reparatur-, Reinigungs- und<br />

Wartungsarbeiten müssen bei stillgesetzter Maschine durchgeführt werden<br />

können.<br />

Kann mindestens eine der vorgenannten Bedingungen aus technischen Gründen<br />

nicht erfüllt werden, so sind die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit<br />

diese Arbeiten sicher ausgeführt werden können (siehe Nummer 1.2.5).<br />

Bei automatischen Maschinen und gegebenenfalls bei anderen Maschinen ist<br />

eine Schnittstelle zum Anschluss einer Fehlerdiagnoseeinrichtung vorzusehen.<br />

Teile von automatischen Maschinen, die häufig ausgewechselt werden müssen,<br />

sind für einfache und gefahrlose Montage und Demontage auszulegen. Der<br />

Zugang zu diesen Teilen ist so zu gestalten, dass diese Arbeiten mit den<br />

notwendigen technischen Hilfsmitteln nach einem festgelegten Verfahren<br />

durchgeführt werden können.

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