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Gegenüberstellung Maschinenrichtlinie ALT/NEU - Mechatroniker

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<strong>Gegenüberstellung</strong> der alten und der neuen <strong>Maschinenrichtlinie</strong> Seite 73 von 92<br />

<strong>Maschinenrichtlinie</strong> 98/37/EG <strong>Maschinenrichtlinie</strong> 2006/42/EG<br />

erzeugen oder Brände verursachen kann.<br />

Maschinen mit Wärmekraftmotor dürfen nur mit einem Verbrennungsmotor<br />

ausgestattet sein, der mit einem Kraftstoff mit niedrigem Dampfdruck arbeitet und<br />

bei dem elektrische Funkenbildung ausgeschlossen ist.<br />

5.7. Gefahren durch Emission von Stäuben, Gasen usw.<br />

Abgase aus Verbrennungsmotoren dürfen nicht nach oben ausgestoßen werden.<br />

6. GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSANFORDERUNGEN<br />

ZUR VERMEIDUNG DER SPEZIELLEN GEFAHREN BEIM HEBEN ODER<br />

FORTBEWEGEN VON PERSONEN<br />

Maschinen, von denen durch das Heben oder Fortbewegen von Personen<br />

bedingte Gefahren ausgehen, müssen so konzipiert und gebaut sein, daß sie den<br />

nachstehenden Anforderungen entsprechen.<br />

6.1. Allgemeines<br />

6.1.1. Begriffsbestimmung<br />

Im Sinne dieses Kapitels wird als Fördermittel der Teil bezeichnet, in dem<br />

Personen zur Aufwärts-, Abwärts- oder Fortbewegung Platz nehmen.<br />

6.1.2. Festigkeit<br />

Die in Nummer 4 festgelegten Betriebskoeffizienten reichen für Maschinen zum<br />

Heben und Fortbewegen von Personen nicht aus; sie müssen in der Regel<br />

verdoppelt werden. Der Boden des Fördermittels muß so konzipiert und gebaut<br />

sein, daß er den Raum bietet und die Festigkeit ausweist, die der vom Hersteller<br />

festgelegten Höchstzahl von Personen und Höchstnutzlast entsprechen.<br />

6.1.3. Belastungskontrolle bei nicht durch Muskelkraft betriebenen Maschinen<br />

Die Anforderungen gemäß Nummer 4.2.1.4 gelten unabhängig von der<br />

Höchstnutzlast. Hiervon ausgenommen sind Maschinen, bei denen der Hersteller<br />

den Nachweis erbringen kann, daß die Gefahr einer Überlastung und/oder eines<br />

Umstürzens nicht gegeben ist.<br />

Maschinen mit leicht entflammbaren Teilen.<br />

Das Bremssystem der für den Einsatz unter Tage bestimmten Maschinen muss<br />

so konstruiert und gebaut sein, dass es keine Funken erzeugen oder Brände<br />

verursachen kann.<br />

Für Maschinen mit Verbrennungsmotoren, die für den Einsatz unter Tage<br />

bestimmt sind, sind nur Motoren zulässig, die mit einem Kraftstoff mit niedrigem<br />

Dampfdruck arbeiten und bei denen sich keine elektrischen Funken bilden<br />

können.<br />

5.6. EMISSION VON ABGASEN<br />

Emissionen von Abgasen aus Verbrennungsmotoren dürfen nicht nach oben<br />

abgeleitet werden.<br />

6. ZUSÄTZLICHE GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND<br />

GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN AN MASCHINEN, VON DENEN<br />

DURCH DAS HEBEN VON PERSONEN BEDINGTE GEFÄHRDUNGEN<br />

AUSGEHEN<br />

Maschinen, von denen durch das Heben von Personen bedingte Gefährdungen<br />

ausgehen, müssen alle in diesem Kapitel genannten relevanten grundlegenden<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen (siehe Allgemeine<br />

Grundsätze, Nummer 4).<br />

6.1. ALLGEMEINES<br />

6.1.1. Festigkeit<br />

Der Lastträger, einschließlich aller Klappen und Luken, muss so konstruiert und<br />

gebaut sein, dass er entsprechend der zulässigen Höchstzahl beförderter<br />

Personen und entsprechend der maximalen Tragfähigkeit den erforderlichen<br />

Platz und die erforderliche Festigkeit aufweist.<br />

Die in den Nummern 4.1.2.4 und 4.1.2.5 festgelegten Betriebskoeffizienten<br />

reichen für Maschinen zum Heben von Personen nicht aus; sie müssen in der<br />

Regel verdoppelt werden. Für das Heben von Personen oder von Personen und<br />

Gütern bestimmte Maschinen müssen über ein Aufhängungs- oder Tragsystem<br />

für den Lastträger verfügen, das so konstruiert und gebaut ist, dass ein<br />

ausreichendes allgemeines Sicherheitsniveau gewährleistet ist und dem Risiko<br />

des Abstürzens des Lastträgers vorgebeugt wird.<br />

Werden Seile oder Ketten zur Aufhängung des Lastträgers verwendet, so sind in<br />

der Regel mindestens zwei voneinander unabhängige Seile oder Ketten mit<br />

jeweils eigenen Befestigungspunkten erforderlich.<br />

6.1.2. Belastungsbegrenzung bei nicht durch menschliche Kraft

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