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überlegungen zu einem fairen risikomanagement-mix in ...

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n ( 1 d )<br />

n n<br />

π = πˆ<br />

⋅ −<br />

(5)<br />

n<br />

Da grundsätzlich 1 ≥ d ≥ 0 gilt, kann für den neuen Versicherungsvertrag<br />

pr<strong>in</strong>zipiell jede beliebige Erfüllungssicherheit angeboten werden. E<strong>in</strong> Abweichen<br />

des Sicherheitsniveaus des neuen Vertrags vom Sicherheitsniveau des be-<br />

stehenden Portfolios des Versicherers (also: d d<br />

n ≠ ) setzt allerd<strong>in</strong>gs grundsätz-<br />

lich voraus, dass für diesen neuen Versicherungskontrakt spezifische Risikomanagement-Maßnahmen<br />

ergriffen werden können, die das Sicherheitsniveau d<br />

des Alt-Portfolios nicht bee<strong>in</strong>flussen. Alternativ müsste es bei e<strong>in</strong>er Veränderung<br />

des Sicherheitsniveau d durch Abschluss e<strong>in</strong>es neuen Vertrags <strong>zu</strong> (<strong>in</strong> der<br />

Praxis unüblichen) Ausgleichszahlungen zwischen den Eignern des Versicherungsunternehmens<br />

und den Versicherungsnehmern des Alt-Portfolios kommen.<br />

14 Will das Versicherungsunternehmen nach Zeichnung des neuen<br />

Versicherungsvertrags das bisherige Sicherheitsniveau beibehalten, gilt nun wegen<br />

15<br />

n n<br />

πˆ<br />

− π πˆ<br />

− π<br />

= = = d<br />

(6)<br />

πˆ<br />

πˆ<br />

n<br />

d n<br />

die Beziehung<br />

ˆ<br />

ˆ π<br />

π<br />

π<br />

n n<br />

⋅ π =<br />

(7)<br />

Bed<strong>in</strong>gt durch die L<strong>in</strong>earität des Bewertungsfunktionals ( ⋅ )<br />

Bw wird der<br />

Preis des Versicherungsvertrages<br />

modellen – nicht durch Interdependenzen <strong>zu</strong> den Risiken im Alt-Portfolio des<br />

Versicherers bee<strong>in</strong>flusst.<br />

n<br />

π – wie <strong>in</strong> allen arbitragefreien Bewertungs-<br />

14 Gemäß Formel (2) muss es bei e<strong>in</strong>er Verschlechterung des Sicherheitsniveaus des Alt-<br />

Portfolios (d nimmt <strong>zu</strong>) <strong>zu</strong> Zahlungen des Versicherers an die Versicherungsnehmer des<br />

Altbestands kommen (et vice versa).<br />

15 Vgl. Gründl, H. / Schmeiser, H. (2002), S. 455 ff. und Myers, S. / Read, J. (2001), S. 557 ff.<br />

6

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